Eu import zulassung
Bekommen nächste Woche einen neuen VW Tiguan (EU-Import). Der Händler meint, dass wir das Fahrzeug mit roter Nummer abholen sollen da die Zulassungstelle bei Erstzulassung das Fahrzeug bzw. die Fahrgestellnummer in Augenschein nehmen möchte. Ursprünglich hatten wir vereinbart, dass wir die Fahrzeugpapiere vorab bekommen und das Fahrzeug vor Bezahlung des Kaufpreises bereits zulassen können.
Ist diese Änderung in Ordnung oder bekomme ich bei der Zulassung u.U. Ärger (und der Kaufpreis ist bezahlt) ?
Vorab vielen Dank !
HL
Dreh Dich um und renn weg, so schnell Du kannst.
Der Blödsinn ist in vielfacher Hinsicht derartig hahnebüchen, daß eigentlich nur Betrug dahinter stecken kann.
Kein Händler auf der Welt gibt ein Fahrzeug zum Zulassen raus, das nicht voll bezahlt ist (OK, da hat er ja bereits einen Rückzieher gemacht).
Eine rote Nummer zu benutzen ist eindeutig eine Aufforderung zu einer Straftat. Nur der Händler darf seine rote Nummer benutzen und auch nur für Fahrzeuge, die sich ein seinem Bestand befinden, und dazu gehören bekanntlich bereits verkaufe Autos nicht.
Ein importiertes Auto muß zu allererst zum TÜV. Dort wird die Fahrzeug ID verifiziert, nicht bei der Zulassungsstelle. Es gibt nur sehr wenige Zulassungsstellen in Deutschland, die noch auf einer Vorführung bestehen und das auch nur dann, wenn ihnen etwas spanisch vorkommt.
Hirn an: Wenn sich Zulassungsstellen jedes importierte Auto vorführen lassen würden, kämen die die nächsten hundert Jahre zu nichts anderem mehr.
Ich will überhaupt nicht wissen, welcher Scam hier gerade abgezogen wird.
Eigentlich hat der Händler recht - eigentlich.
Mit dem "roten Kennzeichen" ist das zwar nicht so richtig, korrekt wäre es das Kurzzeitkennzeichen. Aber umgangssprachlich wird sich das vermutlich noch in 20 Jahren als "rote Kennzeichen" halten, da gibt es deutlich schwerwiegendere "Fehler" in der allgemeinen Sprache.
Die "ASU" gibt es seit 20 Jahren nicht mehr und das bekannte "Widerrufsgesetz" mit den 14 Tagen bei Onlinekäufen oder ein "EU-Gewährleistungsrecht" hat beides nie existiert, aber wie viele kennen und benutzen es heute noch oder benutzen es überhaupt.
Dass eine Identifikation in Deutschland der TÜV macht, ist genau so ein Quatsch. Das machen die Zulassungsstellen, jede und ausschließlich die und niemand anderes.
Unter der Bezeichnung "TÜV" existieren in Deutschland drei höchst eigenständige, in direkter Konkurrenz stehende Unternehmen.
Und technische Prüfungen und Abnahmen machen noch viel mehr Unternehmen, als nur der "TÜV".
Nur so als Ausflug wegen der Goldwaage Aussagen
JEDES Fahrzeug muss bei JEDER Zulassung (Neu- oder Erstzulassung und Ummeldung) IMMER bei der Zulassungsstelle zwecks Identifikation vorgeführt werden:
§6 Abs.8 FZV
"Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren."
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__6.html
Somit hat der Händler schon absolut recht:
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden und dafür sind Kurzzeitkennzeichen ("rote Nummer") notwendig.
ABER:
Die Zulassungsstellen können auf die Vorführung verzichten, was sie auch üblicherweise bei Neuwagen, speziell aus der EU machen. Bei einem "deutschen" Fahrzeug, also über einen deutschen Vertragshändler steht der Vertragshändler oder deutscher "General"-Importeur in der Haftung; bei einem "Grau"-Import aus der EU gibt es eine Zollbescheinigung mit der überprüften ID.
Daher ist es schon üblich, dass bei einem Grau-Import vorab die notwendigen Fahrzeugpapiere zwecks Zulassung dem Käufer zugesandt werden und der Käufer dann mit den Kennzeichen unter dem Arm das Fahrzeug abholt.
Schwer einzuschätzen, Recht hat der Händler schon, ist aber unüblich. Hat er keine Ahnung / Erfahrung auf dem Gebiet; oder hat schlechte Erfahrungen gemacht, dass er Fahrzeugpapiere verschickt, aber dann nie wieder gesehen hat, ... das kann alles berechtigte und auch völlig seriöse Gründe haben, dass hier vom "üblichen" abgewichen wird und hart nach Strich Gesetz abgewickelt wird.
Da sollte man mit ihm mal ganz offen reden.
Hallo Grauimport wünche nach Dir nach kauf viel Zeit und Geld sollte eine rep oder der Austausch von Teilen notwendig sein. sihe Forum Nissan Almera Radsensor def. kostet nur etwas über 260,00 € ohne arbeitslohn. Da in der regel kein deutscher Händler Teile von solchen Fahrzeugen auf Lager hat.
Ich verstehe das alles nicht.
Wiur haben zwei Mal, 2009 und 2010, bei zwei verschiedenen EU-Importeuren einen Golf 5 Variant und einen Polo 5 gekauft. Beide Autos (Vorführwagen ohne Zulassung) über Internetsuche gefunden, einer stand in Flensburg, der andere bei Nürnberg.
In beiden Fällen gab es ausführliche und detaillierte telefonische Informationen zu den Fahrzeugen, Bilder wurden per Mail geschickt, und danach ging es so weiter: Kaufformular ausgefüllt, unterschrieben, hingefaxt. Bestätigung mit Bankdaten per Post bekommen = rechtsgültiger Kaufvertrag. Kaufpreis überwiesen, zwei Tage später kamen die vollständigen Fahrzeugpapiere mit allen zulassungsnotwenigen Unterlagen per Einschreiben. Auto zugelassen, Zulassung dem Händler mitgeteilt, der hat uns dann den Golf per LKW geliefert (den Polo holten wir mit seinen neuen Kennzeichen selber ab).
Da war kein TÜV o.ä. beteiligt und weder dieser noch die Zulassungsstelle hätten die Autos ja auch gar nicht besichtigen können, weil sie bei der Zulassung ja noch gar nicht im Zulassungsbezirk waren!
Das Einzige war ein zusätzliches Formular, das auszufüllen war, für's Finanzamt dass wir das Auto nicht selber importiert haben (MwSt.). Ansonsten ging alles genau so problemlos wie bei einem hier in D gekauften Neuwagen.
Eben so wie hosenmatz es beschreibt.
Where's the beef???
TÜV (und Co) wird nur benötigt, wenn das Fahrzeug
- eine HU benötigt, Neuwagen sind die ersten 3 Jahre befreit, oder
- eine Betriebserlaubnis benötigt, Abnahme nach §21 StVZO, weil es keine EU-Typprüfung hat, diese COC, zB. ein US-Import ist.
Wenn das Fahrzeug beim TÜV (und Co) wegen diesen Gründen war, dann wurde auch eine Identifikation durchgeführt.
Es existiert zwar immer noch diese Vorführpflicht aus §6 FZV, denn es gibt auch hierbei keine Ausnahmeregelung im Gesetzestext, aber die Zulassungsstellen verzichten (eigentlich) immer auf "ihre" Vorführung, weil diese Identifikation glaubwürdig genug ist, und die ausführende Organisation nicht nur in der Haftung ist, sondern auch völlig problemlos in die Haftung genommen werden kann.
Konkret beim Verkäufer nachfragen,
- vielleicht hat er schlechte Erfahrungen gemacht und fährt "Null-Toleranz",
ein Mitarbeiter einer Zulassungsstelle ihn zur Sau gemacht hat, weil er praktisch bestimmt hat, dass der Wagen nicht vorgeführt werden braucht,
vielleicht stammt das Fahrzeug nicht aus der EU, sondern aus einem anderen europäischen Land wie Schweiz, Norwegen, ...
Aber das ist alles Spekulation, das wird nur er beantworten können und das sollte man sich dann ggf. auch schriftlich bestätigen lassen.
Allen vielen Dank - vor allem Hosenmatz für die sachliche Rückmeldung. Ganz besonderen Dank an Bestatter für die vielen tollen Tipps - hab mir deine Bedienungsanleitung ausgedruckt und bin auch schon auf der Flucht
Habe mittlerweile mit der Zulassungsstelle und dann mit dem Händler gesprochen. Papiere kommen vorab und wir holen dann das Fahrzeug mit den neuen Kennzeichen ab. Geld gibt es bei Schlüsselübergabe.
Na dann, kann ja nix mehr schief gehen !
(Mit den Leuten sprechen hilft oft ungemein)
Viele Grüße
HL