Auf wen muss PKW mit schwerbehindertenrabatt zugelassen werden?
Habe als Gebehinderter (80 v.H.) einen Quasquaibestellt und erhalte Behindertenrabatt. Kann der Wagen auch auf meine nicht behinderte Ehefrau zugelassen werden ?
Was soll denn das für einen praktischen Nährwert haben? Da geht Dir doch die Steuerbefreiung flöten.
Hallo.
Ich gehe davon aus, dass Sie bei einer Gehbehinderung von 80% in Ihrem Scherbehindertenausweis auch ein Merkzeichen haben. z,B. G. Ist dieses der Fall, können Sie beim Finanzamt eine Steurminderung von 50% beantragen. Aber nur, wenn das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist. Andernfalls gibt es keine Ermäßigung.
Gruß zuendapp1931
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um einen Sondernachlass durch den Fahrzeughersteller handelt.
Wenn es um Nachlässe geht, dann sollte man nach den zugehörigen Bedingungen üblicherweise denjenigen fragen, der diesen Nachlass gewährt.
Sollte der Hintergrund die Versicherung sein, zB. Ehefrau hat höhere SF-Klasse als der behinderte Ehemann, dann ist es keinerlei Problem das Fahrzeug über den Ehemann als Halter laufen zu lassen und über die Ehefrau zu versichern. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen keine Personenidentität haben.
Sollte es um irgendwelche Eigentumsgeschichten gehen, dann ist es ohnehin völlig unerheblich. Der Fahrzeugeigentümer hat mit dem Fahrzeughalter nichts zu tun, kann ja, aber nichts zwangsweise.
Hat man bei jedem Leasingfahrzeug, Eigentümer ist der Leasinggeber, Fahrzeughalter ist jemand ganz anderes.