Anbringungsvorschriften für Verkehrsteichen
Hallo, gibt es eigentlich Regelungen wie Verkehrszeichen anzubringen sind. Insbesondere was die maximale und minimale Höhe der Anbringung an einem Pfosten sowie dessen maximale seitliche Entfernung zur Fahrbahn betrifft.
Guckst Du hier:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz36
Es gibt keine Vorschrift, sondern einige definierende Urteile:
"Verkehrszeichen müssen so angebracht sein, dass sie von einem durchschnittlichen Fahrzeugführer bemerkt werden können"
(BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, Aktz: 11 C 15/95)
"Ein Verkehrszeichen wird für einen Kraftfahrzeugfahrer erst dann wirksam, wenn er es mit einem raschen oder beiläufigem Blick hätte erfassen können"
(BVerwG, NJW 1980,1640; VGH BW, VBlBW 1996,32)
Es gibt zwar Richtlinien, aber die sind ausschließlich für den Behörden-internen Gebrauch und sind damit für den Verkehrsteilnehmer völlig bedeutingslos.
Aber diese Richtlinien sind Richtlinien, sie sind somit nicht zwingend verbindlich, sondern entsprechen nur einer Empfehlung.
Wer mit "Richtgeschwindigkeit" richtig umgehen kann, der weiß dann auch, wie "Richtlinie" richtig zu handhaben ist.
Diese Dinge finden sich in der Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO zu §§ 39-43),
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz37
oder auch in den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA-95)
http://www.rsa-95.de/verkehrszeichen-montage.htm