Versicherungsprozente Übernehmen, komplett!
Ich habe seit einer Woche meinen Führeschein also bin ich noch in der Probezeit. Ein eigenes Auto ist leider nicht möglich, da ich nicht dazu bereit bzw. in der Lage bin die Versicherung um 2000€ reicher zu machen. Mein Vater ist bei 25% hatte aber noch nie eine Zweitwagenversicherung womit ich wiederum im allerbestenfall bei der SF1/2 wäre. Da mein Vater seit längerem schon überlegt für immer in das Ausland zu ziehen (warscheinlich in 2-3 Jahren), wollte ich Fragen ob ich die kompletten 25% dann übernehmen kann! Somit wäre ich 20 oder 21 Jahre alt und wäre bei 25% Ist das möglich oder gibt es eine "Mindestführscheinbesitzzeit"?
man kann sich auch einfach ein fahrzeug anschaffen, bei dem man selbst als fahranfänger nur ein drittel der versicherungskosten eines türk-em-wee hat.
die haben zwar dann vielleicht nicht das dönerbudenproll image, aber sind günstiger, sprasamer und zuverlässiger.
und so unglaublich das klingt, auch mit denen darf man nur so schnell fahren, wie es erlaubt ist, und kommt auch an seine ziele.
und nein, die 25% deines vaters kannst du nicht übernehmen.
Wieso sollte man die 25 nicht übernehmen können? Und nur weil der 3er mein Lieblingswagen ist musst stellst du fest das ich ein türke sei? echt armselig..
Also als erstes würde ich empfehlen Fahrpraxis zu sammeln bevor man sich über so etwas Gedanken macht.
Denn wenn du die 25% hättest, heißt das ja nicht das es so bleibt. Denn der Führerschein bedeutet nur das du fahren darfst. Er gibt aber keine Auskunft darüber, ob du es kannst.
Wenn dein Vater einen Zweitwagen hätte, könntest du die Prozente übernehmen, sofern dein Vater sie dir überträgt und dauerhaft darauf verzichtet.
Irgendwelche "Prozente" kann man nicht übernehmen sondern nur Schadensfreiheitsklassen.
Die "Prozente" stammen nicht nur aus den Schadensfreiheitsklassen, sondern beinhalten häufig noch zusätzliche Nachlässe wie Garage, öffentlicher Dienst, ...
Bei der Schadensfreiheitsklasse wird es dann auch deutlicher, dass es in diesem Falle auch nichts wird.
Die Schadensfreiheitsklasse entspricht den unfallfrei gefahrenen Jahren und bei einem Fahranfänger sind das vielleicht 1 Jahr aber keine 30 Jahre.
Dein Vater kann seine Ansprüche, "SF-Klasse" ohne weiteres an Dich übertragen, aber Du bekommst nur die SF-Klasse gutgeschrieben, die Du maximal selber hättest "erfahren" können.
Das Üblicherweise günstigste ist, Dein Fahrzeug läuft als Zweitwagen über Deinen Vater und nach 3 Jahren (3 volle Versicherungsjahre, das können knapp 4 Kalenderjahre sein) wird dann der Vertrag auf Dich umgeschrieben.
Dabei bleibt dann immer die SK-Klasse erhalten, obwohl man "eigentlich zu gering" die Versicherung gestartet hat.
Aber auch hier aufpassen und nicht im gleichen Zug zu einem anderen Versicherer wechseln, auch hier muss die neue Versicherung diesen "falschen" Einstieg und damit "falsche" SF-Klasse nicht anerkennen, also übernehmen, sondern schon "richtig" ausrechnen.
Erst nach insgesamt 5 Jahren wäre die dann erreichte SF-Klasse auch so "fest", dass sie bei einem Wechsel anerkannt werden muss.