Stabistange - Gewährleistung
Hallo!
Habe mir vor kurzem einen 4 Jahre alten Mondeo III, 54000 km gekauft. Bei der ersten Fahrt (insgesamt nur 50 km) auf Kopfsteinpflaster fiel mir ein Schlagen im Heckbereich auf. Laut Werkstatt sind die Stabilisatorstangen der Hinterachse (!) ausgeschlagen und müssen getauscht werden.
Leider ist der Händler zu keinerlei Beteiligung an der Schadensbeseitigung bereit. Angeblich ist das normaler Verschleiß. Und überhaupt übernimmt er "grundsätzlich nur Schäden am Motor".
Muss ich das hinnehmen, oder lohnt ein Besuch beim Anwalt?
Bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Anbieter hast Du eine gesetzlich definierte Gewährleistung, die einen weitaus weiter gefassten Umfang hat als nur die Beschränkung auf Motorschäden.
Solltest Du den Wagen noch keine 6 Monate besitzen, wird davon ausgegangen, dass der Schaden bereits bei
Übergabe des Fahrzeugs an Dich vorlag; und der Händler ist voll in der Gewährleistungspflicht.
Sollte der Gebrauchtwagenhändler, von dem Du das Fahrzeug erworben hast, der KFZ-Innung angehören, steht Dir der - für Dich kostenlose - Weg eines Schiedsverfahrens durch die Schiedsstelle des KFZ-Handwerks offen.
Adressen findest Du über Deine regionale Handwerkskammer .. oder einfach im Web danach googeln.
Viel Erfolg!
Wegen den paar Euros, die die Stabilinks kosten, irgendeinen Aufriß zu machen, lohnt sich nur für Leute, die zu viel Zeit und Geld haben.
Grundsätzlich geb ich dir Recht. Ich hab alle meine Konflikte bislang auch anders geklärt, und 50:50 wäre kein Thema gewesen.
In diesem Fall stört mich einfach nur, dass sich der Händler seine Rechte und Pflichten offensichtlich völlig willkürlich selbst auferlegt. Der Vorschlag mit den Anwaltsbesuch kam idiotischerweise vom Händler selbst. Da soll er nun auch sehen, was er davon hat.
der Händler ist voll in der Gewährleistungspflicht
-keine Ahnung, warum der Rest jetzt abgeschnitten wurde. Anführungszeichen mag die Software nicht!?:
Das mit der Pflicht dachte ich zunächst auch, aber gebrauchsübliche Abnutzung ist ja von der Gewährleistungspflicht explizit ausgenommen. Kernfrage also: Ist eine Wackelige Hinterachse nach 50000 km eine normale Abnutzung?
Die Innung wird mir da leider nicht helfen, denn im Mitgliederverzeichnis taucht mein Händler nicht auf. :-\
Oder Leute die kaum Geld haben und sich grade noch Versicherung und Steuer+Sprit leisten können...es geht ums Prinzip...muss er zahlen, muss er zahlen.
Die Einstellung zur gesetzlichen Gewährleistung seitens des Händlers mag sicherlich etwas grenzwertig sein, aber ihn "schlau machen" kann hier in dem konkreten Fall auch ganz mächtig nach hinten los gehen.
Ein Gewährleistungsmangel ist doch etwas weitergehender definiert. Neben dem "Verschleiß" (übliche Abnutzung / Alterung) gibt es da noch den Punkt mit der Erkennbarkeit vor dem Kauf.
Wenn man unmittelbar nach dem Kauf derartiges festgestellt hat, wieso hat man das dann nicht auch vor dem Kauf bei der Probefahrt festgestellt?
Wer als Käufer auf eine entsprechende Probefahrt auf "unebener" Fahrbahn verzichtet, der erhält durch diesen Verzicht keine zusätzlichen Rechte.
Weiterhin gibt es auch einige Pflichten seitens des Käufers. Da gibt es doch zB. die mindestens zweimalige Möglichkeit des Verkäufers, den Mangel zu beseitigen.
Natürlich kann man diese Aufforderung zur Mängelbeseitigung auch durch einen Anwalt ausfertigen lassen, aber die Kosten dafür wird ganz sicher nicht der Verkäufer tragen müssen.
Als Käufer unterliegt man der Schadensminderungspflicht und auch geflissentliches "vergessen" dieser Obliegenheit macht keinen Dritten haftbar.
Eine Lehrstunde "erteilen" ist immer ganz lustig, nur sollte man nie außer acht lassen, wer hinterher dann eventuell schlauer ist und diese Lehrstunde auch zu bezahlen hat.