Schaden durch geringe Bodenfreiheit
Mein Mercedes E 220 CDI Bauj. 2/2002 hat eine nur geringe Bodenfreiheit.Drempel oder Strassenkissen zur Geschwindigkeitsreduzierung oder Tiefgaragen/Parkhäusereinfahrten werden zu einem Problem für Karrosserie und Fahrer.
Wer ist bei evtl. Schaden veranrwortlich?
der unvermögende fahrer.
Ist der nachträglich tiefer gelegt?
Du selber. Hindernisse werden zur verkehrberuhigung angekündigt. Schäden an fahrzeugen die Tiefergelegt sind müßen selber getragen werden weil selbst verursacht
Jedes Fahrzeug hat serienmäßig mindestens eine Bodenfreiheit von 12cm, jedes dieser Bremshindernisse eine maximale Höhe von 8cm, somit sind mindestens 4cm Abstand vorhanden.
entweder ist das Fahrzeug tiefer gelegt, oder
es wird zu schnell derartige Hindernisse überfahren, dass der Wagen stark einfedert, oder
es liegt ein Defekt am Fahrzeug vor, zB. Dämpfer und Federn "ausgelutscht", oder
es sind unzulässig kleine Reifen montiert
Eine Haftung für fahrzeugseitige Veränderungen oder Defekte, die zu einer Verkehrsgefährdung führen, sind kaum fremd verschuldet.
möglicherweise feder (n) gebrochen.?