Autoverkauf an Händler
Hi Leute,
folgendes ist mir Dusel passiert:
ich habe gestern mein auto an einen händler verkaufen wollen! er hat mir 1300 eur anzahlung gegeben und den rest sollte ich erhalten wenn ich ihm den kfz-brief gebe. ich habe heute bei der finanzierenden bank nachgefragt wann ich den brief erhalten kann und hier trifft mich der schlag...ich muss noch rund 6000 eur ablösesumme zahlen. ich habe mir den kaufvertrag und leasingvertrag nochmals angeschaut und siehe da....das auto war auf 60 monate finanziert nicht auf 36 monate...wie ich mir sicher war...der händler hat mein auto schon mitgenommen und zur reparatur in eine werkstatt gebracht, wo neue radlager usw drauf kommen.
fakt ist, dass ich aber jetzt von verkauf zurücktreten muss, weil ich ja die 6000 eur ablösumme nicht zusammen kriege...
der händler verlangt jetzt die reparaturkosten, abschleppkosten usw von mir, wenn ich das auto morgen dann wieder abhole... seine 1300 eur anzahlung gebe ich natürlich auch zurück. ehe ich nicht alles bezahlt habe, rückt er das auto nicht raus.
was kann ich tun??
Alles bezahlen, was sollst du denn sonst anders machen? Der Händler hat ja nichts falsch gemacht, sondern du. Die Vertragsdetails sollte man auf jeden Fall kennen. Der Fehler liegt also bei dir.
Sehe ich leider auch so.
Das der Vertrag von Dir nicht eingehalten weden kann ist ja nicht die Schuld des Händlers.
Und das er die ihm entstandenen Kosten wiederhaben möchte ist ja auch klar.
Grüße,
Blecky
Leasingvertrag?
Das Fahrzeug ist nicht finanziert mittels eines Ratenkredit sondern ein Leasing gewesen?
Leasing ist eine Sonderform der Miete - ein "Fremder", der Leasinggeber, stellt Dir SEIN Eigentum für eine bestimmte Zeit gegen eine monatliche Kostenerstattung (Leasingrate) zur Verfügung.
Wenn das ein Leasingvertrag war, dann hast Du fremdes Eigentum verkauft.
...
Unabhängig davon, Du kannst den Kaufvertrag nicht erfüllen, somit Wandlung ("Rückabwicklung") und derjenige, der die Wandlung zu verantworten hat, ist gegenüber dem "ehemaligen" Vertragspartner voll Schadensersatz-pflichtig.
vollständige Erstattung des Kaufpreises
vollständige Erstattung sämtlicher bisher entstandener Kosten des Käufers, sofern sie nicht direkt mit einer persönlichen Nutzung zu tun haben, also hier irgendwelche Abschleppkosten, etc.
vollständige Erstattung von Reparatur- oder Werkstattkosten, sofern sie notwendig waren: zB.:
abgefahrene Bremsbeläge, Inspektions- und Wartungsarbeiten sofern von der Terminierung durch den Hersteller vorgegeben oder bereits überzogen, wie auch Reparaturen von Mängeln oder Defekten.
Diese Arbeiten wären auch bei eigenem Besitz notwendig gewesen und von einem verantwortungsbewussten Autofahren auch durchgeführt worden, es entsteht somit kein finanzieller Nachteil durch die Rückabwicklung.
Bei einem Leasingfahrzeug gibt es hier auch noch weitere "Besonderheiten", nach denen man das eher ganz schnell bezahlen sollte, als an eine "große Glocke zu hängen". Das könnte einem dann noch ganz anders in den Ohren klingeln.
- teilweise Erstattung von nicht zwingend notwendig ausgeführten Arbeiten an dem Fahrzeug. Darunter fallen zB. "Schönheitsarbeiten" wie eine Fahrzeugaufbereitung.
Hier erhält der Verkäufer eine Wertsteigerung, die beim Wiederverkauf sein Vorteil ist, es wäre aber ein Vorteil zu Lasten des ehemaligen Käufers.
Hier erfolgt eine Erstattung in Höhe des tatsächlichen Wertzuwachs, höchstens jedoch die Summe, die der Käufer dafür auch bezahlt hat.
- Schadensersatz-Pflicht
Sollte hier ein Schaden beim Käufer eingetreten sein, dann ist der vollständig zu erstatten.
Als Beispiel: der Käufer ist ein Händler und hat bereits einen Käufer für den Weiterverkauf gehabt. Durch die Rückabwicklung kann kein Weiterverkauf erfolgen und damit entgeht dem Händler sein Gewinn, der nun nicht gemachte Gewinn ist ein Schaden, der ersetzt werden muss
Weiteres Beispiel: der Käufer ist ein Händler und hat den Wagen bereits online oder in Zeitungen annonciert, diese Kosten sind dann auch zu erstatten.
Diese Verkaufskosten sind aber mit dem Gewinn zu verrechnen, beides kann nicht in voller Höhe verlangt werden.
Hier ist einiges bei der Berechnung und Prüfung zu beachten, ob irgendwelche in Ansatz gebrachten Kosten auch berechtigt sind.
Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier so einiges berechtigt ist und auch uneingeschränkt voll erstattet werden muss.
Billig wird dieser "Irrtum" ganz sicher nicht.
Ist schon eine ganz schön krumme Sache: entweder leasing, oder finanziert, oder beides? Und dann
das noch nicht ins Eigentum übergegangene Fahrzeug
weiterverkaufen? Ja, was ist zu tun?
Ich würde alles bezahlen und mir in den Hintern beißen, und das ohne einen Mucks zu sagen.
Klär uns doch bitte noch mal genau auf,was es mit dem Kaufvertrag und Leasingvertrag auf sich hat.
Hast Du vielleicht schon damals einen an den Leasingvertrag anschließenden Kaufvertrag mit abgeschlossen?
Wäre mal was ganz neues hier,aber wer weiß.