Typisieren und so
Hallo, habe da ein paar wichtige Fragen bitte.
1) Muss man einen Remus Auspuff typisieren lassen? Oder unter welchen Voraussetzungen ist das Ding zu typisieren?
2) Konkret geht es um einen Vento TDI Cl. Er wurde nachträglich auf eine andere Reifendimension typisiert. Darf ich dann die original vorgeschriebenen Dimensionen auch fahren?
Und dann noch eine allgemeinde Frage: Ein 17-jähriger der einen Kaufvertrag von einem Auto unterschreibt, ist der den überhaupt rechtskräftig?
Danke schon mal im Voraus!
Wir kennen uns leider mit den österreichischen Bestimmungen nicht aus.
Die technischen Bestimmungen in Ö sind die selben, wie in D, somit:
zu 1)
Hat der Auspuff eine Typprüfung ("E-Zulassung") oder eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
UND werden alle in diesen Gutachten genannten Bedingungen erfüllt
UND findet sich in den Gutachten, dass dann dieses Teil abnahme- und eintragungsfrei fahrbar ist, dann ist es das auch, ansonsten muss eine Abnahme / Typisierung erfolgen.
zu 2)
wenn bei der Eintragung / Typisierung keine der "serienmäßig" vorhandenen Reifengrößen gestrichen (durchgestrichen) wurden, dann sind diese Größen auch weiterhin zulässig fahrbar.
Zu dem Kauf durch einen Minderjährigen:
Da habe ich nun keine Ahnung, wie das in Ö juristisch geregelt ist, in Deutschland ist das zulässig, wenn es das eigene Geld ist (Taschengeld, Geldgeschenke, Einkommen aus Nebentätigkeit, Einkommen als Auszubildender, ...),
und frei verfügbares, bestimmbares Geld ist (eigenes Konto oder Sparbuch ohne Unterschriftspflicht eines Erziehungsberechtigten),
und kein Ratenkauf ist (Kredit, auch nicht Dispo- bzw. Überziehungskredit des Kontos, Leasing, ...).
Danke erst mal für die Antworten.
Also mit dem Auspuff das ist so ne Sache ....
Geht um ein älteres Auto (BJ 1996). 1999 wurde das Auto bei der Salzburger Landesregierung vorgeführt weil: anderes Fahrwerk, andere Reifendimension, Heckspoiler. Das ist auch alles im Typenschein genehmigt.
aber: da steht eben der Auspuff nicht drinnen. Laut jetzigem Besitzer, war der Auspuff auch schon drauf und es bedurfte da keiner Eintragung. Aber es gibt angeblich auch keine ABE dazu. Oder zumindest ist sie nicht mehr auffindbar.
Tja... und was weiß ich ob der E-Zulassung hat? Kenn mich ja gar nicht aus mit solchen Dingen!
Ich wüsst ja nicht mal dass es ein "Remus" Auspuff ist. Für mich ist es halt ein eckiges Rohr wo andere ein rundes haben. Und dass das Auto deswegen einen besonderen Spruch hätte, kann man auch nicht sagen. Hört sich genau so an wie das selbe Modell mit normalem Auspuff.
zu den Reifen: ne, weggestrichen is gar nix von der ganzen Litanei, die da drinnen steht.
zum Kauf: ist jetzt eigentlich eh egal, da ich ohnehin nun mit dabei bin. Kann ich auch mit unterschreiben, wenn sich Sohnemann das Auto kauft. (War nur Anfangs so, dass ich nicht Zeit gehabt hätte zum mitfahren).
Also Danke noch mal und eine Frage hätte ich jetzt noch bitte:
Wenn man den Motor wechselt - also vom genau Baugleichen, Leistungsgleichen - einen Motor einbauen will (weil dieser z.b. ganz wenige km hat, aber das drumherum ein Totalschaden ist - das muss man dann typisieren lassen oder wie läuft das?
Danke noch mal!
Ich hätte nun nochmal ein paar Fragen:
Habe heute erst den Prüfbericht vom letzten Pickerl zu gesicht bekommen, weil der Verkäufer ihn nicht früher "Fand".
Mit was muss ich rechnen wenn da steht:
Betriebsbremse-Wirkung - leichter Mangel
Achskörper angerostet - leichter Mangel
Achsaufhängung - Achskörperlager porös - leichter Mangel
Boden angerostet- leichter Mangel
Funktentstörung - Ölverlust-leichter Mangel
Hauptsächlich geht es mir darum, was ist die Funkentstörung? Welche Folgen kann das haben?
Achskörper und Achsaufhängung hören sich auch gefährlich an!
Das Gutachten ist vom 1/2011.
Baujahr des Ventos 1/96.
Danke schon mal im Voraus wenn mir da noch jemand weiterhelfen kann.
Es gibt immer den Moment, wo man von einer Idee sehr deutlichen Abstand nehmen sollte, nach meiner Einschätzung ist das hier sehr deutlich erreicht.
Ein Sportauspuff, genauer Endtopf an einem kleinen Turbodiesel ist lächerlich, da passiert nichts, weil nichts da ist, was passieren könnte.
Wenn dann noch ein im Bereich der Zulässigkeit sehr unklarer Zustand existiert, gibt es nur eine Möglichkeit: hohes Risiko für mächtig Ärger ohne jeden Nutzen, nicht mal virtuellen Nutzen.
Der Wagen ist 15 Jahre alt und hatte schon vor vor einem 3/4 Jahr einen ganzen Haufen Mängel an sehr relevanten Stellen gehabt - das ist - so als Ferneinschätzung anhand der bisherigen Mitteilungen - eher eine reine Bastelkiste.
Ist man ein absoluter Fan von diesem Fahrzeug, dann kann man sich den für ganz kleines Geld kaufen, um ihn dann als reine Liebhaberei und Freizeithobby über mehrere Monate und einiges an Geld wieder richtig aufzubauen.
Hier kann man auch antesten, wie der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug umgegangen ist: Die "Pickerl-Untersuchung" ist verwaltungsrechtlich identisch mit der "Hauptuntersuchung" (umgangssprachlich "TÜV") in Deutschland.
Man bekommt das "Pickerl" ("TÜV-Plakette") nur unter der Voraussetzung bei vorhandenen Mängeln zugeteilt, wenn man sich schriftlich verpflichtet, auch kleinste festgestellte Mängel innerhalb eines Monats ab dem Prüfungstermin fachgerecht zu beseitigen (durchlesen, was man unterschreibt).
Ich würde mir mal Unterlagen zeigen lassen, nach denen eine vollständige und fachgerechte Beseitigung dieser im Gutachten aufgeführten Mängel nachgewiesen wird.
Sollte da nichts vorhanden sein, dann ist eigentlich klar, was hier läuft: Bei einer Entsorgung noch ordentlich Gewinn machen.
Früher hat man seinen Müll im Wald vergraben, heute wird das bei Ebay verkauft - ich habe die nicht unbegründete Vermutung, dass hier irgendwie Vergleichbares vorliegt.
Ein ahnungs- und erfahrungsloser Fahranfänger, den man eine "richtig geile Tuningkarre" auf die Backe drücken kann. Bei objektiver Betrachtung aber eher ein verbastelter Schrotthaufen.
Was die "Mitunterschrift" im Kaufvertrag angeht - keine Ahnung, wie das in Ö ist -, in D ist man dadurch Miteigentümer und bei technischen Defekten am Fahrzeug ggf. auch in der Haftung.
Ich würde mir das nicht zwei mal überlegen, sondern spätestens jetzt vom Kauf Abstand nehmen. Alternative wäre noch, bei einem Sachverständigen das Fahrzeug zwecks einer Gebrauchtwagenbewertung vorzuführen und dann zu entscheiden. Ich würde das Geld für die Untersuchung aber auch schon nicht mehr ausgeben.