Der Käufer meines Autos meldet das Fzg. einfach nicht um. Was kann ich tun?
Ich habe am 18.08. mein Fzg. nach Stuttgart verkauft. Der neue Halter hat es bei mir zu Hause abgeholt und versichert, dass er es am 19.08. ummeldet. Da dies nicht geschehen ist, habe ich meiner Versicherung eine Kopie des Vertrages gefaxt. Sie hat mir alles ab 19.08. erstattet. Dann hat die Vers. eine Aufhebungsanzeige an das Dürener StVA geschickt. Jetzt fordert das StVA den neuen Halter auf, das Fzg. umzumelden. Wenn dies nicht geschieht, dann fährt ein Mitarbeiter zu dem Käufer hin und entwertet die Plakette. Jetzt kommt eigentlich meine Frage:
Das Finanzamt erklärte mir, so lange das StVA nicht die Plakette entwertet bzw. das Fzg. umgemeldet ist, läuft die Steuer weiter. Sie ist fällig im November. Da würde dann das FA auch die Steuer einbeziehen von mir.
Wie sieht es aus, wenn der Käufer sich ins Ausland abgesetzt hat, muß ich immer weiter die Steuer bezahlen?
Habe ich gar keine Möglichkeit, da aus dem Dilemma herauszukommen??
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Wieso macht man nicht einfach dass, was man seit Bestehen der Bundesrepublik als Verkäufer eines Fahrzeugs machen muss, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist?
Suche im Internet eine "Veräußerungsanzeige", ausdrucken, ausfüllen, eine Kopie des Kaufvertrags hinzufügen und zur Zulassungsstelle schicken.
ZB. das Ding hier:
http://www.barmenia.de/services/895.asp
Wenn man dies natürlich unterlässt, oder völlig andere Leute wie nur die Versicherung informiert und dadurch in der Verantwortung und Haftung bleibt, dann hat man ein Problem.
Das Finanzamt hat Recht. Es gibt nur einen Weg: Gehen Sie mit dem Vertrag über den Verkauf des Autos zu Ihrer Zulassungsstelle und erklären Sie dort die Situation. Die Zulassungsstelle informiert dann das Finanzamt über den erfolgten Verkauf, so dass der Steuereinzug eingestellt werden kann. Es kann durchaus sein, dass die Zulassungsstelle eine amtliche Stillegung des verkauften Autos in Auftrag gibt.
Natürlich muß das Finanzamt Steuer einziehen, solange keine Meldung von der Zulassungsstelle über
den Verkauf o.ä. kommt.
Da die Zulassungsstelle offenbar den Verkauf notiert hat, würde ich da mal "Dampf" machen, daß das Finanzamt auch davon erfährt.
Nicht von Dir, sondern von der Zulassungsstelle.
Die Zulassungsstelle nicht über den Verkauf informieren, aber denen dann "Dampf machen", hmmm
Konkret:
Als Verkäufer gegen seine gesetzliche Pflichten aus §13 Abs.4 FZV (früher §27 Abs.3 StZO) erst verstoßen und wenn aus diesem Verstoß dann Probleme erwachsen nun anderen Leuten "Dampf machen" ist keine schlaue Lösung.
Wie wäre es denn, einfach die Veräußerungsanzeige nachzureichen, damit die Zulassungsstelle nun endlich auch die rechtliche Basis bekommt, entsprechend zu handeln?
Das selbe hatte ich auch mal ich hatte bei der Polizei eine Anzeige gemacht, damit konnte ich die Versicherung Kündigen und auch beim Finanzamt brauchte ich nichts mehr zu bezahlen, ich würde mich aber an deiner stelle beeilen, das kann wenn der Käufer einen unfall macht teuer für dich werden .Hoffe das ich dir helfen konnte
Sonderbarerweise war das früher, als es noch keine Compta gab, viel einfacher. Da hat man der Versicherung eine Kopie des Kaufvertrages geschickt und mitgeteilt, daß man die Versicherung kündigt, oder auf das evtl. neue Auto weiterlaufen lassen will
Ebenso wurde der Zulassungstelle der Verkauf mitgeteilt und eine Kopie des Kaufvertrages zugesandt
und damit hatte sich die Sache.
Warum macht man sowas heut nicht mehr und läßt stattdessen den Käufer mit dem Auto rumfahren? Die
Risiken sind doch die gleichen geblieben.
Ich verstehe in dem Zusammenhang nicht das Verhalten der Betroffenen.
Die Zulassung ist ein Vertrag mit der Zulassungsstelle und wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gibt, dann geht man doch zu seinem Vertragspartner.
Die Leute rennen überall hin, Versicherung, Finanzamt, Polizei, Wasserwerke, ... aber warum nicht zur Zulassungsstelle?