Autoglasfolie
Ich möchte bei meinem 5-er E39 Touring die Scheiben mit Folie tönen lassen. Habe hier in Hannover von VS Autoglas ein super Angebot bekommen. Gibt es etwas zu beachten bei diesem Fahrzeug, muss ich irgendwas vorbereiten, wird etwas ausgebaut? Bin sehr penibel und möchte mein Auto einwandfrei wieder haben, ohne irgendwelche Klappergeräusche oder ähnliches!
Wurde dir nicht beim Angebot dargelegt, wie sowas abläuft? Das gehört für mich bei einem Angebot dazu. Also bei dem Laden nachfragen.
es dürfen nur die hinteren scheiben beklebt werden. nicht die seitentüren vorne. (so wurde es mir mal verklickert) und das prüfzeichen auf der folie muß zu sehen sein.
Ich habe es in Oberhausen machen lassen (siehe Berichte) Bei mir wurde nichts ausgebaut oder abgeschraubt. Habe die Folie von LLumar ausgesucht die soll am längsten farbecht bleiben. Die Prüfnummer muß zu sehen sein weil du eine ABE bekommst die du immer mitführen mußt. Ich mußte das Auto gewaschen abgeben. Den rest machen die. Nach dem abholen mußt du darauf achten das du drei Wochen die Fenster nicht runter machst, nicht reinigst (von innen) und die Heckscheibenheizung nicht betätigst.
Das sollte dir aber wie ps47 schrieb alles erklärt werden.
Sonst schau mal in meine Berichte denn die Firma bei denen ich das hab machen lassen hat mehrere Standorte. Bezahlt habe ich 179 Euro für einen Kombi ab B Säule. Beim Preis ist also auch nichts zu meckern.
Hallo aliimnetz,
leider erlaubt der Gesetzgeber die Montage von Tönungsfolie nur an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe, wenn gleichzeitig ein Außenspiegel an der Beifahrerseite vorhanden ist.
Außerdem sollte eine Autotönungsfolie mit Prüfzeichen und ABG gewählt werden. Die muss nach der Montage nicht beim TÜV vorgeführt werden.
Beispiel:
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und Du willst "Fachmann" sein?
Tönungsfolien dürfen auch im vorderen Bereich verklebt werden. Es gibt kein pauschales "Folienverbot vorn", sondern nur eine Begrenzung im Tönungsgrad. Ich fahre selbst vollflächige! Folie an den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe,
auch der Beifahreraußenspiegel ist nicht zwingend, sondern nur ab einer bestimmten "Durchsichtbehinderung" vorgeschrieben,
es müssen auch keine Folien mit ABG und Prüfzeichen sein, nur müssen Folien ohne Zulassung enstprechend anders verklebt werden,
es gibt grundsätzlich keine "TÜV-Vorführung", wozu auch?
Eine zulässige Folie oder Art der Verklebung ist auch ohne TÜV-Vorführung zulässig.
Eine unzulässige Art der Verklebung wird auch mit TÜV-Vorführung nicht zulässig. Der TÜV hat keine Möglichkeit (juristische Basis) etwas unzulässiges für zulässig zu erklären.
Entweder etwas ist zulässig oder es ist unzulässig, der TÜV (Dekra, ...) kann das - immerhin Gesetze - nicht verändern.
Wer das verändern kann, findet sich doch eindeutig in §70 StVZO iVm. §47 FZV beschrieben - der Gesetzgeber.