Beny
ich lebe und arbeite in der schweiz bin deutscher staatsbürger hab noch einen wohnsitz in deutschland bin bei einer alkoholfahrt rausgenommen worden blasen 1.1 promille mein deutscher fürerschein wurde eingezogen und bleibt jetzt 6 monate weg. die frage darf ich jetzt noch in deutschland fahren? manche sagen ja manche sagen nein kann mir da einer weiterhelfen ?!!!!
Bist Du eigentlich jemals nüchtern? Solche saublöden Fragen kommen doch normal nur im Delirium auf.
Meinst Du,man dürfe in Deutschland ohne den abgenommenen Führerschein fahren?
Problem sind die 1,1 Promille, wären es "nur" 1,09 Promille, dann wäre das etwas völlig anderes gewesen.
Wenn man als als Deutscher im Ausland - oder auch ein Däne in Frankreich, völlig egal, relevant ist "im Ausland" - ein nach Landesrecht erhebliches Vergehen verzapft, was in diesem "Ausland" mit einem Fahrverbot bestraft ist, dann passiert immer folgendes:
Der Führerschein wird von dem "Ausland" eingezogen, es wird auf dem Führerschein ein Vermerk gemacht, das und wie lange ein Fahrverbot in diesem Land besteht und der Führerschein wird an die ausstellende Behörde geschickt.
Bei einem deutschen Führerschein nach Deutschland. Man kann das Ding dann in Deutschland etwa 5 Tagen nach der Abnahme wieder abholen oder sich zuschicken lassen.
Aber nun wird es ärgerlich:
Bis 1,09 Promille handelt es sich nach deutschem Recht "nur" um eine Ordnungswidrigkeit. Im Ausland begangen ist das für einen Deutschen in Deutschland (vor deutschen Strafbehörden) straffrei.
Ab 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat(§315c Abs.1 1a StGB) und wenn Deutsche im Ausland Straftaten begehen, dann haben sie sich in Deutschland nach deutschem Recht zu verantworten.
Erfolgt im Ausland bereits eine Bestrafung (Geld oder Haft), dann wird das mit dem üblichen Strafmaß hier verglichen und bei zu großen Differenzen gibt es hier u.U. auch einen "Nachschlag".
Das ist hier der Fall.
Das "Ausland" kann hier nicht im vollen Umfang bestrafen, da den Entzug der Fahrerlaubnis eine ausländische Behörde nicht durchführen kann.
Entziehen kann nur derjenige, der auch erteilt hat und da ein Fahrerlaubnisentzug (und nicht nur Fahrverbot) das übliche, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Strafmaß für den 315c ist, kommt das jetzt, ohne jede Ausweichmöglichkeit.
Genau aufgeschlüsselt:
Mit dem Einzug des Führerscheins - (noch) nicht Entzug der Fahrerlaubnis - darf man in dem betreffenden Land nicht mehr fahren. Man hat schließlich ein Fahrverbot für dieses Land ausgesprochen bekommen.
Überall woanders auf diesem Planeten schon. Man hat zwar einige Probleme, weil man das ohne Führerschein in der Hand schwerlich nachweisen kann, aber man hat (noch) eine gültige Fahrerlaubnis, denn die ist (noch) nicht entzogen.
Aber nicht lange.
Sobald das Ding und der zugehörige Vorgang bei einem Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch landet, wird sofort die Fahrerlaubnis entzogen und das war es dann, überall auf diesem Planeten.
Man hat nicht nur den Führerschein, die Karte "verloren", man keine Erlaubnis mehr.
Der Entzug gilt ab dem Zeitpunkt, wann er durchgeführt wird, dafür wird Datum und Uhrzeit in der Akte vermerkt.
Wenn da dann 2.9.11 / 14:00 Uhr drauf steht und Du vor diesem Termin zB. in Deutschland erwischt wirst, dann bezahlst Du 10 Euro Verwarnungsgeld wegen Nichtmitführen eines "Pflichtdokuments", die Plastikkarte Führerschein.
Wirst Du ab diesem Termin erwischt, dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und gleich die nächste Straftat.
Das ist jetzt wie Russisch Roulette, nur leicht abgewandelt entweder ohne jede Patrone und ab dem Stichtermin mit komplett gefüllter Trommel.
Du wirst demnächst ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, in dem Dir mitgeteilt wird, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde und wie lange die Sperrfrist ist. Wird hier so zwischen 3 und 6 Monate liegen.
Zum Ablauf der Frist (3 Monate vorher) kann dann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden, kostet ~180 Euro.
Da vermutlich nicht mit weiteren Auflagen wie MPU oä. gerechnet werden muss, kann dann die neue Fahrerlaubnis ~8 Wochen nach Antragstellung (Bearbeitungszeitraum), frühestens jedoch mit Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Auch hier nochmal sehr genau sein: Eine Fahrerlaubnis gilt erst mit Übergabe. Die Übergabe ist ein vorgeschriebener Verwaltungsakt ohne den die Fahrerlaubnis keine Gültigkeit erhält.
Auch wenn die Sperrfrist längst abgelaufen ist und das Ding bei denen schon lange in der Schublade zur Abholung bereit liegt, sie wird erst mit der Übergabe gültig und keine Minute früher.
Mit dem Auto selbst dort hin fahren, um das Ding abzuholen ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis".