Rechtsabbieger Grünpfeil sprang auf Orange
Rechtsabbieger Grünpfeil sprang auf Orange bin drüber gefahren erlaubt oedr verboten? danke im vorraus
Kommt darauf an, ob Du noch rechtzeitig hättest abbremsen können. Ist das der Fall gewesen und Du hast noch ordentlich Gas gegeben, um die Ampel zu überqueren, hast Du schlechte Karten und Dir kann unter Umständen sogar ein qualifizierter Rotlichtverstoss angelastet werden. Das gelbe Licht gilt auch als Anhaltezeichen, nur wenn das Fzg den Anhalteweg nicht einhalten kann, darf die Ampel noch überfahren werden. Genaueres kann Dir aber Hosenmatz erklären....
Das Gelb am Abbiegepfeil ist das gleiche Gelb, wie an einer "normalen" Ampel, die von Grün weiter scheitelt.
Anhalten wenn geht, ansonsten durchfahren.
Ist gelb bereits aus, dann ist / wäre es ein klassischer Rotlichtverstoß. Ein sogenannten "qualifizierter" Rotlichtverstoß mit erhöhter Strafe und dann auch Fahrverbot, besteht erst ab 1 Sekunde rot bzw. bei der Abbiegeampel das erloschene Gelblicht.
Das -Gelb- oder wie Du es als -Orange- Zeichen deutest,gilt,wie bei einer ganz normalen Ampel.
Es ist eine -streitbare- "gefühlsmässige" Auslegungssache !! Gelb heisst -Achtung- umschaltung gleich auf -Rot-. Das ist -zeitmässig-je nach befahrenheit u.zulässiger Höchstgeschwindindigkeit,auf dieser Strecke,sehr unterschiedlich.
Ich hab es selbst erlebt:Bei -Gelb- ,in´s -Rot-gehende,etwas scharf angehalten...und ,mir ist jemand hinten rein gefahren.-schön-...
Ein anderes mal,hat meine Frau,-bei gerade-Gelb-,aus voller Fahrt,(ca 49,9 km/h),eine von diesen Ampeln überfahren,...und..wir hatten gleich ein -Blaulicht-hinter uns !!
Es ist eine reine Auslegungssache.Ihr müsst nur aufpassen ,ob der gewisse Ober,Haupt-oder sonstige Meister (der lieben Verkehrspolizei),sich vernüftig -Vorstellt-und...sich gleichzeitig (mit einem gültigem)Dienstausweis ,ausweisen kann !!
Fasching kann ich auch nebenbei spielen!Sein Dienstausweis lag ca 10 m hinter mir,in seinem Dienstwagen...Pech!Ich habe meinen gezeigt und Ihn abtreten lassen.
Soviel zu -Gelb-(kann leider nicht jeder machen)
Wenn euch einer drauf geknallt ist, lag das bestimmt nicht an der Ampel oder Dir, sondern am zu geringen Abstand Deines Hintermanns und dessen nicht vorausschauender Fahrweise. Wenn Du es noch geschafft hast abzubremsen, hätte er es erst recht schaffen können (oder besser müssen). Die Ampelphasen sind auch an die erlaubte Geschwindigkeit der Strasse angepasst, so das man bei erlaubten 70 km/h auch eine wesentlich längere Gelbphase, als bei erlaubten 30 km/h hat, um rechtzeitig anhalten zu können. Wie gesagt, wenn man hätte rechtzeitig anhalten können und trotzdem weiter fährt, gilt das nunmal als Rotlichtverstoss und wird auch immer als solcher geandet....
Hallo Mattis
Du hast in diesem Punkt auf jedenfall`s -Recht-.Aber Recht u. Recht sind machmal zwei verschiedene Sachen. Ich hatte bei dem vermeidlichem ,hinter mir fahrendem,zu späht bremsenden,mit zu geringen Abstand fahrendem,"eigentlichem Unfallverursacher"-kein Problem-!!
Es gibt aber immer wieder ,irgend welche ,daher gelaufene,halb trunkige,"Zeugen",welche mir glatt gesagt haben,-ich hätte noch "durchfahren"können
Warum muss ich bei-hell-Rot- BREMSEN ??
Ich hab ja selber Schuld !! 2 halb betrunkene Nichtsnutze,reichen schon !!als Zeugen ,geil oder ??
Bei gelb noch "drüberweg" ist nie ein Rotlichtverstoß, auch wenn man ganz bequem hätte anhalten können.
Um einen Rotlichtverstoß zu begehen, muss auch Rot gewesen sein - eigentlich irgendwie logisch. Man könnte vielleicht einen "Gelblichtverstoß" begehen, aber das gibt es nicht.
Gelbes Licht verpflichtet nicht zum Anhalten, es ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten" (§37 Abs.2 StVO).
Es handelt sich dabei um ein Gebot (warten) und nicht um ein Verbot (Verbot der Einfahrt in die Kreuzung - das ist rot: "Halt vor der Kreuzung").
Kommt man diesem Haltegebot nicht nach, weil man es nicht konnte oder einfach weil man es nicht gemacht hat, dann passiert - nichts, es gibt keine Strafbarkeit, keinen Tatbestand für das "Missachten". Eine Strafe für das Missachten eines nicht existierenden Verbotes - geht nicht.
Was jedoch "geht": man kann bei rot gefahren sein, obwohl man selber gesehen hat, dass erst gelb und kein rot war.
Liegt am Blickwinkel der Augen. Die Lichtzeichenanlage "verschwindet" aus dem Augenwinkel noch bevor man die Haltelinie erreicht hat. Somit kann man tatsächlich bei rot gefahren sein, ohne es "gesehen", also selber bemerkt zu haben.
Dass jedermann eine Anzeige erstatten kann, aber Polizisten dies angeblich nur dann rechtskräftig können, wenn sie sich sofort ausweisen können, ... oder eine Dienst-Mütze tragen ...
Dass man hier versucht glaubhaft zu machen, dass man Angehöriger einer Berufsgruppe wäre, aber dann irgendwelche "Faschingskünstler" dieser Berufsgruppe einfach so weiterfahren lässt und beim Verdacht der Straftat einer Amtsanmaßung nicht verfolgt, ...
... kann man versuchen in Foren zu erzählen, wo keiner ist, der sich damit auskennt