Zulassung ohne Abgaswerte (aber mit TÜV-Bescheinigung)?
Hallo,
ich habe letzte Woche meinen alten Corsa verkauft. Von Privat an Privat. Lief auch alles ohne Probleme soweit. Habe ihm die TÜV-Bescheinigung per Post zukommen lassen. Auf dem Blatt vom TÜV steht "Keine beanstandungen, nächste Prüfung....." oder so ähnlich. Jedenfalls geht daraus hervor das der Wagen noch TÜV hat.
Jetzt meint der Mensch die AU-Bescheinigung würde fehlen. Ich habe aber keine erhalten. Ich habe einfach nur den Zettel vom TÜV und gut. Jetzt meint er, es wäre meine Verantwortung die sachen alle zu haben oder zu besorgen und er könnte das Auto nicht ohne diese Abgaswerte zulassen.
Ich habe vor einigen Tagen ein Auto von einem Händler gekauft (gebraucht) und musste zum Zulassen auch extra noch zum TÜV und mir eine Bescheinigung holen, weil bei dem Fahrzeug keine dabei war. Habe jetzt gesehn, dass da auch keine Abgaswerte draufstehen, sondern nur "Keine Beanstandung, TÜV erhalten", genau wie bei den Zetteln die ich ihm schon geschickt habe.
Bin ich in der Pflicht die Sachen nachzuliefern? Braucht er überhaupt wirklich die AU Werte zum anmelden, oder reicht der "normale/einfache" TÜV-Schein (wie bei meiner Neuanmeldung)?
Bin sehr verunsichert, weil meine Erfahrungen mit einer Neuanmeldung scheinbar seinem GRUNDWISSEN widersprechen.
HILFE und DANKE für die Antworten
Das heißt ich habe keinen "Fehler" gemacht, weil ich die AU/UMA-Werte nicht habe? Ich muss/kann sie also auch nicht besorgen?
Der Mensch ist selbst KFZ-Mechaniker, deshalb hab ich ihm geglaubt... ich bin halt ne Frau und lass mich von dem Überzeugen, aber an sich müsste er ja dann wissen das es keine Abgaswerte mehr aufm TÜV-Bericht gibt.
Seit 1.1.2010 ist die AU keine eigenständige Prüfung mehr, sondern "nur" ein Prüfpunkt innerhalb der HU ("TÜV"), ähnlich wie zB. die Brems- oder Beleuchtungsprüfung.
Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine AU-Plakette mehr für das vordere Kennzeichen und auch keinen "Zettel" für die bestandene AU.
Wenn der AU-Prüfpunkt nicht bestanden ist, dann gibt es auch keine HU-Plakette. Wenn das Fahrzeug die HU erteilt bekommen hat, dann hat es auch die AU bestanden, recht einfach.
Das Ding nennt sich auch nicht mehr AU, sondern UMA für "Untersuchung Motormanagement und Abgasreinigungssystem".
Wenn hier nach dem 1.1.10 der "TÜV gemacht" wurde, also die HU durchgeführt und Plakette erteilt, dann gibt es keine "AU"-Bescheinigung.
Die es ohnehin nicht mehr geben kann, weil es diese AU nicht mehr gibt, es könnte maximal UMA-Bescheinigung geben.
Die UMA kann auch extern, einzeln zB. vorab bei einer Werkstatt durchgeführt werden, dann erhält man eine entsprechende Bescheinigung, die man in der Prüfstelle bei der HU (TÜV, Dekra, KÜS, GÜS, ...) dann vorlegen muss, um nicht dort nochmals gemacht zu werden.
Wird die UMA ("AU") jedoch nicht einzeln durchgeführt, sondern "in einem Rutsch" gemeinsam in der Prüfstelle im Rahmen der HU, dann gibt es auch keinen extra Zettel darüber.
Dass dies ein Automechaniker nicht weiß, naja, da viele von denen noch immer von der ASU sprechen, die seit 1993 nicht mehr existiert, kann es schon sein, dass sich das mit der Änderung der AU zur UMA noch nicht so ganz herum gesprochen hat.
danke für die Antwort Ich werde versuchen dem Menschen das so klar zu machen, jetzt weiß ich ja sicher das es da keine Werte mehr zu gibt. Ich kann nur hoffen das er dann Ruhe gibt.
Habe mittlerweile auch erfahren das ich nicht dazu verpflichtet bin die Papiere zu besorgen, weil er das Auto ja auch ohne die Sachen gekauft hat.
Soll er sich halt selbst bemühen, wenn er mir nicht glaubt.
DANKE