Feuchtigkeit im Fahrzeug
Ich habe mir im Februar einen Golf V Kombi mit Glasschiebedach gebraucht gekauft. Jetzt habe ich an der C-Säule Feuchtigkeit im Auto. Mein Verkäufer (Händler) meint ich müsste bei ihm vorbei kommen (einfach 130 km) um den Schaden behehen zu lassen. VW meint, der Händler müsste das Auto abholen und mir ein Ersatzfahrzeug für die Zeit zur Verfügung stellen. VW sagt das Schiebedach müsste ausgebaut werden um zu sehen von wo das Wasser kommt, mein Verkäufer sagt, er möchte erst die Ablaufdüsen reinigen lassen, dann sehen wir weiter.Was ist richtig?
Also erst einmal: Du mußt dort reklamieren, wo Du gekauft hast. Das ist eben der Nachteil, wenn man ein paar Euros beim Kauf spart.
Aber Du mußt dem Händler auch die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben.
Die Aussaage von VW ist falsch. Der Händler muß das Auto nicht abholen und er muß auch keinen Leihwagen stellen.
Welche der beiden Methoden den Fehler zu beseitigen richtig ist, kann aus der Ferne niemand sagen.
Natürlich sollte man als erstes die Abläufe reinigen, bevor man das Schiebedach wechselt.
Ersatzfahrzeug könnte sein,aber abholen wird er Dein Auto ganz sicher nicht. Eine andere Werkstatt kann
den Schaden auch beheben, aber ganz sicher nicht kostenlos und genau so sicher kein Ersatzfahrzeug.
Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und
die 130 km dorthin fahren. Sobald jemand anderer
daran "gefummelt" hat, erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung.
Meine beiden Vorredner haben voll und ganz Recht.
Anmerken möchte ich noch dass die Ablaufdüsen, speziell bei Golf IV und V eine VW-Krankheit sind. Sie verstopfen sehr gerne.
Der Aus- und Einbau des Schiebedachs ist auf alle Fälle kostspieliger als die bloße Reinigung der Abläufe und sollte erst in Betracht gezogen werden wenn es definitiv nicht die Abläufe sind.
MfG
Nein, die Vorredner haben nicht so vollständig recht.
Ort der Gewährleistung ist der übliche Standortes des Fahrzeugs, da existiert ein BGH-Urteil, was ohne jeden Zweifel oder Auslegungsmöglichkeit ist.
So ein Auto passt nicht in ein Päckchen, was der Kunde problemlos und zumutbar dem Verkäufer zusenden kann.
Die Zumutbarkeit für den Kunden ist der entscheidende Unterschied, warum der Käufer einen Rasierer per Post verschicken muss, bei einem Auto aber der Verkäufer vor Ort (üblicher Standort des Fahrzeugs) die Gewährleistung erbringen muss.
Verkauft ein Händler in München ein Fahrzeug nach Flensburg, dann hat der Händler (nicht der Käufer) ein ziemliches Kostenproblem, wenn da eine Gewährleistungsmacke dran ist.
Wie repariert wird, ist dabei völlig dem Verkäufer zu überlassen, man hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausführung einer Reparatur oder auch auf Neuteile, sondern ausschließlich auf die Beseitigung des Mangels.
Dazu hat der Verkäufer auch zwei mal die Möglichkeit.
Für ein Ersatzfahrzeug, Leihwagen, Werkstattersatzwagen gibt es KEINEN Anspruch. Der Verkäufer hat alle Kosten zu tragen, die direkt mit der Mängelbeseitigung zu tun haben. Ein Leihwagen lässt den Mangel nicht beseitigen - Thema erledigt.
Etwas irritierend ist hier der Satz mit "VW hat gesagt".
Warum, in welchem Zusammenhang und wie hat VW-Wolfsburg etwas zu dem Thema "gesagt"?
Existiert da noch eine Garantie, bei der VW-Wolfsburg der Garantiegeber ist?
Nur so noch als Anmerkung:
Der Verkäufer muss nur Gewährleistungsmängel übernehmen und das ist nicht jede Macke. Handelt es bei dem Problem ausschließlich um durch Verschmutzung verstopfte Abläufe, dann ist das keine Gewährleistung.
In der Folge wäre man dann zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, weil man eine Reparatur beauftragt hat. Da können einem dann irgendwelche Abhol- oder Transportkosten mächtig auf die Füße fallen.
Etwas ausführlicher zur gesetzlichen Gewährleistung dann auch hier nachzulesen:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Okay...
Das mit der Gewährleistung am üblichen Standort des Kfz hab ich noch net gewusst.
Man lernt halt nie aus.