Welche Strafe habe ich zu erwarten?
Ich habe heute einen 13 Jahre alten abgemeldeten Opel Corsa
ca. 800 Meter auf einer öffentlichen Straße zur Tankstelle gefahren, um etwas Benzin aufzutanken, da der Tank fast leer war und das Fahrzeug bei einem Autohändler (ca. 1 km entfernt)zum Verkauf in Auftrag gegebenwerdensollte. Die nächste HU ist 2/2013 fällig. Versicherung ist natürlich ebenfalls abgemeldet. Beim Abbiegen zur Tankstelle kam mir auch prompt ein Polizeifahrzeug entgegen. Die Polizei hielt natürlich sofort an, nahm Fahren ohne Betriebserlaubnis zu Protokoll und wird Anzeige wegen Begehen einer Straftat stellen.
Das Fahrzeug mußte ich an der Tankstelle stehen lassen und darf es nur mit einem rotem Nummernschild zum Autohändler fahren.
Wer hat zu so einem Vorfall schon Erfahrungen gesammelt und kann mir sagen welche Strafe ich zu erwarten habe? Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten?
Eine Betriebserlaubnis wird ein Corsa ja wohl haben.
Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße ohne gültige Zulassung in Betrieb gesetzt: EUR 50,00 und 3 Punkte.
Hier gibbed ja noch den §Guru aber mal blind Gegoogelt...naja Aua
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.htm
Nee, nee, damit wid er nich hinkommen. Wenn ich das richtig sehe, ist das eine Straftat.
Das tut richtig aua, wenn er an den "falschen" Richter gerät.
Es kommt hier auf einige Details an, ob es noch ein Bußgeldverfahren ist oder bereits eine Straftat begangen wurde.
Grundsätzlich ist das mindestens
Bußgeldkatalog Tatbestand 175
"Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche ... Zulassung ... auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
50 Euro Bußgeld + etwa 25 Euro Verfahrenskosten + 3 Punkte A-Verstoß
Kann aber auch eine Straftat sein
§6 Abs.1 Pflichtversicherungsgesetz
"Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn es zum berechtigten Vorwurf einer Straftat kommt, dann ist das bei einem ansonsten unbelasteten Ersttäter in etwa:
20-30 Tagessätze, etwa 70 Euro Verfahrenskosten, 2-3 Monate Fahrverbot, 6 Punkte mit 5 Jahre Laufzeit.
Vom Ablauf und den Tatumständen kommt schon recht eindeutig eine Straftat in Betracht.
Anwalt ist so die Sache, erst mal würde ich keinen hinzuziehen.
Kommt hier nur ein Bußgeldbescheid über die 50 Euro oder auch Verdoppelung wegen Vorsatz auf 100 Euro, dann kann man auf den Anwalt gänzlich verzichten.
An der Tat kann er nichts verändern und "billiger" kann er das auch nicht machen, denn weniger geht nicht. Allerdings kommen dann noch die Kosten des Anwalts hinzu. Auch bei einer Rechtsschutzversicherung ist da immer noch die Selbstbeteiligung.
Bei einem Straftatvorwurf sollte man das mit dem Anwalt auch genau überlegen. Straftaten sind Vorsatzhandlungen und da zahlt üblicherweise keine Rechtsschutzversicherung (Vertrag genau durchlesen). Sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, muss man mit dessen Kosten so ab 700 Euro schon rechnen.
Und man sollte auch nie vergessen, dass man nie "unschuldig" ist, also es niemals zu einem "Freispruch, Kosten fallen der Staatskasse zu" kommt, es kann zwar die Straftat wegfallen aber dann wird die Ordnungswidrigkeit bleiben.
Hier würde ich erst mal abwarten, was kommt und dann entscheiden.
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Das mit dem roten Kennzeichen wäre die nächste Schnapsidee, nennt sich Kennzeichenmissbrauch und wäre die nächste Straftat.
Rote Kennzeichen haben nur Händler und dürfen nur für Fahrzeuge in ihrem Handelsbestand benutzt werden, also der Händler muss Eigentümer des Fahrzeugs sein.
Sollte es sich hier wie beschrieben um einen Vermittlungsauftrag handeln, dann ist der Händler nicht Eigentümer sondern nur der Vermittler, rotes (Händler)-Kennzeichen, das mit der 06 am Anfang ist dann unzulässig.
Entweder ist der Wagen an den Händler verkauft, dann darf der Händler mit seinem roten Kennzeichen sein Fahrzeug überführen, oder
Du benötigst ein Kurzzeitkennzeichen oder das Fahrzeug muss auf einen Anhänger.
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Abschleppen wäre auch ein klassischer Fehler, Abschleppen ist das Entfernen eines technisch defekten Fahrzeugs aus einer akuten Pannensitution.
In Deinem Falle wäre es kein Abschleppen, sondern ein Schleppen und Schleppen ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Ohne Genehmigung und Einhaltung der Auflagen in der Genehmigung steht auch ein (erneutes) Bußgeld im Raum.
Hier sind wir dann aber nicht bei den Portogebühren des Bußgeldkatalogs der StVO, sondern dem Wirtschaftsamt und da geht es üblicherweise erst bei 1.000 Euro los.