Oldtimer Roller ohne Papiere aus Österreich kaufen?
Hallo,
ich möchte einen alten Roller BJ. 1967 kaufen der in Österreich steht. Ich selber wohne in Deutschland und möchte diesen dann langsam restaurieren. Der Roller wurde das letzte Mal vom Vorbesitzer vor 3 Jahren bewegt und er hat die Papiere schon lange nicht mehr.
Wie kann ich jetzt vorgehen um den Roller hier zuzulassen?
Danke schonmal für die Antworten
Am Besten erstattet der Verkäufer Verlustanzeige bzgl. der Papiere bei den österreichischen Behörden. Darüber erhält er eine Bescheinigung, die er Dir aushändigt.
Zusammen mit dem Kaufvertrag (Eigentumsnachweis) und dieser Verlustbescheinigung kannst Du den Roller in Deutschland zulassen.
Weiter benötist Du:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA Flensburg, dass der Roller nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
- Vollabnahme nach §21 StVZO (evtl. müsstest Du Dich um Fahrzeugunterlagen, besonders der technischen Daten beim Hersteller bemühen, falls der TÜV diese nicht in seiner Datenbank hat; evtl. hilft auch ein OldtimerClub weiter ... 1967 ist schließlich schon ein paar Tage her
- sonstige Unterlagen wie zu jeder üblichen Fahrzeugzulassung nötig.
Zollgebühren fallen nicht an, da Österreich EU-Mitgliedsland; allenfalls Umsatzsteuer, wenn der Verkäufer ein Händler ist.
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was kostet denn diese Vollabnahme?
Ich würde den Roller von privat kaufen, auf meine frage ob er die Papiere doch irgendwie besorgen könnte meinte dieser dass es in Österrech mit den Papieren leider nicht so einfach sei. Der Roller müsste dort erst komplett instandgesetzt werden und dann neu typisiert werden. Soll laut Verkaufer dort ein ziemlicher bürokratischer Aufwand sein.
Kann das sein?
Die Österreicher treiben wirklich manchmal einen größeren bürokratischen Aufwand als die Deutschen, gerade mit der Typisierung von Kraftfahrzeugen. Ob aber die vom Verkäufer geschilderte Vorgehensweise nötig ist, kann ich nicht beurteilen.
Allerdings muss er ja nicht mehr die Papiere besorgen, sondern lediglich eine (polizeiliche?!) Bestätigung, dass er diese in seiner Eigenschaft als Eigentümer des Rollers als verloren gemeldet hat.
Die größere Schwierigkeit dürfte es dann für Dich sein, die zur Eintragung nötigen Fahrzeugdaten zu eroieren; vor Allem, weil der Roller ja bereits 40 Jahre alt ist und Hersteller bzw. Unterlagen über speziell diesen Typ nicht mehr greifbar/vorhanden sind. Wie gesagt: Dann hilft oftmals ein OldtimerClub weiter.
Die Vollabnahme nach §21 StVZO ist nichts anderes als eine gründliche und etwas erweiterte TÜV-Hauptuntersuchung (HU); damit hast Du gleichzeitig 2 Jahre TÜV für den Roller; Abgasuntersuchung ist afaik für Krafträder (noch) nicht vorgeschrieben. Weiter wird im Rahmen dieser Vollabnahme vom TÜV der neue deutsche Fahrzeugbrief (neu: Zulassungsbescheinigung - Teil 2) ausgestellt. Kostenpunkt für einen PKW liegt bei ~180,- incl., Gebühren für die Ausstellung der Fahrzeugpapiere; Kraftrad könnte wegen weniger zu untersuchender Technik günstiger sein
Der TÜV trägt natürlich nur die technischen Daten in die Fahrzeugpapiere sowie anstelle der Hersteller-ABE die Gutachten-Bestätigung des Prüfingenieurs ein; die Eintragung der Halterdaten und Zulassung zum Straßenverkehr erfolgt erst bei Zulassung auf dem Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle; wie bei jeder anderen Fahrzeuganmeldung auch.
Na denn .. Viel Spaß bei der Restauration Deines Oldtimer-Zweirads
Gruß Lothar