Tempolimit geändert, ab wann sind Geschwindigkeitsmessungen erlaubt?
Hallo,
ich fahre seit 15 Jahren auf einer Landstraße mit der üblichen Beschränkung 100 km/h mehrmals täglich. Nun komme ich aus einem 1-wöchigen Urlaub zurück und werde auf dieser Strecke gelasert und von der Polizei herausgewunken. Man hat mich mit 101 km/h (einschl. der abgezogenen Toleranz) gemessen. Erst dachte ich das wäre ein Witz. Aber die Beamten klärten mich auf, dass man hier nur noch 80 km/h fahren darf. Also bin ich 21 km/h zu schnell gewesen, d. h. 1 Punkt und Geldstrafe. Diese Geschwindigkeitänderung fand im Übrigen erst einen Tag zuvor statt.
Ist soetwas überhaupt erlaubt?
Hallo, warum soll das denn verboten sein. Jemand der diese Strecke nicht jeden Tag fährt muß sich doch auch an die Begrenzung halten. Und wenn du jetzt von Gewohnheit sprichst, zeugt das ja nur davon wie wichtig die Messung war. Auf der anderen Seite verstehe ich dich, das ist aber keine objektive Betrachtungsweise. Sorry. Hill
Ich lach mich gerade scheggich über die Frage. Würde mich echt interessieren, wie der Hosenmatz reagiert, wenn er die liest.
Ich frage mich gerade, wie man einen Widerspruch begründet?
Ich fahre auf bekannten Strecken immer völlig unaufmerksam. In dem Zusammenhang möchte ich sie bitten dafür Sorge zu tragen, dass nie ein Radfahrer plötzlich da auf taucht, wo noch nie vorher einer war.
Die Limitierung war erst einen Tag existent, ich bin erstmalig daran vorbei gefahren, ich benötige mindestens 3 Tage, bis ich begreife, was so ein Schild überhaupt bedeutet.
Veränderte Beschilderungen sind durch Beschilderung aus zu schildern, weil man bei bekannten Strecken auf Beschilderung ohnehin nicht achtet.
Gewohnheitsrecht ist über einen Rechtsgrundsatz im Grundgesetz verankert, eine Bestrafung ist damit verfassungswidrig.
(Wäre die übliche Begründung bei solchen Sachen,
"üblich" bedeutet dabei, dass sie üblicherweise so geschrieben wird und dass sie üblicherweise von der Bußgeldstelle wegen völligem Schwachsinn ignoriert wird)
Dass man auf einem täglichen Weg irgendwann nur noch intuitiv fährt, ist bekannt, aber hat nichts mit Rechtmäßig zu tun.
Das ist keine Erlaubnis zum Missachten von Verkehrsverboten oder bringt eine Strafbefreiung.
Derartige Dinge werden zwar unter dem Begriff "Augenblicksversagen" berücksichtigt, aber nur insoweit, dass über eine derartige Argumentation ein Regelfahrverbot leichter in eine erhöhtes Bußgeld umwandeln werden könnte.
Aber dann immer nur eine Einzelfallentscheidung an der tatsächlichen Situation.
Die hier auch nicht gegeben wäre.
Regelfahrverbot ist außerhalb geschlossener Ortschaften ab +41 km/h über soll, somit ab 121 km/h Tatvorwurf. Aber diese 121 km/h wären ohne die neue Limitierung auch schon erheblich zu schnell gewesen, somit handelt es sich nicht um ein Augenblicksversagen durch eine besonders ungewöhnliche Situation.
"Augenblicksversagen" mildert eine in der Situation überharte Bestrafung ab, 70 Euro Bußgeld und ein Punkt sind ganz sicher keine überharte Bestrafung.
Selbst wenn dieser eine Punkt ein ganz entscheidender für den Gesamtkontostand in Flensburg wäre. Wenn der Kontostand an einer kritischen Grenze wäre, dann liegt das an vielen anderen Dingen, aber ganz sicher nicht an diesem einem Punkt.
Danke. Hill
Schau mal oben, er hat geantwortet. Hill