Mussder Verkäufer die Reparaturkosten übernehmen?
Habeim Januar diesen Jahres einen Ford Mondeo gekauft. Jetzt ist unser Zweimassenschwungrad kaputt. Müssen wir die Kosten übernehmen oder können wir dafür den Verkäufer belangen?
Bei Verkauf von Privat an Privat oder vom Händler im Privatkundenauftrag (dann ist der Händler nur Vermittler)wirst Du wohl Pech haben, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hat ... was er meist tut, um nicht unkalkulierbare Kosten zu riskieren.
Nur beim Kauf von gewerblichen Händlern hast Du bei Gebrauchtwagen einen Garantieanspruch.
Sachmangelhaftung 6 Monate , siehe Kaufvertrag oder war es ein Agenturgeschäft wo der Verkäufer als Vermittler genannt wird, dann
keine Haftung des Händlers.
Würde versuchen mit dem Händler eine Lösung zu finden.
Gruß Oswin