Hagelschadengutachten zu niedrig
Hallo,
hatte vor ca. 4 Wochen einen Hagelschaden an meinem Suzuki Swift. Auf dem Dach sind alleine 48 Dellen, Motorhaube, alle 4 Türen, beide Kotflügel und die Heckklappe sind betroffen.
Hatte dann einen Termin beim Sammelgutachten und heute das Gutachten bekommen. 1600€ inkl.!
Mit diesem Gutachten bin ich absolut nicht einverstanden, ich kenne ein paar Leute bei denen der Schaden deutlich geringer ist und die teilweise bis zu 3000€ bekommen haben. Natürlich könnte es mir egal sein, aber ich will das Auto nicht reparieren lassen, sondern nur das Geld. Und fühle mich bei dem Betrag schon etwas betrogen.
Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Kann ich gegen das Gutachten Einspruch einlegen? Was sind meine Rechte? Muss ich ein neues Gutachten dann selber bezahlen? Hab absolut keine Ahnung von der Materie..
Vielen Dank für eure Hilfe!
Was erwartest du jetzt von uns ? Das der Gutachter jetzt ein neues ausstellt nur weil du ein bisschen Kohle Abzocken willst ? Der wird den Schaden wohl nach besten Gewissen begutachtet haben. Warum und wieso bei anderen Fahrzeugen der Schaden deutlich höher ist um fast 100% kann dir hier auch keiner sagen.
Sorry aber für mich klingt deine Frage danach das mal wieder richtig Abkassiert werden soll bei deiner Versicherung.
Meine Frage ist einfach nur was meine Rechte sind, wenn ich nicht mit dem Gutachten einverstanden bin.. Nicht mehr und nicht weniger
Deine Rechte? Geh zu Deiner Versicherung und sage, Du seist mit dem im Gutachten angegebenen Betrag nicht einverstanden. Die werden Dir antworten. Bist
Du dann immer noch nicht einverstanden, dann...
siehe Hosenmatz. Aber nicht über die dort beschriebenen Risiken hinweglesen.
Hagelschaden ist ein Kaskoschaden und damit muss die eigene Versicherung zahlen und somit ist sie als Zahlungspflichtiger auch weisungsbefugt in der Abwicklung.
Ein von der Versicherung geschickter Gutachter ist zu akzeptieren. Üblicherweise ist der Betrag im Gutachten auch unerheblich, weil immer die Reparatur im Vordergrund steht.
Somit ist das Gutachten nur ein Anhaltspunkt der Versicherung über die Kosten gegenüber der Werkstatt. Werden die Kosten später höher, dann ist es das Problem zwischen Werkstatt, Versicherung und Gutachter.
Wenn man durch den Sonderfall der Auszahlung des Gutachtenbetrags (Nettobetrag abzüglich Eigenbeteiligung) in dieses Kosten-Risiko der Versicherung eintritt, dann ist das so.
Natürlich kann man auch immer einen eigenen Sachverständigen beauftragen, aber der ist dann grundsätzlich selbst zu bezahlen.
Dieses Gutachten kann man dann bei der Versicherung einreichen und wird entweder vollständig oder nur teilweise oder auch garnicht anerkannt.
Erst bei einer Klage gegen die Versicherung UND auch dann im weiteren Verlauf späteren Prozessgewinn (uneingeschränkt ohne vorhergehende Verhandlungseinigung) gehören die Gutachterkosten, wie auch die eigenen Anwaltskosten zu den notwendigen Verfahrenskosten und müssen auch von der Versicherung übernommen werden.
Hier ist aber das grundsätzliche Problem und damit nicht unerheblich prozessuale Risiko, dass man mit der Argumentation "nicht reparieren, sondern maximalen Auszahlungsbetrag durchdrücken" eher nicht sehr weit kommt. Ein direkter Rechtsanspruch besteht auf die fachgerechte, "kostenlose" Instandsetzung (abzüglich Eigenbeteiligung), nicht auf einen maximalen Ertrag bei Auszahlung.
ICH VERSTEHE DICH VOLLKOMMEN. Bin zur Zeit in der gleichen Situation. Versicherung zahlt nach Gutachten, aber Werkstatt würde viel mehr kosten.
Ich möchte auch den tatsächlichen Wert der Reperatur ausgezahlt haben und nicht irgendein Gutachten. Das Auto hat ja auch diesen Wertverlust wenn ich es in meinem Autohaus weiterverkaufe. Warum also nicht. Die sparen schon die MwSt und den Leihwagen.
In der üblichen Teilkasko wird nur der Schaden des Fahrzeugs übernommen, nicht jedoch einen durch den Schaden entstandenen Wertverlust des Fahrzeugs - es ist eine Schadensversicherung des Gegenstands selbst, jedoch keine Sachwertversicherung des Fahrzeughalters wie zB. eine Hausratversicherung.
Üblicherweise erfolgt in der Teilkasko auch immer ein Abzug "neu für alt". Gegen derartige Verluste kann man sich zusätzlich versichern, das sind die sogenannten "GAP"-Pakete, wo dann auch die Wertverluste abgedeckt sind. Das ist das, was klassisch als "Unterversicherung" bezeichnet wird.
"Sparen am Leihwagen" ist Quatsch. Die Haftpflicht, sowie Voll- und Teilkasko basieren "auf Gegenseitigkeit", also der berühmte Topf, der von der Versicherung nur verwaltet wird und die Einzahlungen in den Topf (Prämien) jedes Jahr anhand der Schadenskosten der letzten 12 Monate neu berechnet wird.
Kennt jeder, das sind die Typklassen, die in jedem Herbst höher oder niedriger werden. Werden die Ausgaben höher, dann steigen praktisch sofort die Typklasse und damit Prämie, denn der Topf "reguliert" sich immer selbst.
Durch die reine treuhänderische Verwaltung des Topfs "spart" hier keine Versicherung, sondern der Versicherte selbst.
"Sparen die Mehrwertsteuer" ist nun auch noch absoluter Blödsinn, Mehrwertsteuer ist nur ein "durchlaufender Posten", das kostet die Versicherung nichts bei Auszahlung, daran können sie nichts sparen weil nichts "einbehalten" wird.
Das nennt sich immerhin korrekt Umsatzsteuer und wenn keine Umsatzsteuer beim Geschädigten anfällt, dann muss sie auch nicht ersetzt werden.
es geht mir hauptsächlich darum das mir der tatsächlich Aufwand des Schadens ausgezahlt wird, den meine Vertragswerkstatt aufwenden müsste. Wenn ich mein Auto wieder abgebe würden Sie mir den Betrag zur Wiederherstellung abziehen und nicht den Betrag des Gutachtens.
Dann lass doch den Schaden reparieren und es wäre kein Problem mehr vorhanden.
Du hättest keine finanziellen Nachteile bei der Rückgabe, abgesehen vom Wertverlust, aber das ist ein Problem aufgrund einer Deckungslücke. Zusätzlich auch noch den Vorteil, dass Du bis zur Rückgabe nicht mit einem verbeulten Fahrzeug herum fahren musst.
Weiterhin wäre dann auch ein eventuell "zu geringes" Gutachten nur ein Problem zwischen Gutachter und Versicherung.
...
Nur zur Klarstellung: mir ist das völlig egal, meinetwegen kannst Du daran auch 10.000 Euro verdienen; nur ist das nicht einfach.
Bei selbst zu tragenden Risiken im Rahmen einer Voll- oder Teilkasko sind die hinterliegenden Bedingungen erheblich von denen abweichend, wie sie bei Haftpflichtansprüchen gegen Dritte, dem Schadensverursacher, vorhanden sind.
Du hast in der Haftpflicht als Geschädigte/r einen Anspruch auf vollständige Erstattung Deines Vermögensschadens. In der Teil- und Vollkasko jedoch nicht.
Was in der Haftpflicht als Argumentation funktioniert, weil Du "Opfer" (Geschädigte/r) bist, funktioniert in der Teil- oder Vollkasko nicht, Du bist kein/e Geschädigte/r sondern "nur" von Deinem eigenen, persönlichen Lebensrisiko eingeholt worden - der verantwortlich haftende, fremde Verursacher, der "Täter" fehlt und auch die Versicherung ist es nicht.
ich will nichts verdienen, ich will nur meinen Anspruch der mir zusteht. Dafür zahle ich eine Versicherung.
Das ist primär die Instandsetzung Deines Fahrzeugs und damit drehst Du dich mit Deiner eigenen Versicherung im Kreis und "bockiges Kind" ist keine funktionierende Taktik.
Vielleicht liest Du dir doch erst mal Deinen Versicherungsvertrag durch, für was Du tatsächlich bezahlst und nicht nur glaubst zu bezahlen, das klärt oft schon vieles.
Ist eigentlich das Erste, was man machen sollte, denn auf den tatsächlich geschlossenen Vertrag basiert auch immer die Argumentation.
Insbesondere auf solche Feinheiten achten wie:
(freie) Werkstattwahl, Vorgabe der Reparaturmethode, Anrechnung neu/alt, Einschränkungen oder erhöhte Selbstbeteiligung bei bestimmten Schadensereignissen, uvm.
Vielleicht steht Dir auch ein eigener Gutachter zu, keine Ahnung, was Du vertraglich vereinbart hast, daher auch etwas müßig darüber zu fabulieren.
Da steht ein Satz in der Fragestellung, der eigentlich jegliche Diskussion ad absurdum führt:
.."Natürlich könnte es mir egal sein, aber ich will das Auto nicht reparieren lassen, sondern nur das Geld."
Du solltest Dich an Petrus wenden, vielleicht sieht er ja ein, daß er Dein Auto besser verschont hätte.
Sindy scheint mir genau so neben der Spur.
Ganz ähnlich, wie Leute, die bei Glatteis auf die Schn.. fallen und dann die Stadt/Gemeinde verklagen, weil nicht rechtzeitig gestreut war, oder doch wenigstens ein Warnschild aufgestellt.
Obwohl "übliches Handeln", ist es neben der Spur. Jedenfalls nach den mir nahegebrachten
Regeln einer Solidargemeinschaft, und so verstehe ich eine Kasko-/Vollkaskoversicherung.
Insofern finde ich es sogar berechtigt, daß
meine Kaskoversicherung einen selbstgenannten
Gutachter losschickt. Ich meine sogar, sindy und elakind beweisen diese Berechtigung.