Ist außerhalb der Ortschaft eigentlich eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben?
Wir haben heute eine Spritztour gemacht und hatten längere Zeit einen Wagen vor uns, der permanent mit fünfzig, maximal sechzig fuhr, und zwar so weit links (also konnte sich nicht für Fahrbahn entscheiden), dass wir auch ewig nicht überholen konnten. Ältere Leute, wie wir später sahen. Gibt es denn eine Mindestgeschwindigkeit? War recht ärgerlich!
Prinzipiell gibt es auf Landstraßen keine Mindestgeschwindigkeit.
Solche Vorfälle sind zwar ärgerlich aber leider muss man lernen damit umzugehen.... Langsame und unsichere Autofahrer sieht man leider jeden Tag, ärgerlicher sind aber diejenigen die sich total überschätzen und "rasen"....
Ich versuche mich dann immer in Gelassenheit zu üben und auf eine Gelegenheit zum überholen zu warten...
MFG
Hatte selber schon dieses Problem und habe folgenden Text gefunden:
Mindestgeschwindigkeit
Man hört im allgemeinen immer nur von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es gibt jedoch auch das Erfordernis an Fahrzeuge, eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit erreichen zu können, um eine bestimmte Straße prinzipiell nutzen zu dürfen. So dürfen beispielsweise Kraftfahrstraßen und Autobahnen nur von Fahrzeugen genutzt werden, wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Aus diesem Grunde ist das Fahren mit einem Mofa auf der Autobahn grundsätzlich unzulässig, da dessen eingetragene Höchstgeschwindigkeit lediglich bei 25 km/h liegt.
Eine Mindestgeschwindigkeit kann auch für einzelne Fahrspuren einer mehrspurigen Straße vorgeschrieben werden. Üblicherweise erfolgt diese Vorgabe bei starken Steigungen. In der Folge werden die Fahrzeuge auf die Spuren "sortiert" und die Gefahr von Auffahrunfällen gemindert.
Wird eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit überwacht, so ist die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit maßgeblich und nicht die theoretische Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.
Auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann zu einer Mindestgeschwindigkeit werden. Dies ist dann der Fall, wenn einem Fahrzeug bei bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung weitere folgen. Dies ergibt sich aus § 1 StVO, nach dem niemand mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder gefährdet werden darf. Eine Geschwindigkeit, die deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, ist z.B. auf Strecken, auf denen nicht überholt werden darf, eine vermeidbare Behinderung.
So ganz befriedigend finde ich das nicht. Durch das permanente Überfahren der Mittellinie und der daraus resultierenden Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer dürfte der Fahrer hier aber sicherlich eine Verwarnung und evtl. sogar Geldbuße riskieren.
Kleine Anmerkung am Rande: Meinen ersten völlig unnötigen Unfall hatte ich nicht aufgrund eines "Rasers"! Den hatte ich so einem unsicheren Schleicher zu verdanken. Hinzu kam dann noch, dass er sich vom Unfallort entfernte und sich somit noch unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht hatte. Seither halte ich enormen Abstand zu solchen Leuten!!
LG FlyingRat
Ich ärgere mich auch manchmal über solche Autofahrer. Wobei mich das langsam Fahren selbst nicht aufregt. Ich finde jeder sollte (innerhalb des gesetzlich Erlaubten) nur so schnell fahren, daß er sich noch sicher fühlt. Für mich die absolute Top-Priorität.
Meine Bitte aber an diese langsam Fahrenden:
Achten Sie auch auf Ihren Hintermann. Wenn sich eine Parkbucht oder eine Lücke am Straßenrand bietet: Nutzen Sie sie und lassen Sie Ihren Hintermann kurz vorbei. In Ortschaften geht das besonders gut.
Dann haben Sie den (manchmal gefährlich drängelnden) Wagen hinter sich los und der eilige Fahrer wird nicht zu riskanten Überholmanövern verleitet.
Nur damit man mich nicht mißversteht:
Für Drängler habe ich kein Verständnis. Egal wie langsam das Auto vor einem auch fährt: Drängeln ist nicht nur ungesetzlich, sondern auch gefährlich. Das Langsamfahren ohne Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer ist allerdings in meinen Augen hochgradig unhöflich und - wie "ohne Rücksicht" schon aussagt: rücksichtslos.