Garage zugeparkt, Garagenbesitzer hat seinen Wagen beim Ausfahren beschädigt
PS.Dein -Unfallgegner-,hätte es schon vorher abschätzen müssen,in welche-gefährliche,sich selbst überschätzende Situation,begibt !
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine rechtliche Bewertung zu folgender Story, die sich mir heute Nachmittag ereignete:
Im Innenhof unserer Wohnanlage existieren insgesamt 8 Einzelgaragen und davor eine Pflasterfläche, die gerade groß genug ist, um aus den Garagen herauszurangieren und dann aus dem Innenhof auf die Straße zu fahren. In besagten Innenhof parkte ich heute gegen 15 Uhr mein Auto auf der Pflasterfläche, um rasch ein paar Einkäufe in die Wohnung zu bringen. Mir war schon klar, dass ich damit 2 der Einzelgaragen das Ein- und Ausfahren ziemlich erschwerte, aber ich wollte ohnehin gleich wieder wegfahren. 15 Minuten später kam ich zurück und sehe schon, dass just einer der beiden Garagenbesitzer mit seinem Wagen versucht, aus seiner Garage zu manövrieren. Dabei stand er nach einigen Rangierzügen mittlerweile wunderbar schräg zwischen Garagenmauer vorn und meinem Wagen hinten. Seine hintere Stoßstange lag press an meiner Beifahrertür an (keine Beschädigung) und nach vorn hatte er ca. 30 cm Spielraum bis zur Mauer. Beim Rangieren war er leider vorn gegen die Mauerecke der Garagenwand gegengestoßen, die natürlich mit ihrer rechtwinkligen Kante eine häßliche Kerbe in der Stoßstange seines Wagens hinterlassen hat. Mir gegenüber macht er nun diesen Schaden geltend, da er mein widerechtlich abgestelltes Fahrzeug als Ursache für die beengten Platzverhältnisse und damit für die Rangiererei ansieht, ohne die es - seiner Meinung nach - nicht zu der Beschädigung seiner Stoßstange gekommen wäre.
Ist er damit im Recht? Wie seht Ihr die Sache?
Schonmal vielen Dank für Eure Kommentare.
Basislager
Er hat sich selbst sein Fahrzeug an einer Mauer beschädigt?
Sein Problem, zu 100%, er ist gegen die Mauer gefahren und die Mauer war schon früher da.
Hätte er die Tür Deines falsch und stark behindernden Wagens beschädigt, dann hättest Du allerdings einen (individuell zu bestimmenden) Eigen-Anteil zu tragen.
Hallo Hosenmatz
Nenne/zeige mir bitte die rechtlichen Urteile,beweisstärkend zu Deiner Aussage.
Zum "zeitlich vertretbarem" Ent-u.Beladen eines Fahrzeugs in einem -nicht ausdrücklich-beschildertem Bereich,kann keine -Teilschuld- zur Folge haben.
Nicht Teil-Schuld, sondern Mithaftung.
Stichwort ist die Betriebsgefahr eines gefährlichen Gegenstands. Für Schäden, die aus dem Betrieb eines gefährlichen Gegenstands entstehen haftet der Betreiber - unabhängig von der Schuld.
Noch nie aufgefallen, dass der Fahrer etwas verzapft und auch "schuld" hat, aber den Schadensersatz der Halter bezahlen muss, der 1.000 km entfernt zu Hause vor dem Fernseher gesessen hat und vieles haben mag, nur nicht "Schuld".
Wäre hier beim Rangieren die eigene Tür beschädigt worden, würde eine Mithaftung existieren.
Die Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen untereinander ist gleich, aber hier wird durch unzulässiges und stark behinderndes Parken die Betriebsgefahr des Fahrzeugs erheblich erhöht und das schlägt sich in einer entsprechend verschobenen Haftung nieder.
Eigentlich bekannt: Wird an einer Straßenkreuzung falsch geparkt, so dass eine zusätzliche Sichteinschränkung eintritt, ist der Halter des sichtbehindernd parkenden Fahrzeugs mit in einer Haftung, wenn es an dieser Kreuzung knallt.
Schuld ist zu 100% derjenige, der bei Rechts-vor-Links seine Wartepflicht missachtet hat. Schadensersatzpflichtig an dem beschädigten Fahrzeug bei diesem RvL muss der Fahrzeughalter (dessen Versicherung) von dem Fahrzeug, in dem der schuldhaft handelnde Fahrer gesessen hat.
Allerdings kann dann der Fahrzeughalter einen Teil seines nun selbst erlittenen Schadens (Höherstufungsverluste aus der Haftpflicht und Beschädigung bzw. Reparaturkosten seines Fahrzeugs) von dem Halter des sichtbehindernd unzulässig geparkten Fahrzeugs zurück verlangen - wegen ungerechtfertigter Erhöhung der Betriebsgefahr zum Schaden anderer.
http://www.transport-online.de/Transport-News/Recht/10126/Aktuelles-Urteil-Falschparker-haftet-mit
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Dortmund_125-C-231400_Halteverbot-Falschparker-haftet-bei-Verkehrsunfall-mit.news11091.htm
http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=934
Gib mal bei google - Falschparker haftet mit - ein, sind fast 400.000 Treffer
Existiert ein Halt- oder Parkverbot, auch ohne Schilder sondern zB. aufgrund Behinderung Dritter, dann ist da nichts mit "zeitlich vertretbarem" Ent- u.Beladen.
Haltverbot ist Haltverbot, nicht 1/1.000 Sekunde, für egal was auch immer.
Parkverbot ist Parkverbot, und man parkt, wenn man dort länger als 3 Minuten steht, oder das Fahrzeug verlässt.
Auch im Parkverbot ist kein Be- und Entladen erlaubt, denn dafür muss das Fahrzeug verlassen werden.
Dafür gibt es doch extra die Zusatzzeichen wie "Be- und Entladen frei" oder "Ladezone". Ist in Park- oder Haltverbotsbereichen (§12 StVO) nicht durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung eine Ladetätigkeit gesondert erlaubt, dann darf da auch keine Ladetätigkeit ausgeführt werden.
Hallo Hosenmatz
Ich danke Dir ,erst mal,für Deine -kostenlosen-Rechtsauskünfte.(Kann man das -jemals-Gut machen)?
Aber zu diesen Auskünften(welche ich Dir nicht streitig mache),muss es bestimmt auch wieder -Ausnahmen,Sonderfälle,(je nach Bundesland),usw. geben.
...meine Frage..!Es gibt für -alles- eine Definition u. eine Formel..!,Richtig ?
Sollte es für -solche,ähnliche, oder noch nicht -eindeutig-vorgefallenden Misstände,keine Regelung geben,erfindet -Sie- ,auf jeden Fall,-DER DEUTSCHE-!
"Wie", sollen auch sonst,viele Städte u. Gemeinden,mit Ihrer,ohnehin schon existierenden,Verkehrsschilder-Inflation,in ca 450 Millionen-Stärke,überhaupt noch weiter -kommen-,(wir würden gern,man will es nicht)!
Um -zurück- zu kommen,ist jetzt jedes -zugelassene-,rechtsmässig erworbene Fahrzeug/Auto im Sinne des Gesetzes,ein "gefährlicher Gegenstand"??Kennt -Diese- Eigentor-Ähnliche Version von -Gefahr- u. - nicht Gefahr-ausübenden Gegenständen auch die dafür -verfassende-Obrigkeit?
Wenn der -Deutsche- es will,wird jede zur Eigenversorgung,zum Hunger getriebene ,langjährig arbeitende Rentnerin,beim Kauf eines neuen -"Küchenmessers"-...,zu potentiellen Terroristin!
Ich habe nichts,gegen sicherheits relevante Richtlinien u. auch Durchsetzung Dieser .
Aber irgend wo muss ich gewissen Autoren -Recht- geben !!--Deutschland--,schafft sich ab !!
Hallo Basislager
Klär uns doch mal ,ganz genau,auf !
1.In welchem Rechtsverhältnis stehst Du dort(Eigentümer,Pächter,Mieter, Untermieter,o.ä.)
2.Wer ist Eigentümer,Pächter,Mieter ,vom Ort des Unfalls
3.Gab es Zeugen (vorher,während,nachher)im gesamten oder teilweisen Vorganges.
4.Gibt es,in der Zufahrt,im Hof ,links/rechts/vor den Garagen,irgend welche Beschilderungen(...Halteverbot,Parkverbot,Feuerwehrzufahrt,Private Ausschilderungen ,(bitte nicht pinkeln)o.ä.
5.Was steht in evt.Hausordnung(vom Eigentümer)
6.Was steht im Mietvertrag/Nutzungsvertrag/Pachtvertrag...o.ä. ?
Joo,Hosi
Es gibt für -alles- irgend einen "Mist" o.ä. "Umstände" !!!
Fahr -einfach-,mal nach Berlin rein !
Einfach mal mit nem 7.5 tonner...
Dann( " erklärst DU "),mehreren Vollkiffern,Vollpfosten,Pleitegängern u.ä. Berlinern, das es dort -(für Dich)-, -lebenswichtig- ,ist,dort Deinen Haufen Scheisse ,....abzuladen ...!?
un wenn du das in na Spitzenzeit gemacht hast,kannst Du Dich nach ein paar "wöchlein",wieder beim AGL/"arbeitsarsch...u.w....melden)
Ich bin --zum Glück---nicht betroffen !
Aber ein guter Freud,von mir !
...Gruss aus Potsdam...
Henry
Hallo Basislager,
irgendwie widersprichst Du dir auch selbst.
Zitat 1: In besagten Innenhof parkte ich heute gegen 15 Uhr mein Auto ..... aber ich wollte ohnehin gleich wieder wegfahren.
Zitat 2: 15 Minuten später kam ich zurück,
Das heißt doch, dass Du eine Viertelstunde vorsätzlich die Ausfahrt blockiert hast.
Recht hin oder her, um des Frieden willen mit Deinen Nachbarn würde ich jetzt nicht auf irgendwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile pochen. Der Schuss könnte irgendwann nach hinten losgehen.
Bei diesem Thema gibt es verschiedene, unterschiedliche Dinge, die an manchen Stellen gemeinsam betrachtet werden müssen, aber niemals vermischt oder durcheinander gebracht werden dürfen.
Ich nutze ein wenig umgangssprachliche Ausdrucksweisen, damit es verständlicher wird. Juristische Fachausdrücke lassen gerne vermuten, dass es hier nur theoretische Verrücktheiten sind, es sind aber "reale" Dinge, die für jeden nachvollziehbar sind und von jedem auch ohne Kenntnisse juristischer Hintergründe selbst immer im täglichen Leben anwendet.
Jeder weiß, dass ein eigenes, falsches Verhalten auch bestehende, "sichere" Ansprüche teilweise bis vollständig erlöschen lässt.
Jetzt verwundert sein, dass dies hier auch so ist, muss man nicht. Dieser "Effekt" besteht überall und überall ist auch dann, wenn das eigene, heilig Blechle verbogen wird.
- "gefährlicher Gegenstand"
Ein "gefährlicher Gegenstand" ist ein Gegenstand, der allein aufgrund seiner Existenz besondere Gefahren für andere beinhaltet.
Das geht vom Zahnstocher bis zum Atomkraftwerk. Dass eine Schusswaffe auch ein gefährlicher Gegenstand ist, weil es eine gefährliche Waffe ist, sollte man nun nicht benutzen, um das alles verdrehen zu müssen und aus einem Zahnstocher eine gefährliche Waffe zu machen.
- "Betriebsgefahr"
ist die Gefahr, die beim der Nutzung eines gefährlichen Gegenstand aus geht UND von einem ANDEREN, der keine unmittelbaren, direkten Vorteile durch diese Benutzung hat, beachtet werden muss.
Als Beispiel:
Müller hat ein Auto, mit dem er bequem jeden morgen zur Arbeit kommt - Müller hat einen Vorteil.
Schmidt will über die Straße gehen und muss auf Müller achten, damit er selbst, Schmidt, nicht von Müller überfahren wird.
Hier hat Müller durch die Benutzung eines Gegenstandes einen persönlichen Vorteil, der wegen dieser Benutzung für Schmidt gefährlich ist.
Der Betrieb eines Gegenstands (die Benutzung eines Autos) ist auch ohne ein falsches Verhalten des Betreibers (Fahrer) gefährlich für andere.
Das ist die sogenannte "Betriebsgefahr".
Ein "muss der Andere halt aufpassen" ist nur dumm.
Ansonsten muss auch jeder andere aufpassen, dass er nicht in Flugbahn der Kugel gerät, wenn ich eine Schusswaffe benutze.
Eine Gefahr verändert sich nicht, ob man etwas benutzen darf oder ob die Benutzung verboten ist. Nur weil ein Polizist im Rahmen eines Schusswechsels die Waffe benutzen darf, wird das abgefeuertes Projektil nicht ungefährlicher.
Ob man etwas erlaubt oder verbotener Weise benutzt, ob ein anderer aufpasst oder nicht, verändert NICHT die Gefahr, die von diesem Gegenstand ausgeht.
Dass unterschiedliche Gegenstände auch eine unterschiedlich hohe Betriebsgefahr haben, sollte auch verständlich sein.
Dass ein Frühstücksmesser in Omas Hand deutlich ungefährlicher für andere ist, als eine Boden-Luft-Rakete in der Hand eines Terroristen, sollte nachvollziehbar sein.
Dass eine Kombination von Messer und Oma aber nicht absolut harmlos für andere ist, allerdings auch.
Dabei geht es nicht um irgendwelchen Vorsatz, wenn Oma schreiend mit dem Messer auf einen zu stürmt, sondern wenn Oma stolpert und auf einen zustürzt.
Mit Messer ist das gefährlicher als ohne Messer, völlig unabhängig ob die Oma nun stolpern durfte oder nicht und Oma nun absichtlich oder versehentlich, ohne jede eigenen Schuld, gestolpert ist.
Entstehen nun Schäden aufgrund der Nutzung eines Gegenstandes, dann muss derjenige Schadensersatz leisten, der diesen Gegenstand benutzt hat.
Wenn Müller einen Gegenstand benutzt, dann haftet Müller für Schäden, die auch ohne ein schuldhaftes Verhalten entstehen.
Das ist die "schuldunabhängige Haftung aus der Betriebsgefahr" eines Gegenstands. Eigentlich relativ einfach und müsste auch verständlich sein.
Wer die Verantwortung für einen Gegenstand hat, der trägt auch die Kosten für irgendwelche Schäden, die aus der Nutzung entstehen.
Verantwortung = Haftung
Diese Haftung (Schadensersatzpflicht) hat man auch dann, wenn man nicht gegen ein Verbot verstoßen hat, und selbst dann, wenn man nicht mal "moralisch" falsch verhalten hat.
Man hat eine Schadensersatzpflicht (anteilig bis vollständig) unter Umständen sogar dann, wenn sich der andere falsch verhalten hat.
Der Unterschied von Schuld und Haftung
Eine "Schuld" besteht immer dann, wenn man ein Verbot (Gesetz, Vorschrift, ...) nicht beachtet hat, zB. die Wartepflicht an einem Stoppschild missachtet.
Eine schuldhaftes Verhalten zieht üblicherweise eine Bestrafung nach sich. Immer!, dabei ist es völlig unabhängig, ob man dieses Verbot fahrlässig ("aus versehen") nicht beachtet hat (Schild übersehen),
oder grob fahrlässig ("war schon eindeutig, man hätte das Schild sehen müssen, eigentlich klar, wenn man nur ein klein wenig darüber nachgedacht hätte),
oder billigend in Kauf genommen hat ("klar habe ich es gesehen, klar kannte ich die besondere Gefahr, wenn ich das missachte - es war mir aber egal")
oder vorsätzlich durchgeführt wurde ("ich habe es mit voller Absicht gemacht und war mir den Folgen zu jeder Zeit absolut bewusst - ich habe es gemacht, WEIL die Folgen eintreten sollten").
Je nach der persönlichen Motivation verändert sich ausschließlich die Strafhöhe, aber nicht die Tatsache, dass es zu einer Strafe kommt.
Schuld = Strafe
Verantwortung = Haftung, Schuld = Strafe ist ein deutlicher Unterschied in den Folgen, wenn etwas passiert.
Eine Schuld, also ein schuldhaftes Verhalten hat auch Einfluss auf die Haftung. Aber "Schuld" ist nicht die einzige, alleinige Komponente, die Zahlungspflichten bei einem Schadensersatz regeln, sondern eben auch die Betriebsgefahr aus dem Gegenstand selbst.
Je nach der individuellen Situation, kommt es zu unterschiedlich hohem Einfluss dieser beiden Komponenten und somit zu unterschiedlich hoher Verteilung bei der Haftung, beim Schadensersatz
Beispiel 1:
Rechts vor Links missachtet, zwei Kraftfahrzeuge stoßen zusammen.
Die beteiligten Gegenstände haben eine identisch hohe Betriebsgefahr, diese Komponente "kürzt sich raus", es bleibt eine Haftungsverteilung ALLEIN nach der "Schuld", dem fehlerhaften Verhalten eines der Beteiligten.
Beispiel 2:
Parkverbot an einer Engstelle missachtet, die Feuerwehr muss da durch und rasiert dabei die Seite des geparkten Fahrzeugs.
Schuld (= Strafe) zu 100% der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs, er ist gegen das geparkte Fahrzeug gefahren und er hat auch unter Einsatzrechten keine Erlaubnis fremde Gegenstände zu beschädigen. Das ist völlig wasserdicht und ohne jeden Zweifel, auch wird der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs bestraft, denn er hat etwas verbotenes gemacht.
Die Haftung (= Schadensersatz) ist hier aber "etwas" anders. Durch das falsche, andere behindernde Parken wurde die Betriebsgefahr des (stehenden, unbesetzten) Fahrzeugs erheblich erhöht.
In Kombination mit den besonderen Rechten in einer Einsatzfahrt kommt es bei der Haftung nicht nur zu einer Umkehrung der Haftungspflichten (man muss den Schaden am eigenen Fahrzeug vollständig selbst tragen), sondern sogar zu einer Haftung der am Feuerwehrfahrzeug entstandenen Schäden.
Grundsätzlich und immer gibt es eine Mithaftung (nicht Mitschuld), wie hoch die dann mit einfließt, das kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an.
Dass eine Haftungsverteilung in der Realität nicht sehr häufig vor kommt, liegt aber nicht daran, dass dies "was nur theoretisch verrücktes" ist, sondern dass die weitaus meisten Unfälle zwischen "gleichrangigen" Verkehrsteilnehmern passieren und sich gleiche Betriebsgefahren gegenseitig aufheben.
Handelt sich jedoch nicht mehr um "gleichrangige" Verkehrsteilnehmer, KFZ vs. Fußgänger oder KFZ vs. Fahrrad oder wird die "natürliche" Betriebsgefahr erhöht, weil man falsch parkt oder irgendwelche bunten Lämpchen nachts als Begrenzungslicht (Standlicht) am Fahrzeug hat, dann bleibt beim "Rauskürzen" ein Rest übrig und dieser Rest kommt dann in einer Haftungsverteilung zur Berücksichtigung.
Die Parkplatz- und sich daraus ergebene Liefersituation in einigen Bereichen, speziell innerhalb Großstädten ist nicht optimal, dem wird ja nicht widersprochen, aber dass man sich nun deshalb über geltenden Vorschriften "berechtigt" hinwegsetzen "darf", weil es "nicht anders geht", ist doch mehr als dümmlich.
Es ist doch keine Lösung, sondern es entstehen dadurch noch weitere, viel größere Probleme und Behinderungen - zB. das Parken in der "zweiten Reihe".
Mit der vorgebrachten Argumentation des "Was wollt ihr kaufen, wenn wir nicht liefern", "darf" ich ja dann als Kunde auch in Ladezonen parken, denn "warum wollt ihr was auch immer liefern, wenn ich nicht parken und das dann von mir gekaufte abtransportieren kann"
Einfach mal eine "logische" Argumentation umdrehen, ob sie tatsächlich so "logisch" ist oder nur auf dem reinen Egoismus der eignen Bequemlichkeit basiert.
Es gibt keine Zweifel an der Notwendigkeit von Verbesserungen, aber einfach nur eine Verschiebung von Nachteilen, sie einfach nur den anderen aufzudrücken, ist keine Verbesserung.
Zitat: So ein Lieferfahrer ist in seiner Tätigkeit ganz sicher nicht unwichtig, aber wenn es nach dem Faktor einer wirtschaftlicher Relevanz für eine Region geht, dann hätten die Platz zu machen, wenn ich komme.
Also das kann man schon falsch verstehen. Ich habe es jetzt ganz schön arrogant verstanden. Dann bist du einer der hupt wenn ein LKW rückwärts in eine Einfahrt setzt und mit quietschenden Reifen an ihm vorbei fährt?
Für mich ist jeder Job wirtschaftlich relevant, in jeder Region.
Und wenn er dann mal nicht so relevant sein sollte hat man moralisch trotzdem nicht zu denken das er Platz zu machen hat wenn ich komme.
Ich bin keine LKW Fahrer aber so ein denken bekomme ich nicht in meinen Kopf. Denn so denken nur Leute die meinen sie wären was besseres. Und doch sch....en alle im sitzen. Oder?
Kann dich ja mit der Aussage auch falsch verstanden haben.
Zitat:
"Also das kann man schon falsch verstehen."
Dafür muss man aber auch eine von mir genannte Bedingung überlesen:
"WENN es nach dem Faktor einer wirtschaftlicher Relevanz für eine Region geht ..."
WENN, ...
Dann sollte man auch nicht ganz vergessen, dass der Lösungsvorschlag für eine "Parkberechtigung nach Wichtigkeit" nicht von mir kam.
Daher auch mein Hinweis mit den Bewertungskriterien und dem Entscheidungsträger, der dann ein "Du bist Wichtigkeit 3" oder ein "Du bist Wichtigkeit 6" bestimmt.
Also bitte nicht Dinge mir in den Mund legen oder gar Handlungen von mir sich ausdenken, die überhaupt nicht bei mir ihren Ausgang genommen haben, sondern von mir nur als Folge daraus weiter gedacht und auch in Frage gestellt wurden, ob dies denn tatsächlich so gewünscht ist.
Die Ursache der "Lieferproblematik" kann man doch selbst sehen, ich sehe es jedenfalls jeden Tag vor der eignen Büro-Tür.
Früher habe ich DREI Pakete von EINEM Lieferanten bekommen. "Tach, Post, hier ihre Pakete, eine Unterschrift bitte, schönen Tag noch."
EIN Auto, was auf der Straße war, um zu mir zu fahren und auch wieder von mir weg musste und EIN Auto, was ~3 Minuten die Straße vor meinem Büro blockiert hatte.
Heute bekomme ich jeweils EIN Paket von DREI Lieferanten. Tach, UPS, ... / Tach, DHL, ... / Tach, Hermes, ...
DREI Lieferfahrzeuge, die auf dem Weg zu und von mir Straßenfläche benötigen, DREI Lieferfahrzeuge die nun DREI mal diese ~3 Minuten vor der Tür die Straße blockieren. Und nun die "Forderung" nach einer entsprechend freien Lieferzone stellen.
Eine tatsächlich funktionierende Lösung ist deutlich komplexer und viel schwergewichtiger, als ein einfaches "müssen eben mehr Ladezonen her".
Ich hab das mit der Mithaftung durch Benutzung betriebsgefährlicher Gegenstände noch nicht ganz verstanden.
Ich glaub, wir können uns drauf einigen, daß ein Rasiermesser ein betriebsgefährlicher Gegenstand ist?
Gehen wir auch davon aus, daß bei keinem der folgenden Beispiele Vorsatz vorliegt.
Ich gebe einem Frisör den Auftrag, mich zu rasieren, der macht es und schneidet mich dabei. Die anfallenden kosten für die Behandlung im Nähstübchen des örtlichen Krankenhauses kann ich in voller Höhe von ihm fordern, oder hab ich Mithaftung, weil ich mich der Gefahr freiwillig ausgesetzt hab?
Ich gebe dem Frisör den Auftrag, mich zu rasieren, der macht es und schneidet mich dabei, weil ich erschrocken bin und gezuckt hab. Die anfallenden kosten für die Behandlung im Nähstübchen des örtlichen Krankenhauses kann ich in voller Höhe von ihm fordern, oder hab ich Mithaftung, weil ich erschrocken bin?
Ein Freund ist zu Besuch, ich leihe ihm mein Rasiermesser, weil er seins nicht dabei hat. Er schneidet sich damit. Hab ich Mithaftung, weil ich ihm mein Rasiermesser überlassen habe?
^^ Hör' auf ... sonst schreibt @Hosenmatz heute noch eine mehrbändige Abhandlung über Haftungsrecht im Allgemeinen und Speziellen.
.... und MEIN Zwerchfell is' auch schon ganz ausgeleiert. schlabber
@all:
Habt ihr wirklich nix Anderes zu tun, als euch das Wochenende mit solchen 'GaragenhofJuristereien' um die Ohren zu hauen?!
Bier für alle.
http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsgefahr.html
Also liebe Leute,
zunächst vielen Dank für die rege Beteiligung. Da nun aber die Diskussion zunehmend vom Kern der Sache abschweift und irgendwie sehr rechtstheoretische Züge annimmt sei Euch gesagt, dass es heute mit meinem Nachbar nochmal einen "Showdown" gab...
Wir hatten uns Highnoon im Innenhof verabredet, weil ich ein paar Bilder von seiner beschädigten Stoßstange schießen wollte, die ich dann an den Schadensbericht für meine KFZ-Haftpflicht anzuhängen beabsichtigte. Da nun mein Nachbar heute sein Gemüt deutlich abgekühlt hatte, verlief der Fototermin sehr konstruktiv. Ich habe ihm ruhig und sachlich erklärt, das ich bei der Geschichte wahrscheinlich nur mit einer Teilschuld von deutlich weniger als 50% im Boot bin - wenn überhaupt, da er ja die Entscheidung traf, trotz beengter Platzverhältnisse aus der Garage zu rangieren und damit die Beschädigung seines Wagens riskierte. Daraufhin schlug er vor, die Versicherung doch vielleicht besser außen vor zu lassen. Er wolle sich Spachtel, Farbspray und Lack besorgen und die Kerbe in der Stoßstange selbst ausbessern und schlug mir vor, mich an den Kosten anteilig zu beteiligen. Wir reden hier nunmehr nur noch über Summen zwischen max. 40 bis 50 €.
Ich will's mal so formulieren: Für mich geht das in Ordnung, auch wenn ich über die Versicherungstour unter Umständen komplett schadlos aus der Geschichte rausgekommen wäre, aber so bleibt das Nachbarschaftsverhältnis im Lot, wir ersparen uns endlosen Schriftwechsel und Zoffereien (ggf. auch noch vor Gericht) und für mein Falschparken vor seiner Garage sehe ich diese Form der "finanziellen Bestrafung" durchaus ein.
Also, schönes Wochenende und Danke für Eure Kommentare.
Basislager
DAS is' mal eine von vernünftiger Denkweise geleitete Konfliktlösung. Daumen hebt
Man will ja mit dem Nachbarn in Zukunft auch noch mal z.B. ein Feierabendbierchen trinken oder ein Stück 'Garagenhoffestkuchen' essen wollen ... jenseits aller advokatischen Petitessen.
Na denn .. Dir auch ein schönes (Rest)wochenende.