Recht
Hallo,
brauche HILFE mein Name ist Raimund ich habe mir in 09.2010 ein Opel Zafira Bj 1998
gekauft ( von Händler ) langsam habe ich die Fernmutung das es ein UNFALL WAGEN ist.
Kann ich Klagen?????
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Raimund
Aha. Du solltest lieber etwas genauer werden mit dem möglichen Unfallschaden am Fahrzeug. Wie soll man sonst die Frage halbwegs beantworten?
-Wieso hast du die Vermutung?
-Wo sind mögliche Schäden und wieso sollten es überhaupt Schäden sein(Sichtbarkeit)?
-Was hat der Händler zum beim Verakuf zum Fahrzeug gesagt, war es als unfallfrei angegeben?
Hallo,
der Händler hat mir das Auto als Unfall frei verkauft aber nacht den letzten besuch in der Wasch Straße geht die Farbe ab ( vorne links Fahrer Tür )
Hallo,
der Händler hat mir das Auto als Unfall frei verkauft aber nacht den letzten besuch in der Wasch Straße geht die Farbe ab ( vorne links Fahrer Tür )
Verkauft dir ein Händler einen "Unfallwagen" (muss auch als solcher klar definierbar sein- nicht jeder Vorschaden macht das Auto zum "Unfallwagen"), gibt aber den Zustand als unfallfrei im Vertrag an, kannst du zurücktreten. Bzw. ist der Vertrag bei Arglist dann ohnehin nichtig. Davor muss aber erst mal geklärt werden, was da genau Sache ist.
Du solltest den Wagen vielleicht an geeigneter Stelle mal durchchecken lassen. Was ist da in welchem Umfang nachlackiert/ gespachtelt/ ausgetauscht worden und inwieweit ergibt sich dadurch das Recht zum Rücktritt, zur Minderung oder zur Nachbesserung.
Man kann immer klagen, Frage ist nur, "auf was" und wie die Risiken dabei sind.
Ein Unfall gehört zwar zu den Pflichtangaben, die ein Verkäufer machen muss und die üblicherweise bei Nichtangabe zur Wandlung (Rückabwicklung) des Kaufvertrages führen, aber:
Es gibt da ein paar "Stolpersteine":
Es geht nicht direkt um "Unfall", sondern um erhebliche negativ-wertbeeinflussende Dinge, die genannt werden müssen, auch deutlich genannt werden müssen ohne jede verklausulierte Umschreibung oder auch Verharmlosung.
Bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug gibt es nicht mehr sonderlich viel, was erheblich negativ-wertbeeinflussend ist.
Das Ganze ist immer eine Relativbetrachtung.
Ein Bums, der bei einem sogenannten "Jahreswagen", also praktisch Neuwagen, schon ganz erheblich den Wert beeinflusst, ist es bei einem richtig altem Altfahrzeug mit ggf. noch passendem Allgemeinzustand und entsprechendem Kaufpreis dann eher nicht mehr.
Unfall wird da oft auch recht genau genommen, hat da ein "guter Kumpel" sich mit einem harten Gegenstand mal ausgelassen, dann war das eine Sachbeschädigung und kein Unfall.
Eine verpfuschte Rostbeseitigung (Opel mit Bj. 98) oder auch eine "Verkaufslackierung" sind ebenso kein Unfall.
Ohne genau Prüfung der tatsächlichen Ursache und sachverständliche Einschätzung der Auswirkung, sowie juristischer Prüfung des Vertrags in Zusammenhang damit, ist momentan ein Kaffeesatz-Lesen wissenschaftlich präziser.