Parken mit Sprinter bis 3,5 tonnen
Hallo Leute! ich hab mal eine frage: ich parke mein sprinter,bis 3,5 tonnen gesamtgewicht( als LKW zugelassen) auf einen schotterparkplatz bei uns im dorf. vor dem parkplatz ist ein schild "parken nur pkw".der parkplatz gehört der stadt.es ist ein sportplatz neben an und die fussballspieler meinen, dass ich dort als "LKW" nicht parken darf. Der "nette" Ordnungsamtleiter hat mich auf Eintragung im KFZ-Schein verwiesen, dass es als LKW zugelassen ist, also hab ich dort nicht zu parken, obwohl es ein bis 3,5 tonnen sprinter ist. Weiß jemand wie die rechtslage ist?
Er ist nicht als Pkw zugelassen, also ist es ein Lkw! Vor allem wenns der große Sprinter ist!
Die Rechtslage ist so, wie Du es bereits in Erfahrung gebracht hast.
Es handelt sich um eine Erlaubnis bzw. daraus abgeleitet um ein Verbot in Bezug auf die Fahrzeugart.
Würde es um das Gewicht gehen, gibt es gewichtsbegrenzende Verbote, das mit den 3,5 Tonnen (oder was auch immer) bekannt zB. an Brücken.
Würde es um die Abmessungen gehen, gibt es Verbote mit der Begrenzung der Abmessung auf zB. 2m, bekannt an Durchfahrten oder auch Autobahnbaustellen für die linke Spur.
Ganz so platt mit dem Eintrag in der Zulassung ist es jedoch nicht. Derartige Verbote beziehen sich immer auf die "Realität":
Ein Verbot für Fahrzeuge "breiter als", "höher als" oder auch "schwerer als" bezieht sich immer auf den tatsächlichen und nicht den theoretischen Zustand:
Bei der Gewichtsbegrenzung an Brücken geht es um die Tragfähigkeit der Brücke von max. 3,5 Tonnen, was ein Fahrzeug wiegen "darf" (zulässiges Gesamtgewicht) ist da unerheblich, was es tatsächlich jetzt in dem Moment wiegt, ist relevant.
Bei den Schildern "nur für PKW" somit auch nicht direkt bezogen an den "theoretischen" Eintrag in den Papieren, sondern am tatsächlich damit zusammenhängenden eher "physikalischen" Hintergrund.
Der VW Polo oder Ford Fiesta, der als Lieferfahrzeug eine LKW-Zulassung hat, fällt mit Sicherheit nicht unter das Verbot.
So ein US Pick-Up der eher größeren Gattung mit Doppelkabine, riesen Ladefläche und Zwillingsbereifung hinten, der darf da auch nicht parken, auch wenn in der Zulassung PKW steht. Hauptkriterium ist schon die Größe, damit auch das Gewicht aber auch die äußere Ansicht und der "Gesamteindruck", da kann es auch schon bei 2,6 Tonnen eng werden.
Wo ein Fahrzeug bei "Fahrzeugart"-Verboten auch tatsächlich zuzuordnen ist, wird letztendlich ein Richter am Einzelfall entscheiden müssen, aber ein klassischer Sprinter dürfte da ohne jede Auslegungsmöglichkeit sein.