Pfusch der Vertragswerkstatt bei Unfallreparatur. Was tun?
Sorry, das mit dem Neuwagen hatte ich überlesen. Tut mir leid. Ansonsten stimmen die Angaben von Bestatter und mir ja im großen und ganzen überein. Hill
Hallo Zusammen!
Ich habe folgendes Problem - im Februar 2011 habe ich einen Kia Ceed als Neuwagen erworben.
Dann Mitte Mai die böse Überraschung. Als ich mich am Morgen in mein Auto setzen wollte, finde ich einen Polizeibericht an der Windschutzscheibe, indem mir mitgeteilt wurde, dass ein privates Busunternehmen in mein geparktes Auto reingefahren ist....
Dann habe ich natürlich den ADAC angerufen um mein Auto zur Vertragswerkstatt abschleppen zu lassen (lt. Polizei sollte das Auto nicht mehr gefahren werden wg. defekter Bremsleitung).
Dann kam das Gutachten - ich dachte ja eigentlich, dass es ein Totalschaden sein musste, so wie das Auto aussah, aber zu meinem Leidwesen leider nicht. Kurzum fehlen knapp 5.000,00 zum Wiederbeschaffungswert.
Nach ewig langer Reparaturzeit habe ich nun gestern das Auto wieder abgeholt. Heute habe ich das Auto genauer unter die Lupe genommen, nachdem sich der Kofferraum nicht öffnen lies... Die Spur ist komplett verzogen, Abstand Radaufhängung passt nicht, die Kofferraumabdeckung + Umgebung wölbt sich nach oben, und mein hinterer Reifen steht leicht nach innen und die Stoßfängerverkleidung wurde auch nicht sauber gemacht.
Bin völlig ausser mir, weil ich das gestern nicht gesehen habe und ja heute die Werkstatt nicht geöffnet ist. Was tun? Lohnt sich das Einschalten meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung um Ansprüche geltend zu machen um ggf. doch ein Neu- bzw. ein 4 Monate altes Gebrauchtfahrzeug zu erwerben?
Hallo, du solltest einen amtlich anerkannten Prüfer hinzuziehen, am besten vor Gericht bestellt und vereidigt. Dann die Mängel aufnehmen lassen und der Werkstatt die Möglichkeit geben das zu beheben.Immer mit dem Anspruch eines adequaten Leihwagens, nicht eine Klasse tiefer.
Natürlich würde ich dafür meine Verkehrsrechtschutz in Anspruch nehmen. Was aber komisch durchklingt ist " zu meinem Leidwesen". Mach dir mal Gedanken darüber, wie solche Aussagen bei Fremden ankommen. Hill
Also wenn mir jemand in meinen Neuwagen kachelt, wäre es auch zu meinem Leidwesen, wenn der nicht sofort zum Totalschaden wird. Hab ich volles Verständnis dafür.
Wer hat denn das ursprüngliche Gutachten angefertigt? Und wer hat den dazu beauftragt?
Offensichtlich ist da übersehen worden, daß sich die Karosserie verzogen hat, was sehr wohl zur Einstufung als Totalschaden hätte führen können.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung einzuschalten hat momentan wenig Sinn, denn eine Versicherung darf nicht rechtsberatend tätig werden. Zunächst muß der Werkstatt die Chance gegeben werden nachzubessern, oder, falls das technisch nicht möglich ist, das ursprüngliche Gutachen anzufechten. Wurde der Schaden an die Werkstatt abgetreten?
Erst wenn hier keine Einigung erreicht wird, solltst Du einen Anwalt einschalten. Aber nicht den Familienanwalt, sondern einen, der auf solche Fälle spezialisiert ist, also auf Strittigkeiten in Schadensregulierungsangelegenheiten. Die Kosten hat letztendlich der Unfallgegner zu tragen.
Erstmal danke für deine Antwort. Zu meinem Leidwesen ist vielleicht falsch ausgedrückt, aber mir hatte im Januar 2011 ein Autofahrer die Vorfahrt genommen und mein damaliges Auto ist auch knapp am Totalschaden vorbei. Deswegen hatte ich mir ja den Kia neu gekauft. Es tut halt einfach weh, wenn man nichts dafür kann und ein Fast-Neuwagen kaputt ist und man Ärger und wahrscheinlich erheblichen Wertverlust verschmerzen muss.
Das Gutachten wurde vo einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen durchgeführt, mit welchem meine Vertragswerkstatt schon länger zusammen arbeitet. Der Schaden ist demnach auch an die Werkstatt abgetreten worden.
Habe jetzt auch nochmals das Gutachten zur Hand genommen und geschaut, ob dort irgendetwas bzgl. der Karosserie steht - nichts!
Aber langsam wundert mich nichts mehr. Im Gutachten stand auch nichts von einem neuen Kabelbaum, aber den habe ich auch gebraucht und aus 7 Tagen Werkstatt wurden mal schnell 3,5 Wochen.
Das mit "Neuwagen haben wollen", ich will auch so einiges, aber warum soll ich (die Gemeinschaft der Versicherer) ohne jede bisherige Notwendigkeit 5.000 Euro mehr bezahlen sollen, nur damit Du wieder ein neues Auto fahren kannst, weil Dir das lieber ist; erschließt sich mir nicht.
Zahlst Du mir diese Summe, weil ich etwas anders lieber haben will als ich kann und mir dieser Betrag fehlt?
Dass mit dem neuen "4-Monats-Auto" hättest Du doch machen können, stand Dir doch frei:
Unfallfahrzeug verkaufen, Gutachten auszahlen lassen und sich davon etwas unfallfreies kaufen.
Aber Du hast Dich für die Variante der Reparatur entschieden, somit auch kein "Fehler" eines Dritten.
Rein vom Ablauf hast Du der Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilt, diese Reparatur ist nicht korrekt ausgeführt, also ganz eindeutig eine Sache der Gewährleistung.
Ich würde das Fahrzeug wieder in die Werkstatt bringen und zur vollständigen Mängelbeseitigung auffordern - eine relativ einfache Sache.
Die ganze "Abtreterei" ist davon nicht betroffen, da dies nur formal regelt, dass die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt.
Was hier dann ein Vorteil ist, weil, wenn die Werkstatt jetzt mehr Geld haben will, muss die sich mit der Versicherung in Verbindung setzen - es existiert hier schließlich eine Abtretung.
Allerdings wird es hier aufgrund der Konstellation aus vier Beteiligten mit Sicherheit zu Problemen kommen.
Selbst mit dem Anwalt über eine Verkehrsrechtsschutz wird es zu Problemen kommen, weil die Verkehrsrechtschutz die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen wird.
Die Verkehrsrechtschutz verweist auf den Unfall und die damit vorhandene Zahlungspflicht durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Und genau die darauf verweisen, dass dies eine Gewährleistungsgeschichte einer nicht korrekt ausgeführten Werk(statt)leistung und damit unabhängig vom Unfall ist.
Wieso geht man nicht gleich zu einem Anwalt?
Es gibt doch nicht ohne Grund das erste Gebot bei einem unverschuldeten Unfall:
DER ERSTE WEG FÜHRT ZU EINEM ANWALT !!!
Das zweite Gebot lautet:
Der eigene Anwalt beauftragt den Sachverständigen.
Das dritte Gebot lautet:
Alles weitere regelt der Anwalt.
Es gibt keinen Unfall / Schadensabwicklung, die völlig problemlos läuft, egal wie "wasserdicht" eine Situation immer sein mag. Allein schon dass man ohne eignen Anwalt und eigenen Gutachter viel Geld verliert.
Kein Unfallopfer denkt an die ganzen Pauschalen, die ihm zustehen und fremde Sachverständige denken eher weniger an den Wertverlust. Der hätte hier bei einem derartig hohen Schaden an einem Fast-Neuwagen recht ordentlich ausfallen müssen.
Ein von Beginn an tätiger Anwalt würde in der jetzigen Situation eine nicht abgeschlossene Unfallreparatur machen - mit Anspruch auf Ersatzfahrzeug.
Jetzt ist es eine Mängelbeseitigung ohne jeden Anspruch auf einen Ersatzwagen - ein Ersatzwagen beseitigt keinen Mangel, somit muss der Ausführende nicht diese Kosten übernehmen.
Ich würde den Wagen am Dienstag in die Werkstatt bringen, auf die Macken hinweisen, auf sofortige Beseitigung bestehen und einen Ersatzwagen verlangen.
Und egal wie immer es dort ausgeht, danach einen Anwalt aufsuchen. Ist man im ADAC, dann hat man eine Rechtsberatung kostenlos und dann dort sich schlau machen.
Hier kommt es auch noch auf einige Details an, die hier nicht genannt worden sind und der Anwalt dann nachfragen wird um die Situation richtig einschätzen zu können und einen ersten (den vermutlich ersten überhaupt) vernünftigen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu machen.
Listen zu Fachanwälten hat auch der ADAC, dort einen nennen lassen oder auch über die Anwaltskammer zu erfahren.
Alter, Fett aber gut. Hill