Gewerblich Abschleppen mit BE
Hallo habe eine frage ich Schleppe des öffteren autos ab und das gewerblich also während der arbeitszeit (kzf-mechatroniker) jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist was ich mache. Ich bin mir damit nicht so im klaren da ich auch noch nicht 21 bin.
Hallo, normalerweise ist "Linksfahrer" hier der Spezialist.
Soweit ich das noch in Erinnerung habe gibt es einen krassen Unterschied zwischen "schleppen" und "abschleppen".
Abschleppen: Unmittelbar nach der Panne. Fahrer reicht B und der Abzuschleppende muß nur fahrtüchtig und 16 Jahre sein.Das Ganze aber nur bis zur nächsten Werkstatt und wenn BAB bis zur nächten Ausfahrt.
Schleppen: Abschlepper muß in dem Besitz der Klasse BE sein und der Abzuschleppende in B. Außerdem braucht man eine Schlepperlaubniss (Marschkredit) Die beantragt werden muß und das Schleppziel muß bekannt sein. Dann darf man auch über die BAB. Hill
Abschleppen ist die reine Nothilfe im direkten Zusammenhang mit einer technischen Panne eines Fahrzeugs zur Beseitigung einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (durch das Pannenfahrzeug).
Mehr nicht.
Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs muss die Fahrerlaubnis für "sein" Fahrzeug haben (Anhängerklassen sind nicht notwendig), der Fahrer im gezogenen Fahrzeug muss mindestens 14 Jahre alt sein und mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein gem. § 10 Abs. 3 FeV)
Alles andere ist "schleppen".
Und dazu gibt es viele Dinge, die eher in den Bereich Legende passen, als in tatsächliche Bedingungen.
Das mit dem "Anhänger" ist praktisch überall bekannt, aber falsch. Ein Kraftfahrzeug wird nicht zu einem Anhänger, nur weil man ein Seil oder Stange vorne anbindet. Irgendwelche "notwendigen" Anhängerklassen sind daher nicht ableitbar.
"Schleppen" ist immer eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsbereichs und damit IMMER genehmigungspflichtig. In dieser Genehmigung finden sich dann auch die einzuhaltenden Auflagen, also zB. über das ziehende Fahrzeug, die notwendigen Fahrerlaubnisklassen oder auch die notwendige Beleuchtungseinrichtung am gezogenen Fahrzeug.
Es gibt wenige Gerichtsurteile, da hat der Richter bestimmte Dinge, wie zB. eine vorhandene Anhängerklasse oder Nutzung von Abschleppstangen in seinem Urteil strafmildernd oder auch strafbefreiend berücksichtigt.
Aber diese Urteile sind auf unterster Ebene ergangen, haben keine allgemeingültige Wirkung und sind extrem Einzelfall-abhängig, also an der tatsächlichen Situation orientiert, wie weit eine Gefährdung beim Schleppen vorgelegen hat, wie lang die Strecke war und vieles mehr.
Hier im konkret angefragten Fall handelt es sich um eine Tätigkeit, die direkt in einem gewerblichen Zusammenhang steht. Da ist mit Sicherheit von auszugehen, dass kein Richter irgendwelchen Spaß versteht (nachsichtig ist). Hier sind die Grenzen einer reinen Gefälligkeit ("Nachbarschaftshilfe") deutlich überschritten.
Es liegt zwar keine Straftat vor, weil es eben wegen der fehlenden Genehmigung keine besonderen Anforderungen an eine Fahrerlaubnis gibt, sondern "nur" um ein Bußgeld geht, weil man für etwas eine Genehmigung hätte haben müssen aber nicht hatte.
Allerdings sind das keine Bußgelder in der bekannten Größenordnung der StVO, sondern aus dem Wirtschaftsbereich und damit sehr satt im vierstelligen Bereich.
Zuzüglich noch die sogenannte "Gewinnabschöpfung", weil man einen illegalen Kostenvorteil gegenüber korrekt arbeitenden Mitbewerbern hat.
Wenn üblicherweise ein Abschleppfahrzeug notwendig wäre aber nicht vorhanden ist, dann wird das natürlich als illegaler Kostenvorteil voll in die Gewinnabschöpfung eingerechnet.
Unabhängig von den "öffentlichen Interessen" darf hier nicht vergessen werden, dass mit Sicherheit auch Belange und besondere Anforderungen der Berufsgenossenschaft betroffen sind.
Solche Geschichten wie Eigensicherung, Verhalten am Pannenort, Absicherung, Ladungssicherung, Schulung, Einhaltung besonderer Unfallverhütungs-Vorschriften, Einweisung von Helfern und Fremdpersonen, ...
wird vermutlich alles nicht vorhanden sein.
Somit werden auch aus dieser Richtung nicht unerhebliche Strafzahlungen lauern. Vermutlich deutlich interessanter für den Fragesteller selbst dann auch die Situation, dass er bei diesen Tätigkeiten keinerlei Unfallschutz durch die BG hat.
Aber das bekannte Spiel:
a) kostet alles "unnötig" Geld,
b) ist 10.000 mal in den letzten 100 Jahren gut gegangen,
mag alles sein, aber geht es nur ein einziges mal nicht gut, dann ist Dunkeltuten und Arschpfeifen angesagt.
Hallo, bist du Linksfahrer sein Bruder????? Hill
Ha, erwischt. Ihr seid die gleiche Person. Na ja, von Satzstellung und Ortographie war das mehr als Zufall. Aber ich bin schweigsam, solange die Summe stimmt. Hill
Mist, hatte auf ein Nebeneinkommen gehofft, Hill
Das hatte ich vermisst. Hill