Iveco Daily mit Anhänger-Druckluftbremse?
Hallo,
ich interessiere mich für den Iveco Daily 45C17 oder 50C14-18 als Zugmaschine für einen Anhänger mit 5.2t ZGG.
Auf der Iveco-Seite habe ich zwar gefunden, dass es eine Maulkupplung als Sonderaustattung gibt, aber ich habe nichts zu der erforderlichen Druckluftanlage gefunden.
Gibt es die von Iveco überhaupt oder muss man die (teuer) über Spezialfirmen nachrüsten lassen?
Hintergrund ist die Idee, den Daily abzulasten auf 3.5t und als LKW zuzulassen. Damit hätte man dann die 5.2t Anhängelast bei gleichzeitig niedrigeren Unterhalt und dem nicht unschönen Nebeneffekt, dass man die Kombination sogar mit BE fahren dürfte.
Das macht aber nur Sinn, wenn man den Wagen auch ab Werk mit Anhänger-Druckluftbremse bekommen kann (wobei die angegebenen Gesamtzuggewichte anders keinen Sinn machen..)
http://web.iveco.com/germany/Pages/NewContactUsForm.aspx?lang=de-de&market=germany
Luftdruckbremse gibt es als Zubehör.
Den 45c17 gibt es auch als Mini-Sattelzugmaschine und da hat er eine Druckluftbremsanlage. Vielleicht nicht serienmäßig / Zubehör bei der klassischen Pritsche, aber das lässt sich aus dem Iveco-Regal dann beim Vertragshändler bei Auslieferung aufrüsten.
Die 5,2 Tonnen Anhängelast sind allerdings ein wenig sehr merkwürdig.
Bei der Fahrerlaubnisklasse BE darf das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen zGM haben und der Anhänger ist in seiner zGM begrenzt auf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, jedoch maximal das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeugs.
Es sind zwei Grenzen und es gilt immer der kleinere Wert.
Beide aufgeführten Fahrzeuge haben eine zulässige Anhängelast von 3.500 kg. Somit ist nicht nur technisch die Anhängelast auf diese 3,5 Tonnen begrenzt, sondern auch strafrechtliche für die Klasse BE und der Straftat des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis".
Bei einer Ablastung in direktem Zusammenhang mit den Grenzen der Fahrerlaubnis des Fahrers ist hochgradige Vorsicht geboten.
Sollte sich beim Nachwiegen des Zugfahrzeugs eine Überschreitung der zGM (hier dann 3,5 Tonnen) größer 5% ergeben (hier dann ab 3.675 kg tatsächliches Gewicht), ist das nicht mehr die Ordnungswidrigkeit des Überladens, sondern die Straftat des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis".
Durch die extra ausgeführte Ablastung zum Zwecke der Nutzung einer kleineren Fahrerlaubnisklasse ergibt sich hier eine besondere Sorgfaltspflicht, die im Gegenzug dann auch mit besonderer Härte einem auf die Füße fällt.
Passiert das Ganze dann auch noch im gewerblichen Bereich, kommt es richtig dick, dann kommt noch die Gewinnabschöpfung durch den rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteil für den Unternehmer dazu.
Erst ablasten um Vorteile zu erhalten und dann doch die technisch mögliche Zuladung oberhalb der extra auf eigenen Wunsch vorhandenen Werte nutzen, das kommt nicht so gut, da werden die Jungs dann richtig albern.
Auf 3,5 Tonnen ablasten dürfte an sich kein Problem sein, aber der Anhänger hat auch "nur" 3,5 Tonnen und es muss peinlichst darauf geachtet werden, dass die tatsächlichen Gewichte dann auch nicht größer sind.
Ein großartiger Steuervorteil ergibt sich durch das Ablasten nun auch nicht sonderlich, ob 3,5 oder 5,2 Tonnen zGM sind grob 80 Unterschied Euro pro Jahr.
Hi hosenmatz,
danke für die Info mit dem Sattelzug. Das hatte ich zwar auch schon gesehen, aber da das ja eine Sonderversion des Daily ist, wollte ich halt wissen, ob es die Standard-Kastenwagen auch serienmäßig mit Druckluftbremse gibt.
Bzgl. der Zulassungsfragen liegst Du übrigens falsch. Die 3,5t-Beschränkung für den Anhänger gilt nur für PKW. Wenn der Daily als LKW zugelassen ist und (!!) eine durchgängige Bremsanlage hat, gilt eben die ZGGx1.5-Regel. Wenn man das Fahrzeug als Zugmaschine zulässt, darf man sogar noch mehr ziehen, hat dann aber wieder andere Einschränkungen.
Neben der Steuerersparnis hat die Ablastung aber auch noch andere Vorteile, z.B. andere Tempobeschränkungen (wenn man solo fährt), Überholverbote u.a.
Nachzulesen hier:
http://verkehr.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/brunos_fahrschule/35t.htm
Hier steht (ganz unten), was mit Klasse BE alles möglich ist:
http://www.tuev-nord.de/de/Zugkombinationen_3155.htm
Das ist schon 'ne ganze Menge...
Bye,
TimmyAC
Dann mache mal eine Homepage auf, wo Du die ganzen Leute versammeln kannst, die wegen einem "Justizirrtum" vertreten kannst.
Die zulässige Anhängelast mit den dynamischen Lasten beim Ziehen bzw. bei Fahrmanövern, wie Spurwechsel, Seitenwindverhalten, Spurstabilität bei hohen Geschwindigkeiten, ... zu tun.
Nun beantworte mal die Frage, wie sich eine Druckluftbremsanlage stabilisierend beim Anfahren, Beschleunigen oder einem Spurwechsel auf der Autobahn positiv beeinflussend bemerkbar machen soll?
Weiterhin habe ich doch deutlich den Unterschied zwischen den technischen Grenzen eines Fahrzeugs und den verwaltungsrechtlichen Grenzen der Fahrerlaubnis beschrieben.
Wie kommst Du auf die gar lustige Meinung, dass die mechanische Stabilität eines Zugfahrzeugs von der Fahrerlaubnis des Fahrers abhängig wäre?
Auch schon mal überlegt, wie weit ein privater Homepagebetreiber für Inhalte haftet?
Aber mach mal, dann bist Du ganz schnell selber ein Kunde Deiner eigenen, oben beschriebenen Homepage - das nächste Justizopfer eines im juristischen Bereichs völlig ahnungslosen Richters.
Hallo hosenmatz,
bisschen aggro heute?
Ich habe eine einfache Frage gestellt in einem ganz normalen Ton. Und erwarte auch auch eine ganz normale Antwort.
1. Das sich eine Druckluftbremse stabilisierend auswirkt, habe ich nirgendwo behauptet.
2. Ich habe auch nicht die lustige Meinung vertreten, dass die Fahrerlaubnis einen Einfluss auf die Fahrzeugphysik hat.
3. Ich habe auch nirgends eine rechtsverbindliche Auskunft erteilt, die haftungsrechtliche Auswirkungen auf diese edle Forum haben kann.
Ich weiss auch nicht, ob Iveco eine Freigabe für höhere Anhängelasten bei durchgängiger Bremsanlage erteilt.
Du aber eben auch nicht und behauptest das einfach mit wirren Begründungen.
Fakt ist, das Iveco in den Fahrzeugdaten eines Daily 50C18 ein Zuggesamtgewicht von 8700kg angibt und damit schon mal bei einer Ablastung etwas Luft bleibt.
Fakt ist auch, dass sich die in den Daten angegebene max. Anhängelast auf die Kugelkopfkupplung mit Auflaufbremse bezieht.
Von Anhängelasten bei passender Bremsanlage und passendem Kupplungsmaul steht da nix.
Deswegen frage ich ja!
Fakt ist auch, dass z.B. Geländewagen, wie ein Toyota Landcruiser, mit Druckluftbremse erheblich mehr als 3,5t ziehen dürfen (bei nicht mal 3,5t zGG und Zulassung als LKW).
Ob man also mit so einem Teil mehr als 3,5t Anhänger ziehen darf, hängt von der Verfügbarkeit einer Druckluftbremse ab, von dem dazu passenden Kupplungsmaul mit entsprechendem Festigkeitsnachweis und von der Freigabe einer solchen Kombination von Iveco für das Fahrgestell für eine maximale Anhängelast.
Ob das dann 5,2t oder 4,1t sind, ist ja noch mal 'ne andere Geschichte.
Letztere Info habe ich auf der Homepage von Iveco nicht gefunden.
Solltest du dazu mehr Infos haben, wäre ich dafür sehr dankbar.
Zitat:
"Ich weiss auch nicht, ob Iveco eine Freigabe für höhere Anhängelasten bei durchgängiger Bremsanlage erteilt."
Nein, das macht keiner.
Hatte ich schon erläutert:
Die Anhängelast bezieht sich auf Beschleunigen und dynamischen Lastwechseln und das verändert keine Änderung der Bremsanlage.
Was Du doch selbst bestätigst hast, aber wie kann man dann gleich im nächsten Satz mit "ich weiß nicht" kommen?
...
Zitat:
"Du aber eben auch nicht und behauptest das einfach mit wirren Begründungen."
Doch, ich weiß das und meine Begründungen sind nicht wirr, sondern technisch wie verwaltungsrechtlich völlig korrekt.
...
Zitat:
"Fakt ist, das Iveco in den Fahrzeugdaten eines Daily 50C18 ein Zuggesamtgewicht von 8700kg angibt und damit schon mal bei einer Ablastung etwas Luft bleibt."
Das funktioniert auch nur, wenn man keine Ahnung hat.
Das Zuggesamtgewicht ist keine eigenständige und konstante Größe, sondern nur die ganz einfache Addition aus beiden zulässigen Gesamtmassen.
Diese Angabe gehört zu den Pflichtangaben in einem Verkaufsprospekt, wie zB. die Zuladung, die auch nur mathematisch aus Leergewicht und zGM errechnet wird.
Die Zuladung bleibt auch nicht gleich, wenn das zGM sinkt. Und genauso verändert sich auch das Zgg, wenn eine zGM abgelastet wird.
Nach Deiner Logik müsste man nur einen Baumarktanhänger mit 400 kg anhängen und schon dürfte das Zugfahrzeug 8,3 Tonnen wiegen, weil man wegen einem leichten Anhänger "Luft" für das andere Fahrzeug bekommt.
...
Zitat:
"Fakt ist auch, dass sich die in den Daten angegebene max. Anhängelast auf die Kugelkopfkupplung mit Auflaufbremse bezieht.
Von Anhängelasten bei passender Bremsanlage und passendem Kupplungsmaul steht da nix."
und für Dich bedeutet das, dass dann die zulässige Anhängelast steigt.
Es ist für Dich ausgeschlossen, dass ein Hinweis auf eine höhere Anhängelast nicht vorhanden ist, weil sich durch eine andere AHK oder Bremsanlage auch nichts verändert?
Ganz einfach weil sich an den Belastungen des Fahrzeugs beim Fahren nichts verändert - so wie Du es doch auch begriffen hast?
Aber Du wirst das schon packen.
Hi hosenmatz,
Zitat:
"Fakt ist auch, dass sich die in den Daten angegebene max. Anhängelast auf die Kugelkopfkupplung mit Auflaufbremse bezieht.
Von Anhängelasten bei passender Bremsanlage und passendem Kupplungsmaul steht da nix.
und für Dich bedeutet das, dass dann die zulässige Anhängelast steigt. "
Nicht automatisch, aber von Hersteller zu Hersteller auch nicht pauschal ausgeschlossen. Das real existierende Beispiel zeigt ja, dass das prinzipiell möglich ist. Im Toyota-Prospekt findest Du darüber auch nichts. Die beziehen sich auch nur auf die übliche Kugelkopf-Kupplung mit Auflaufbremse und da ist nun mal per Gesetz bei 3,5t Schluß.
"Es ist für Dich ausgeschlossen, dass ein Hinweis auf eine höhere Anhängelast nicht vorhanden ist, weil sich durch eine andere AHK oder Bremsanlage auch nichts verändert?"
Ja! Siehe oben. Die 3,5t-Beschränkung für Auflaufbremse und Kugelkopf sind gesetzlich bedingt. Andere Bremsanlage und AHK ermöglichen dem Hersteller, das Fahrzeug für höhere Lasten freizugeben (wenn der Rahmen etc. dafür geeignet ist). Wenn Du an 'nen 30-Tonner hinten einen auflaufgebremsten Anhänger mit Kugelkopf hängst, ist für den dann auch bei 3,5t Feierabend.
"Ganz einfach weil sich an den Belastungen des Fahrzeugs beim Fahren nichts verändert - so wie Du es doch auch begriffen hast? "
So einfach ist das Leben eben nicht...
Außerdem ist es was völlig anderes, ob ein Anhänger mit einer Auflaufbremse hinten dranhängt und mit der Gesmatmasse erstmal auf's Heck drückt, oder ob ein aktiv gebremster Hänger gemütlich hinterherrollt.
Was meinst Du eigentlich, wieso der Gesetzgeber ab 3,5t eine durchgehende Bremsanlage vorschreibt?
"Aber Du wirst das schon packen."
Denke ich auch
Aber da hier keiner was Konkretes dazu sagen kann, werde ich auf den Ratschlag von bestatter zurückgreifen und mal bei Iveco direkt anfragen.
Konkret ist das schon gewesen, nur akzeptierst Du nur etwas als "konkret", was Deine Meinung bestätigt.
Aber was ist, wenn jemand genauso ahnungsloses wie Du kommt, und Deine Idee bestätigt?
Legst Du dann dem Richter den Ausdruck von diesem Forenbeitrag vor um ihm zu beweisen, dass er keine Ahnung hat?
Melde Dich doch ein zweites Mal hier unter einem anderen Usernamen an und schreibe Dir deine "konkrete" Bestätigung selbst, exakt so, wie Du sie haben willst.
Unter "konkret" verstehe ich Beiträge wie "vergiss es, wollte ich auch schon mal machen, geht aber nicht wegen $xx STVZO und $yy, siehe ....)
oder "vergiss es, habe ich selbst schon bei Iveco angefragt, aber Iveco gibt dafür keine Freigabe, habe ich schriftlich hier liegen"
oder "geht, habe ich selbst so bei dem Modell xy gemacht, Anhängelast ist laut Auskunft vom Hersteller xy Tonnen"
Alles andere ist genauso spekulativ wie meine Anfrage.
Das Beispiel, das ich angeführt habe und das du offensichtlich gerne ignorieren möchtest, widerlegt Deine Ausführungen als pauschal anwendbare, richtige Aussage auf jeden Fall schon mal.
Es gibt auf jeden Fall Fahrzeuge, die 3,5t zGG besitzen, und trotzdem aufgrund ihrer Bauweise bei entsprechender Zulassung als LKW mehr als 3,5t schwere Anhänger ziehen dürfen. Und dafür zerrt einen auch niemand vor den Richter...
Und meine Frage zielt einfach darauf ab, ob man so etwas auch mit einem Kastenwagen wie dem Daily hinbekommen kann. Die technischen Voraussetzungen (Fahrgestell, Bremsanlage, Motorisierung) scheint er m.M. dafür zu haben. Durch eine formale Ablastung des zGG verliert das Fahrzeug ja nicht seine technische Fähigkeit, mit dem ursprünglichen Zuggesamtgewicht umzugehen, sondern erstmal nur möglich Zuladung im Fahrzeug.
Wenn Iveco eine höhere Anhängelast für den Rahmen freigibt, verliert man dann eben bei Ausnutzung derselben ggfs. etwas an Zuladung.
Das ist bei vielen PKW auch absolut üblich und steht auch in keinem Widerspruch zu meiner Frage.
Ich brauche mich auch nicht unter neuem Namen anmelden, um mir selbst was zu bestätigen.
Wenn ich was von Iveco höre, werde ich es hier posten. Dann sind das aber belegbare Fakten und nicht so ein Halbwissen wie:
Zitat: "Das Zuggesamtgewicht ist keine eigenständige und konstante Größe, sondern nur die ganz einfache Addition aus beiden zulässigen Gesamtmassen."
Das stimmt nämlich nicht. Es gibt z.B. sehr wohl Fahrzeuge, die eine höhere Anhängelast freigegeben haben bei einem niedrigeren Zuggesamtgewicht als die einfache Addition ergeben würde. Nutzt man dann die Anhängelast aus, muss man eben die Zuladung reduzieren und umgekehrt. Kannst Du dir bei VW (Caddy) und vielen anderen angucken.
Hallo,
falls es noch für jemanden von Interesse ist, hier mal das Ergebnis der Recherchen:
Es geht genauso, wie ich es mir schon gedacht habe.
Soviel zum Thema "ahnungslos"... :-))
Allerdings wird ein Nachrüsten des Fahrzeugs nicht von Iveco selbst angeboten, sondern die verweisen auf Ihren Partner, die Fa. Blohmenröhr.
Auch eine Bestellung eines entsprechend ausgestatteten Neufahrzeugs ab Werk ist nicht möglich.
Dies ist die Info, die ich von Iveco West Nutzfahrzeuge GmbH erhalten habe.
Offensichtlich ist der Markt für so etwas in Deutschland wohl zu klein, um es direkt ab Werk zu unterstützen.
Dann habe ich nochmal bei der Firma Veldhuizen nachgesehen, die auch die Toyota Landcruiser umrüsten, und siehe da, geht doch:
http://www.veldhuizen.eu/index.php?option=com_content&view=article&id=48&veld_id=156
Für die Zulassung und den Umbau in Deutschland haben die mich an ihren Partner Heimann Fahrzeugbau verwiesen und der wiederum hat mir folgendes dazu geschrieben:
"Es ist problemlos möglich eine Bremsanlage in den Iveco 50Cxx einzubauen.
Das zulässige Zug-Gesamtgewicht reicht ebenfalls für eine Anhängelast von 5 to.
Bei Fahrten ohne Anhänger können Sie ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.
Es muss aber nicht unbedingt ein 5 to Fahrzeug sein. Ein 3,5 to Fahrzeug kann das gleiche.
Führerscheinklasse ist BE."
Interessant ist die Info bzgl. der 3,5t Fahrzeuge. Ob das wirklich dann bis 5t Anhängelast geht, kläre ich gerade noch ab, da die ja ab Werk eigentlich nur 7t ZGG im Datenblatt stehen haben.
Also alles bloß eine Frage des Geldes, da die Umrüstung nicht wirklich billig ist.
Für den ein oder anderen Hobby-Verwaltungsrechtler und -Fahrzeugdynamiker mag das zwar alles nach Anarchie klingen, aber vielleicht trägt's ja beim ein oder anderen zur Wissenssteigerung bei...
Dem Gespann aus Großraumwohnwagen auf Drehschemelbasis und Kastenwagen steht also theoretisch nichts mehr im Wege
(außer so Kleinigkeiten wie Geld) :-))
See you,
TimmyAC
Das hat aber gegärt.
Aber lies mal den ersten Satz in meinem ersten Beitrag:
"Luftdruckbremse gibt es als Zubehör"
Und Du jubelst jetzt, weil Du herausgefunden hast, dass es eine Druckluftbremsanlage im Zubehör gibt - da hast Du es mir aber gegeben. Ich verneige mich tief vor Deinen Fähigkeiten.
Was die 5 Tonnen Anhängelast angehen, die gibt es auch, aber nicht aus der einfachen Berechnung einer Falschauslegung technischer Daten, die Du hier gemacht hast, sondern aus dem Fahrzeugumbau durch 42cm-Verstärkung des Chassis im Heckbereich zu der Maulkupplung, oder auch auf 7,2 Tonnen mittels 53cm-Verstärkung
Kann man doch exakt nachlesen in dem von Dir gesetzten Link zu Velthuizen.
Also was willst Du nun, Du hast genau das herausgefunden, was ich gleich als erstes geschrieben habe:
Druckluftbremse verfüg- und nachrüstbar, 5 Tonnen Anhängelast nicht durch eine Milchmädchenrechnungen,
- sondern nur durch massive Verstärkung des Fahrzeugs, aber das war nicht Deine Behauptung.
Einen Monat intensive Suche, und nichts anderes gefunden, als von mir damals schon geschrieben.
Den Link zu Velthuizen hättest Du schon damals von mir bekommen können, aber Du warst der Meinung, es nur mathematisch hin zu bekommen.
Da Du nun auch verstanden hast, dass es nicht ohne fahrzeugseitigen Umbau geht, kannst Du auch an folgende Firmen wenden, die machen das als Tagesgeschäft:
Fahrzeugbau Beck (ehem. Fahrzeugbau Butzen)
Fahrzeugbau Pagenkopf
Pagenkopf bietet auch neben der Druckluftbremse einen Umbau auf Elektrobremse an, bisher nur im Rahmen eines Sattelauflieger-Umbaus und 7 Tonnen, aber auch da geht die Innovation weiter.
Ach der "Experte" lebt noch:-))
lies einfach den Blödsinn, den Du weiter oben verzapft hast, nochmal in Ruhe und versuch ihn zu verstehen!
"Einen Monat intensive Suche, und nichts anderes gefunden, als von mir damals schon geschrieben."
Nee, 3.5 Wochen Urlaub... :-))
Und von dem was ich nun als Antworten von beiden Firmen bekommen habe, steht in deinem Geschreibsel nun mal überhaupt nichts, eher das Gegenteil...
Aber hinterher klugscheißen, "hätte ich auch gewusst, hätteste von mir auch haben können", ist ja auch viel einfacher...
Egal.., die Infos, die ich haben wollte, hab' ich und damit ist das Thema für mich erledigt.
Vielleicht ist's ja für andere noch nützlich.
Ich bin raus (auch aus diesem Forum - auf solche Klugscheißer-Fraggels kann ich verzichten - das kostet nur unnütze Zeit).
und tschüss =)