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Schaden durch geringe Bodenfreiheit

S
sonnenreisender
March 16, 2011

Mein Mercedes E 220 CDI Bauj. 2/2002 hat eine nur geringe Bodenfreiheit.Drempel oder Strassenkissen zur Geschwindigkeitsreduzierung oder Tiefgaragen/Parkhäusereinfahrten werden zu einem Problem für Karrosserie und Fahrer.
Wer ist bei evtl. Schaden veranrwortlich?

A
anon82583121
March 16, 2011

der unvermögende fahrer.

A
anon18010486
March 16, 2011

Ist der nachträglich tiefer gelegt?

A
anon74473154
March 16, 2011

Du selber. Hindernisse werden zur verkehrberuhigung angekündigt. Schäden an fahrzeugen die Tiefergelegt sind müßen selber getragen werden weil selbst verursacht

A
anon18010486
March 17, 2011

Jedes Fahrzeug hat serienmäßig mindestens eine Bodenfreiheit von 12cm, jedes dieser Bremshindernisse eine maximale Höhe von 8cm, somit sind mindestens 4cm Abstand vorhanden.

  • entweder ist das Fahrzeug tiefer gelegt, oder

  • es wird zu schnell derartige Hindernisse überfahren, dass der Wagen stark einfedert, oder

  • es liegt ein Defekt am Fahrzeug vor, zB. Dämpfer und Federn "ausgelutscht", oder

  • es sind unzulässig kleine Reifen montiert

Eine Haftung für fahrzeugseitige Veränderungen oder Defekte, die zu einer Verkehrsgefährdung führen, sind kaum fremd verschuldet.

A
anon56534186
March 17, 2011

möglicherweise feder (n) gebrochen.?