Hyundai-Betriebsanleitung bindend oder nicht?
Guten Tag,
zunächst möchte ich erwähnen, dass ich bereits mehrere Male an den Kundenservice bei Hyundai Deutschland um Beantwortung meiner Frage telefonisch wie auch schriftlich herangetreten bin, bisher jedoch ohne Erfolg. Auch in den FAQs wurde mein Problem noch nicht behandelt. So hoffe ich nun auf eine Antwort von Ihnen.
Ich war vor 3 Wochen mit meinem Hyundai i30 zur ersten Inspektion mit 29.444 km. Das Fahrzeug hat EZ 9/2010 und ist ein Diesel. Ich habe die Betriebsanleitung studiert und das für dieses Fahrzeug zugelassene Motoröl gekauft und die Werkstatt gebeten, dieses Öl bei der Inspektion einzufüllen. Die Werkstatt hat bei Abgabe des Wagens zugestimmt und mich eine Stunde später auf meiner Arbeit angerufen, dass sie festgestellt hätten, dass sie das mitgebrachte Oel nicht einfüllen dürften, da es nicht in ihrer Liste aufgeführt wäre. Was denn nun passieren soll, die Inspektion sei inzwischen begonnen. All mein Bemühen, dass ich ein von Hyundai zugelassenes und mit der Codenummer versehenes Markenöl gekauft hätte, waren vergebens. Die Werkstatt beharrte auf ihrem eigenen Motoröl. Das Ergebnis war eine 30 EURO teurere Rechnung. Bei Abholung des Fahrzeugs bestanden sie außerdem noch auf Barzahlung bzw. Scheck oder EC, verweigerten eine Rechnung und anschließende Überweisung. Ich habe mich sehr über das Geschäftsgebaren dieser Firma geärgert und möchte jetzt eine verbindliche Aussage von Hyundai. Ist die Betriebsanleitung nun für mich bindend oder nicht? Was habe ich als Verbraucher denn für eine Wahl? Ich fühlte mich von der Werkstatt überrumpelt und wurde genötigt, am Telefon meine zuvor getroffene Entscheidung rückgängig zu machen. Diese Werkstatt sehe ich aufgrund ihres Verhaltens nicht als kunden- und serviceorientierter Hyundai-Vertragshändler an.
Betriebsanleitung, wie grundsätzlich alles schriftliche, ist immer Stand der Drucklegung. Kommen Änderungen danach, dann gelten die, ist nichts neues und überall so.
Beharren auf "eigenes", genauer nur freigegebenes Öl kann die Werkstatt natürlich, denn sie haftet ggf. für Schäden aus falschem Motoröl.
Solch grundsätzliche Weigerung ist zwar eher selten, oftmals wird das angelieferte Öl eingefüllt und ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung bzw. Wartungsheft gemacht, aber grundsätzlich ist auch eine Verweigerung bezüglich einer "Fremdöl-Nutzung" seitens der Werkstatt möglich.
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Kauf auf Rechnung ist außerhalb den BGB-Pflichten eines Schuldners, somit im Nachhinein eine reine Kulanz oder eben vorab zu vereinbaren und erst dann verpflichtend. Kein Verkäufer muss Kredite oder Zahlungsverzüge gewähren.
Dass hier aufgrund der Situation die Werkstatt eher nicht mehr geneigt war, eine Stundung zu akzeptieren, ist doch nachvollziehbar. Keiner geht die Gefahr ein, seine Zeit mit unberechtigten Rechnungskürzungen zu vertrödeln.
hat daein i30 5 inspektieons inklüsive???