hänger mit c ?: recht
ich habe 1987 meinen führerschein, klasse c, gemacht. darf ich damit auch anhänger mitführen, ohne extra hängerschein?
Guckst Du:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C
... kommt ja u.A. auch auf die zul. Gesamtmasse des Zuges an.
???
Klasse "C" gibt es erst seit 1.1.1999, den kannst Du nicht bereits 1986, 13 Jahre vor dessen Einführung gemacht haben.
Welche Fahrerlaubnis hast Du?
Einfach drauf schauen, steht auf dem Führerschein und genau das hast Du und nichts anderes, dann können wir auch mit den möglichen oder nicht Anhängelasten weiter sehen.
Hosenmatz hat recht 1987 hättest Du nur einen Klasse 3 bekommen und da darfst Du einen Pkw - Anhänger ziehen das war der rosa lappen.
... und wenn er den damaligen Klasse-2 Führerschein gemacht hat (für LKW) ßß ... Dann wurde der evtl. im Rahmen der Umschreibung auf die "Scheckkartenausführung" auf die jeweilige(n) C-(Unter)klasse(n) portiert.
Hier wurde wohl noch der "alte" Führerschein Klasse 2 gemacht, der spätestens zur Vollendung des 50. Lebenshjahres umgeschrieben sein muss auf die neuen EU-Fahrerlaubnisklassen C/CE.
Details guckst Du hier:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
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Mit Klasse C darfst Du fahren:
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
(nach oben keine Beschränkung)
+++ auch mit Anhänger BIS 750 kg zG +++
Eingeschlossene Klasse: C1
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Mit Klasse CE darfst Du fahren:
Kraftwagen
über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung)
+++ und Anhänger ÜBER 750 kg zG +++
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE
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- FALLS folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
[Zitat]
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
-- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
-- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
-- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
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Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
[/ZitatEnde]
Ich denke, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt
Vorsicht vor einem gern gemachten, großen Denkfehler:
Wenn hier 1987 die Klasse "3" gemacht (erteilt) wurde, dann hat man auch ausschließlich die Klasse "3".
Erst mit der Umschreibung in den EU-Führerschein erhält man die Klassen A1, B, BE, C1, C1E und CE79.
Ohne Umschreibung ("Umtausch") hat man ausschließlich die Klasse "3", alles andere hat man nicht. Fahrerlaubnisklassen müssen durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt werden, die fallen nicht automatisch vom Himmel.
Wurde hier der alte Führerschein noch nicht umgetauscht, dann hat man auch ausschließlich die Klasse "3" und nichts anderes.
Man darf ausschließlich die Fahrzeuge der alten Klasse "3" fahren. Sämtliche anderen Fahrzeuge, die dann durch einfache Umschreibung in die "modernen" Klassen fahrbar wären, dürfen erst gefahren werden, wenn auch die Umschreibung erfolgt ist.
Erst DURCH die Umschreibung bekommt man die "aktuellen" Klassen erteilt und die damit verbundenen Berechtigungen - ohne Umschreibung jedoch nicht.
Man hat weder eine dafür notwendige Ausbildung erhalten, noch Prüfungabgelegt und bisher nicht die Genehmigung bekommen, derartige Fahrzeuge bzw. deren Kombination zu fahren.
Diese Genehmigung erhält man erst mit / durch die Umschreibung. Ohne Umschreibung keine Genehmigung (keine Erteilung) und mit dem dann "falschen" Fahrzeug oder Fahrzeugkombination ein Fahren ohne Fahrerlaubnis - Straftat, die tatsächlich auch vollumfänglich verfolgt und verurteilt wird.