Garantiefälle häufen sich
Ich fahre einen Matiz mit Autogasanlage. Ich habe das Auto im Oktober 2009 gekauft und von Anfang an leider mit Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt.
Im Juni diesen Jahres ist sowohl die Lichtmaschine als auch die Batterie kaputt gegangen. Vor einer Woche wurde ein Teil der Autogasanlage repariert und nunmehr leuchtet die Motorlampe und an einem Zylinder ist etwas kaputt. Dies sind alles Garantieschäden und ich musste diese nicht bezahlen. Allerdings musste ich sehr wohl für den Ersatzwagen bezahlen und teilweise auch für die Untersuchung, die ans Tageslicht brachte, was kaputt ist. Das Auto ist keine zwei Jahre alt und hatte insgesamt 5 größere (von den kleineren will ich nicht reden)Reparaturen. Ich möchte dieses Auto nicht behalten. Was kann ich tun?
Vielen Dank
Verkaufen
Tja, wenn es du nicht behalten willst, kannst du alles möglich tun, um ihn loszuwerden aber am lukrativsten wäre natürlich ein Verkauf. aber warum fragst du uns das? Da kann man ja auch allein drauf kommen.
Ich frage das, weil ich keine Krücke verkaufen will. Ich will eigentlich erreichen, dass das Auto "umgetauscht wird" oder etwas in dieser Art. An wen kann ich denn mit gutem Gewissen ein solches Auto verkaufen?
Ein "Umtausch" oder auch Rückabwicklung oder ganz genau "Wandlung" ist hier nicht durchsetzbar.
Im Rahmen einer Fahrzeug- oder Herstellergarantie grundsätzlich nicht. Eine Garantie ist ein Vertrag, Sonderform Versprechen, und da gibt es nur das, was auch garantiert, versprochen, vertraglich vereinbart wurde und kein Garantiegeber hat die Möglichkeit einer Wandlung in den Garantiebedingungen.
Somit bleiben ausschließlich die Möglichkeiten der 2jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Hier gibt es die Möglichkeit der Wandlung nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt, der nach mindestens 2 Beseitigungsversuchen immer noch vorhanden ist.
Hier geht es um jeden einzelnen Mangel und nicht pauschal "Auto defekt" und nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kauf ist der Käufer in der Beweispflicht, ob es sich auch um einen Gewährleistungsmangel handelt, also den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein Mangel ist noch lange kein Gewährleistungsmangel.
Nach der Beschreibung ist jeder Mangel auch beseitigt worden, somit gibt es keinerlei Handhabe.
Bei drei Defekten in 2 Jahren (Lima und Batterie werden zusammen gehören) kann man auch bei Weitem nicht von einem sogenannten "Montagsauto" sprechen.
Insbesondere muss dann auch noch nach der Ursache dieser Defekte geforscht werden. Nur weil das im Rahmen der Garantie beseitigt wurde, muss es nicht zwingend in der Herstellerhaftung liegen.
Geht es um die gesetzliche Gewährleistung, muss zweifelsfrei die Verantwortung für den Defekt beim Hersteller liegen. Das dürfte mit Beseitigung kaum beweisbar sein.
Mit einer Begründung, dass ein Kraftfahrzeug zukünftig einen Defekt haben könnte, kommt man nicht weit, das trifft grundsätzlich auf jedes Fahrzeug zu.
Somit bleibt nur der gewöhnliche Verkauf als Vorsorgemaßnahme vor weiteren Überraschungen.
Ggf. eine Garantieverlängerung, falls angeboten, um sich bei weiterhin eigenem Besitz zumindest teilweise im Rahmen der Garantiezusagen wirtschaftlich abzusichern.