Rote Nummer
muß ich in D Maut bezahlen, wenn ich einen LKW über 12t mit "roter Nummer" auf der AB fahre? Mit roter Nummer darf ich keine Güter transportieren, sondern nur Probe- und Überführungsfahrten machen, das ist klar. Somit handelt es sich nach meiner Meinung nicht um einen Gütertransport - der rechtlich auch nicht zulassig wäre, auch wenn das Fzg. grundsätzlich zur Güterbeförderung geeignet ist.
Da gibt es keine Befreiung, ob Güter transportiert werden oder nicht spielt dabei auch keine Rolle.
Siehe hier:
http://www.sadaba.de/GSBT_ABMG.html
Übrigens transportierst Du bei einer Überführungsfahrt ein Gut:
Den LKW
Zitat:
"Somit handelt es sich nach meiner Meinung nicht um einen Gütertransport"
Mag ja alles sein, aber was hat das mit der Mautpflicht zu tun?
Mautpflicht besteht für LKW und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen, die zum Güterverkehr bestimmt sind.
Völlig egal ob
- Güter vorhanden sind, auch Leerfahren sind mautpflichtig,
oder tatsächlich ein Güterverkehr vorliegt, auch Werkverkehr ist mautpflichtig,
oder wie ein Fahrzeug zugelassen ist, auch rot, grün oder schwarz (mit gelb oder rot oder ohne Zusatzfeld) ist mautpflichtig.
Mautpflicht orientiert sich an der reinen Zweckbestimmung des Fahrzeugs.