Wohnwagenspiegel
Ist es Gesetzlich pflicht, Zusatzspiegel am Zugfahrzeug zu haben wenn ich einen Wohnwagen ziehe der breiter ist? Im Internet schreiben viele "ja". Weil das Ende des Wohngagens einsehbar sein sollte. Jetzt stell ich die Frage mal anders. Ich habe noch kein Zugfahrzeug gesehen welches Zusatzspiegel am Fahrzeug hat, dass z.B. einen Bierwagen zieht. Die sind doch auch breiter. Kann mir da mal jemand helfen? Wenn ich in Urlaub fahre ist das ja ok mit den Spiegeln, für die Sicherheit. Aber nur mal von der Garage zur Haustür? Muss das dann sein? (sind 30 km)
Gruß Lars
Hallo,
nein es ist keine Pflicht zusätzliche Spiegel anzubringen. Allerdings könnte im Falle eines Unfalls die Versicherung evtl. Probleme machen.
Also lieber Spiegel hinmachen.
Grüße
Es gibt keine direkte Ausrüstungspflicht für Zusatzspiegel, es gibt aber eine "Sichtpflicht":
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StVZO
§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
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Man muss somit am Anhänger "entlang", also dessen Seite vollständig und auch die hintere Ecke sehen können.
Wenn dies mit den serienmäßigen Spiegeln möglich ist, weil das Zugfahrzeug breit genug oder der Anhänger schmal genug ist, dann sind Zusatzspiegel nicht notwendig, wenn das nicht möglich ist, dann irgendwie schon.
Wenn oder weil sich einige nicht daran halten, ...
nunja, dann haben wir wohl auch keine max. 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften mehr
Danke für die ausfühlich Antwort.
Ich glaube auch, dass dich so keiner anhalten wird. Es wird nur kritisch, wenn du einen Unfall baust. Wenn das die gegnerische Versicherung erfährt wird sie bestimmt probieren, anhand des oben schon genannten Gesetzestextes, dir die Schuld an dem Unfall zu geben. So dass du eventuell den Schaden nicht bezahlst bekommst.
Da würde ich doch lieber paar Spiegel, auch für 30km, ran machen.....und wenn hilft nur noch ein Anwalt http://www.ra-oc.de/