Unterschied Abschlepp-/Umsetzungskosten
Mein Fahrzeug war in einem für einen Umzug markierten Bereich im Halteverbot geparkt und wurde auf die andere Straßenseite umgesetzt.
Die Umsetzungskosten unterscheiden sich allerdings nicht zu den Abschleppkosten.
Meine Frage: Sind Umsetzungsgebühren dadurch nicht niedriger anzusetzen als Abschleppkosten?
Nein, der Aufwand ist ja derselbe.
Der Abschleppunternehmer hat in beiden Fällen An- und Abfahrt.
In beiden Fällen muß er das Fahrzeug einmal Auf- und einmal Abladen.
Ob der Wagen auf der Rückfahrt zum Firmengelände auf der Ladefläche des Abschleppfahrzeugs steht oder nicht, macht keinen Unterschied.
Abschleppen ist das Entfernen eines störenden Fahrzeugs aufgrund eines technischen Defekts, also als Folge eines Unfalls oder "Panne".
Das übliche "Bereinigen" aufgrund einer Verbotsmissachtung nennt sich "Umsetzen", weil das Fahrzeug umgesetzt, an eine andere Stelle verbracht wird.
Es ist dabei völlig egal, ob 5 Meter weiter vor, einmal über den Abschleppwagen drüberweg auf die andere Straßenseite oder auch eine längere Strecke zu einer Verwahrstelle.
Das Verwaltungsverfahren ist zur Kosteneinsparung pauschalisiert und unterscheidet nur zwischen Anfahrt ohne Umsetzen und komplett mit dem Umsetzen.
Eine Abrechnung nach Aufwand erfolgt nicht, würde jedes mal nach Aufwand abgerechnet, würde es eher nicht weniger kosten, da durch individuelle Abrechnung und Rechnungsstellung ja auch wieder ein Aufwand erzeugt wird, den man bezahlen müsste.
Richtig ordentlich Verwaltung produzieren und dann der Meinung sein, dass man damit Kosten spart - ähhh, nö.