Gebrauchtwagengewährleistung was steht ir zu
Hallo
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Gestern haben wir uns einen älteren Gebrauchtwagen geholt.
Auf dem Vetrag wurde gewährleistung und Garantie ausgeshlossen, darf die Gewährleistung denn überhaupt ausgeschlossen werden?
Jetzt habe ich gemerkt das der Wagen sehr schnell heiß wird, ca 15km gefahren kurz am Mc Drive gestanden und schon ging die Temp sehr hoch. Außerdem macht er beim Gas geben scheppernde schleifende Geräusche.
muss der Händler mir das fertigmachen?
Außerdem steht auf der AU das beide Schweller stark korisiert sind und instand gesetzt werden sollen das wurde nicht getan, muss er das auch machen?
Über hilfe wäre ich dankbar
Eine Garantie muss nicht gegeben werden, das wäre rein freiwillig; die gesetzliche Gewährleistung kann auch zulässig ausgeschlossen werden, ob das in einem konkreten Fall rechtmäßig ist, lässt nicht so einfach sagen, muss geprüft werden.
Gewährleistung betrifft nur Mängel, die vor den Kauf vorhanden aber nicht bekannt waren. Dumm stellen gilt aber in dem Zusammenhang nicht:
Da die HU-Bescheinigung schon vor dem Kauf vorhanden war, hätte man als Kunde als vor den Kauf reinschauen können und schon wäre der Mangel vor dem Kauf bekannt gewesen.
Schaut man vor Unterschrift (Kauf) da nicht rein, dann sind das eigene Versäumnisse, die dadurch nicht zu Ansprüchen werden.
Selbiges trifft dann auch auf scheppernde Motorgeräusche zu, auch das fällt eigentlich vor dem Kauf bei einer Probefahrt auf. Auch hier gilt üblicherweise: wer auf eine Probefahrt verzichtet, erhält keine Rechte - im Gegenteil.
Dass nach einer Fahrt bei anschließendem Stehen mit laufendem Motor die Temperatur stark ansteigt, ist völlig normal. Ohne kühlenden Fahrtwind steigt die Temperatur.
Sie darf nur nicht zu hoch steigen, sondern es muss vor Erreichen einer kritischen Temperatur der E-Lüfter anspringen.
Hier müsste auch genauer geprüft werden, ob ein Fehler vorliegt und was es dann ist.
Hallo
Danke für die Antwort, das mit dem Schweller wußte ich vorher mir wurde gesagt da noch mehr auf der AU stand das das behoben wurde.
Blauaügig glaub ich das auch die Probefahrt habe ich nicht gemacht, also ist das dann mein verschulden?
Der Lüfter geht auch an, nur ich wußte nicht das das nach so einer kurzen Fahrt auch normal ist, hatte ich mit meinen bisherigen Autos nicht.
lg
Wenn die Beseitigung von Mängeln zugesichert wurde, dann muss das auch gemacht werden. Das ist auch recht eindeutig.
Zumindest für dieses Thema würde ich den Verkäufer ansprechen, also nicht nur reden, sondern auffordern gemachte Zusagen einzuhalten.