Auto verkaufen
wir wollen einem bekannten unser Auto verkaufen. er ist automechaniker und will es ausschlachten, die karossierie soll auf den schrottplatz. soweit seine angaben, er will keinen kaufvertrag, meinte wir sind ja unter freunden, kennen uns ja schon zig jahre usw.
naja, aber es soll ja trotzdem seine richtigkeit haben. er bekommt ihn zwar umsonst, aber irgendwas muss ja im vertrag stehen. ist er trotz der angabe "Kaufpreis 1,- Euro" rechtsgültig???
Habe mir so einen Vordruck von ACE runtergeladen.
er ist in einem autohaus samt werkstatt angestellt und meinte er würde ihn mit meinen papieren abmelden, ich müsste mich um nix kümmern. ich muss ihm nur alles übergeben und er bringt sie mir einen tag später wieder, also abmeldebescheinigung usw.
nummernschilder müsse er behalten.
ich will lediglich alles richtig machen. er kann mit dem auto gern machen was er will, nur will ich dann nix mehr damit zu tun haben.
Was will er denn mit den entstempelten Nummernschildern? Und warum muß er die behalten, die gehören ihm doch nicht, weder vor noch nach der Abmeldung.
Natürlich kann er das Ding in Deinem Namen abmelden, was ist aber, wenn er das "bis morgen nicht schafft, oder auch bis übermorgen, oder.... und stattdessen damit rumfährt - unter Deinem Namen?
Es ist vollkommen legal, ein Auto für 1 EUR zu verkaufen. Ohne einen unterschriebenen Vertrag würde ich das Auto nicht rausgeben, denn der Anschiß lauert auf mehreren Ebenen.
Der Freund ist Angestellter, will das Auto aber ausschlachten. Ich will nichts unterstellen, aber uneigennützig macht das normalerweise niemand, also könnte es sich hier um eine selbständige Nebentätigkeit handeln, für die sich das Finanzamt interessieren könnte.
Wenn er das Auto abgemeldet hat und als Privatmann ausschlachtet, handelt es sich um das Betreiben einer illegalen Autoverwertung, für die es von hohen Geldbußen bis Knast so manches hageln kann.
Besser Du kannst beweisen, daß Du mit dem Auto nichts mehr zu tun hast.
Normaler, klassischer Kaufvertrag machen, vollständig ausfüllen, als Beschreibung etwas wie "Schrottfahrzeug, nur noch zur Verwertung" und der Kaufpreis kann auch null Euro betragen.
Zusätzlich zum Kaufvertrag muss eine Veräußerungsanzeige gemacht werden, hier zB. ein fertiges Formular:
http://www.autobild.de/dl/683388/autobild.de_Veraeusserungsanzeige.pdf
Diese Veräußerungsanzeige MUSS gemacht werden und MUSS unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) zur Zulassungsstelle geschickt werden, dazu ist man gesetzlich verpflichtet (§13 Abs.4 FZV, früher §27 Abs.3 StVZO), eine Kopie davon sollte auch zu der eigenen Versicherung geschickt werden.
Wenn man das gemacht hat, dann ist man aus der Haftung, egal was auch immer später mit dem Wagen noch passiert oder nicht, ob er tatsächlich abgemeldet wird oder nicht und noch ellenlang damit herumgefahren oder eventuell auch die Karosserie mit den nicht mehr verkaufbaren Teilen irgendwo im Wald gefunden wird.
Wenn das beides der Käufer nicht unterschreibt, dann bekommt der den Wagen nicht, fertig aus, keine Diskussionen drüber.
Es gibt genügend Schrotthändler, die nehmen einen Schrottwagen auch umsonst ab, und machen das mit Unterschrift auf entsprechenden Papieren.
Ob man ihm die Nummernschilder lässt oder nicht, kann man frei entscheiden, das sind keine anderen Dinge wie die Fußmatten, die man mit verkauft oder selber behalten möchte.
Also wenn Dein Bekannter -warum auch immer- keinen Kaufvertrag möchte, dann reicht auch ein Übergabeprotokoll, in dem enthalten ist, was (welches Auto in welchem Zustand, welche Papiere und Schlüssel) er wann erhalten hat.
Dort würde man auch die Verpflichtung zu Abmeldung vereinbaren - quasi als Gegenleistung für die "Schenkung" des Autos.
Man MUSS das Auto nicht verkaufen, folglich ist auch kein Kaufvertrag erforderlich.
Zudem kannst Du den Vertrag auch mündlich schließen, denn nur wenige Verträge bedürfen unbedingt der Schriftform. Aber Du solltest einen Zeugen dabei haben, der die Bestandteile der vereinbarung später bestätigen kann - z.B. die Sache mit der Abmeldung.
Was der Votrednder geschrieben hat stimmt nur bedingt:
Trotz Meldung an die Zulassungsstelle erlischt DEINE Kfz-Steuerpflicht erst mit der Abmeldung - egal, wann die ist.
Strafzettel gehen auch vorerst an Dich - bis zum Widerspruch, ggf. unter Nennung des vorgenannten Zeugen.
Auch Deine Versicherung wird sich weite am Dich halten - bis zum "Wagniswegfall", sprich: der Abmeldung. Sogar, wenn Du nicht meh bezahlst muss diese bis zu 30 Tage nach deren Kündigung nach par. 38 VVG dafür einstehen. Und vorerst wieder auf Dich zukommen. Bis Du Widerspruch einlegst.
Wenn Du Pech hast, musst Du Dich gar selber in fast allen vorgenannten Fällen um die Ersattung der daraus resultierenden kosten gegenüber Deinem Freund kümmern - egal, ob schriftlich fixiert oder mündlich vereinbart...
ok, viel dank!!!!
1) hast Du als Verkäufer immer erstmal den Ärger - wer letztendlich haftet, steht auf einem anderen Blatt. Und ob Du ggf. Deine Forderungen gegen denjenigen auch durchsetzen kannst.
2) Teile des VVG stehen tw. im Dissens zu anderen Verordnungen, z.B. der StVZO: Nachhaftungfrist des Versicherers = 1 Monat nach Kündigung. Auf wessen Namen lief die Versicherung bis zur Ab- / Ummeldung?
In der Therorie sieht es für Laien immer recht einfach und klar aus - doch das deutsche Rechtssystem ist eben nicht so einfach gestrickt.
Dein Versicherungsvertreter und wer auch immer wird alles natürlich ganz simpel sicher und einfach darstellen - doch die Realität sieht leider etwas anders aus...