Fühle mich von Cosmos Direkt KFZ Versicherung betrogen!
Hallo, ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin, aber vielleicht weiß doch jemand Rat. Habe vor 5 Jahren bei Auto KRAL einen EU "SUZUKI Swift"
gekauft. Alles ok! Vor 10 Wochen hatte ich einen Totalschaden, jetzt bekomme ich endlich die Abrechnung und mich
trifft fasst der Schlag! Vom Gutachter
der Versicherung wurde ein Zeitwert von
6.500,-€ festgestellt (KM-Stand 27000,
gepflegt), das habe ich noch geschluckt.
Jetzt ziehen sie die MwSt ab, weil ich angeblich keine bezahlt habe. Konnte das
Auto noch für 1750,-€ verkaufen, das
haben sie auch abgezogen, was sie meiner Meinung nach nicht dürfen. Gegen Versicherungen hat man kaum eine Chance!
Werde auch versuchen über den ADAC Hilfe zu bekommen.
Bitte, wenn mir Jemand einen Rat geben
kann, wäre ich sehr froh. Danke!
Anna67
Ad 1.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2005,
Az.: VI ZR 91/04
Mehrwertsteuer ist auch bei Totalschaden nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wenn der Geschädigte seinen Schaden fiktiv, d.h. auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend macht, das lediglich pauschal einen Brutto-Wiederbeschaffungswert ausweist, hängt die Erstattung der Mehrwertsteuer davon ab, ob solche Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat umsatzsteuerfrei angeboten werden.
Siehe dazu auch:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=755
In a Nutshell: Die MwSt. wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Hast Du nun MwSt. bezahlt, oder nicht?
Ad 2. Einen Zeitwert gibt es nicht. Es gibt einen Wiederbeschaffungswert und einen Restwert.
Der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert von 6500EUR ermittelt. Der Wagen wurde dann für 1750EUR verkauft, das war also der Restwert. Die Versicherung bezahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
So wie ich die Sache sehe, hat die Versicherung den Fall, so wie er von Dir geschildert wurde, völlig korrekt abgerechnet.
Die Versicherung hat Dir doch den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug erstattet; damit wird sie auch Eigentümerin Deines Unfallfahrzeugs; Du hast ja keinen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein vergleichbares Fahrzeug ZUZÜGLICH des Verkaufserlöses (Restwert) des Unfallfahrzeugs.
Wenn Du so nett bist, das Unfallfahrzeug zu verkaufen, kann die Versicherung den Verkaufserlös natürlich mit Deiner Forderung gegen sie verrechnen ... oder willst Du doppelt kassieren?!
Sollte das Versicherungsgutachten einen geringeren fiktiven Restwert als Deinen Verkaufserlös von 1.750,-€ ausgewiesen haben, ist es Deine persönliche "Dusseligkeit", der Versicherung den realen Verkaufserlös für das Unfallfahrzeug mitzuteilen; die berufen sich dann auf das so genannte "Bereicherungsverbot" und setzen natürlich den auch für sie günstigeren real erzielten "Restwert" in Form des Verkaufserlöses an.
Das lässt sich auch nicht ausrotten, dass die Versicherung angeblich Eigentümer des "entschädigten Gegenstands" wird.
Eine Versicherung ersetzt einen Schaden, sie kauft damit aber nicht den geschädigten Gegenstand. An den Eigentumsverhältnissen verändert sich nichts. Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag und keinen Kaufvertrag, es handelt sich um eine Entschädigung bzw. Schadensersatz und nicht um einen Kaufpreis.
Eine Versicherung wird sich auch massiv hüten, als Käufer aufzutreten, denn dann würde sie die Prämieneingänge als Umsatz voll versteuern müssen (Umsatzsteuer). Eine Versicherungsprämie ist jedoch "nur" treuhänderisch verwaltetes Geld, was dann Umsatzsteuer-frei ist.
Nun sollte man sich aber nicht sonderlich aufregen, dass "die" mal wieder "Steuergeschenke" erhalten, sondern kurz überlegen, dass eine derartige Steuerpflicht natürlich auf die Prämie umgelegt werden würde und somit für jeden Versicherten nur eine massive Erhöhung (~25%) bedeuten würde, ohne dass er davon einen Vorteil hätte.
...
Hier konkret zur Fragestellung:
Der Wiederbeschaffungswert (umgangssprachlich "Zeitwert") mit 6.500 kommt grob über den Daumen anhand der hier gemachten Angaben eigentlich hin.
Grob bedeutet, dass nach 3 Jahren 50% vom Neupreis weg sind, Neupreis sind hier ein deutlich geringerer EU-Preis und nicht deutscher Listenpreis, der auch nie bezahlt wird.
Dann sind es hier nicht 3 Jahre, sondern 5, was nochmal erheblich drückt, und als Positiv der geringe Kilometerstand. So sonderlich zu gering sind die 6.500 nicht.
...
Mehrwertsteuer wurde schon erklärt, da ist der Abzug auch völlig korrekt.
...
Die Berechnung des Auszahlungsbetrags ist auch korrekt. Die Versicherung erstattet immer den eingetretenen (wirtschaftlichen) Schaden.
Der Wert betrug 6.500 Euro, verkauft für 1.750, somit ist die Differenz der auch eingetretene Schaden.
Würde mehr bezahlt werden, dann würde man doch auch mehr Geld haben, als der Wagen wert war. Das widerspricht sich dann aber und wäre kein Schadensersatz mehr, also den Ersatz des eingetretenen Schadens.
...
Hier könnte man jetzt nur überprüfen, ob der Wiederbeschaffungswert korrekt oder zu gering festgelegt wurde.
Muss aber ein tatsächlich auch vergleichbares Fahrzeug sein:
- Privatverkauf und nicht Händlerverkaufspreis
- Grauimport und kein "deutsches" Fahrzeug
- Alter und Kilometerstand
- tatsächlich bei einem Verkaufsgeschäft auch gezahlter Betrag und keine Mondpreise, wie sie zB. bei mobile. de und ähnliche als Wunschpreis ein Verkäufer gern haben würde, wenn sich doch nur ein ganz Dummer finden ließe.
Vielen Dank für die Antworten und die damit verbundene Mühe, die Sie sich alle gemacht haben.
Beim Autokauf habe ich 16% MwSt bezahlt,sie war in der Rechnung extra ausgewiesen. Ich war auch der Meinung, dass das Auto bei dem niedrigeren Kaufpreis einen geringeren Zeitwert hat, aber es gab auch andere Meinungen. Die Liste der potentiellen Käufer habe ich vom Sachverständigen der Versicherung bekommen, somit war der Restwert bekannt. Ich musste tgl. 9,-€ Standgebühr bei der Polizei bezahlen (ca. 300,-€) bis das Auto abgeholt werden konnte. Dafür war ich nicht verantwortlich!
Nochmals vielen Dank!
Anna67
Dass Du MwSt bezahlt hast, ist ja richtig, aber Du hättest keine bekommen (verlangen können), wenn Du den Wagen "statt Unfall" als Privatperson verkauft hättest.
Was den Wert angeht, ist es zwar richtig, dass einige der Meinung sind, dass ein Grau-Import den gleichen Wert hätte, ist es aber nicht.
Diese Eigenschaft gehört zwar nicht zu den sogenannten Pflichtangaben bei einem Verkauf und man bekommt als Verkäufer dann ggf. den gleichen Preis, wie ein "deutsches" Fahrzeug.
In dem Moment, wo diese Eigenschaft bekannt ist, gibt es auch Abschläge in der Realität. Ein Argumentation "bei einem Verkauf hätte ich es nicht genannt, weil ich es nicht hätte nennen müssen und hätte dann mehr bekommen" ist etwas viel hätte und nicht hat.
Hätte der Hund nicht ... hätte er einen Hasen gefangen, hat er aber nicht.
...
Bei Totalschäden bringt die Versicherung immer den Restwert in Abzug und muss auch als Nachweis eine Liste bringen, dass dieser in Abzug gebrachte Restwert auch tatsächlich und bei wem erzielt werden kann.
Man ist nicht verpflichtet, einem dieser Aufkäufer auch das Fahrzeug zu überlassen. Man kann auch sich selbst erkundigen und eventuell woanders einen höheren Ankaufpreis erzielen und darüber dann noch etwas "Gewinn" machen.
Oder das Fahrzeug zerlegen und in Einzelteilen über zB. Ebay zu verkaufen, um mehr Geld zu machen, als von der Versicherung abgerechnet.
Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die genannten Aufkäufer und deren gezahlte Preise schon ganz ordentlich sind.
Allein schon aus dem Interesse der Versicherung selbst: Je höher diese Summe, um so weniger muss die Versicherung selber aus ihrem Topf bezahlen.
...
Zu den Standgebühren - kommt drauf an.
Üblicherweise werden Standgebühren, wie auch Abschlepp- und Bergungskosten von der Kaskoversicherung übernommen.
Aber 1:
Als Versicherungsnehmer unterliegt man der Schadensminderungspflicht, man hat Kosten so gering wie möglich zu halten.
Bei den Standgebühren sieht das dann so aus, dass mit dem Vorliegen des Gutachtens der Fall an sich klar ist und das Fahrzeug sofort an einen dort genannten Aufkäufer verkauft werden kann.
Da (üblicherweise) nach 2 Tagen das Gutachten vorliegt, hat man auch nur Anspruch für die Standgebühren gemäß diesem Zeitraum.
Üblicherweise wird dieser Betrag, der angemessene Betrag, auch ohne Probleme nachträglich bezahlt, also einfach die Rechnung einreichen.
Aber 2:
Mit der Vollkasko sind zur Kosten- bzw. Prämieneinsparung irgendwelche Sondervereinbarungen getroffen worden, in der dann derartige Kosten komplett ausgeklammert sind.
Die Sonder-Vereinbarungen in den (eigenen) Versicherungsbedingungen durchlesen, ob da derartiges vereinbart ist. Ist da nichts derartiges vorhanden, dann Rechnung einreichen mit Bitte um Ausgleich.
Der Gutachter war relativ schnell zur Stelle, allerdings Wochenende dazwischen und es hat lange gedauert bis ich dann das Gutachten hatte. Alle waren in Urlaub. Auch der Polizeibeamte, der den Unfall (28.06.)aufgenommen hat,sagte mir gleich, dass er jetzt 4 Wochen in Urlaub geht.
Zum EU Autokauf: Die Herkunft des Autos steht im KFZ-Schein und ist klar ersichtlich (z.B. Magyar also Ungarn)demnach "keine Vorspiegelung falscher Tatsachen" möglich.
Ich werde die Rechnung mal einreichen - danke für den Rat.
War vollkaskoversichert, aber nur Basisversiche- rung. Die umfangreichen Versicherungsunterlagen habe ich, ehrlich gesagt, nie vollständig durchgelesen.
Anna67
Die Herkunft Magyar/Ungarn steht bei jedem Swift seit 1996 in den Papiere, auch den "deutschen". Das ist der Produktionsort von Suzuki, wo alle Fahrzeuge für Europa gebaut werden. Erkennbar auch an der Fahrgestellnummer, die mit TSMM... beginnt.
Nur in Ausnahmefällen, zB. wenn das Werk in Ungarn voll ausgelastet ist, werden Swift aus Japan geholt.
Bzw. Sonderausführungen, wie der "Dance" oder auch der Allradler Swift 4x4 kommen aus Japan.
Erkennbar an: Fahrgestellnummer beginnt mit JSA..., Dachantenne sitzt hinten und nicht vorn, Instrumentenbeleuchtung ist orange und nicht rot, Fensterheber hinten elektrisch und nicht manuell.
Das hat aber alles nicht mit "deutscher General-Importeur" oder "Grau-Import" zu tun.
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich denke, ich muss da schon noch mal aktiv werden
und werde berichten, wie es ausgegangen ist.
Gruß
Anna67
Wollte mich nochmals melden und mich bedanken!
Die Versicherung hat mich nicht betrogen! Da war mit meinem Gefühl etwas nicht in Ordnung. MwSt bekommt man nur bei Neuwagenkauf. Versuche noch die Standgebühr zu bekommen, nachdem ich fast 3 Wochen
auf das Gutachten warten musste.
Alles Gute!
Gruß Anna67
Na da sollte man ja dierekt glück haben wenn man von denen keine versicherung hat...