Frage an 'Radio Hosenmatz' .. *äähm* - '... Eriwan'
Ich gehe schon einige Zeit in Sachen Tagfahrleuchten mit der Frage schwanger, warum nachgerüstete TFL nach Einschalten des Stand- bzw. Fahrlichts gemäß FZV abgeschaltet werden müssen, mir aber permanent serienmäßig mit TFL ausgerüstete neuere Fahrzeugmodelle auch bei eingeschaltetem Fahrlicht zusätzlich mit ihren TFL entgegenstrahlen.
Wiesooo dürfen Diiie das - und bei Nachrüstlösungen isses nicht erlaubt?!
... oder haben die Alle 'nen Bypass-Schalter im Cockpit, mittels dessen man manuell die "Lichtorgel zuschaltet" - unzulässiger Weise Solcher
Alle anderen Experten sind natürlich auch aufgerufen, mich von meiner "Fragenschwangerschaft" zu erlösen ^^
Hab' Dir ein "n" zusätzlich geschenkt ^^
Liebst du mich?
Der entscheidende "Trick" dabei ist, dass der geforderte Abstrahlwinkel und die Austrittsfläche des Lichts von Tagfahrlicht und Standlicht (Begrenzungslicht) gleich sind.
Somit ist es grundsätzlich möglich, eine Leuchte für beide Lichtfunktionen zu benutzen.
Unterschiede sind
- Helligkeit
Tagfahrlicht entspricht der Helligkeit vergleichbar einer etwa 35 Watt Glühfadenlampe, Standlicht einer etwa 5 Watt "Birne".
Technisch einfach zu lösen, eine 35 Watt Lampe nehmen, die als Tagfahrlicht "voll" leuchtet und bei Standlichtfunktion dann auf 5 Watt abgedimmt wird.
- Anbauort
Tagfahrleuchten müssen mindestens 250 mm über der Fahrbahn sein, Standlicht mindestens 350 mm. Die anderen einzuhaltenden Abmessungen sind identisch (Abstand von außen max. 400 mm, Anbauhöhe max. 1.500 mm).
Damit ist es technisch möglich, eine Leuchte herzustellen, die zulässig beide Funktionen erfüllt, sofern sie in der Helligkeit "umschaltbar", zB. abdimmbar ist und dann nicht zu tief angebaut wird.
Muss natürlich für beide Funktionen geprüft und zugelassen sein, und trägt dann auch beide Zulassungs- bzw. Erlaubniskennzeichen, "A" für Standlicht und "RL" für Tagfahrlicht nach dem bekannten "E mit Zahl im Kreis".
Solche "Doppelleuchte" haben viele Fahrzeughersteller jetzt serienmäßig, wie zB. Audi bei dem es wohl am Auffälligsten ist, oder auch BMW der seine Leuchtringe unterschiedlich hell leuchten lässt.
Derartige Leuchten mit Doppelfunktion und mit "Doppel-Zulassung" gibt es auch im Zubehör zum Nachrüsten. Da man insgesamt 4 Standlichter vorn fahren darf (wenn ein Standlichtpärchen im Hauptscheinwerfer integriert ist), ist das alles auch über eine Nachrüstung aus dem Zubehörbereich leicht und völlig legal umsetzbar.
Dass auch nicht ganz so legale Leuchten existieren, die aufgrund des fehlenden "Dimmer" und Zulassungsverfahrens deutlich billiger angeboten werden, dass Leuchten unzulässig tief angebaut werden, weil das da unten voll krass aussieht, dass ausschließliches TFL falsch angeschlossen wird, damit es bei eingeschaltetem "Normallicht" weiter leuchtet ("ey alder, hat geile Audi auch"), ...
- soll es wohl auch geben.
Heut' ausnahmsweise mal . . .
. . . anber mach' schnell; ich hab' auch noch was Anderes vor. xD
Jooo, klingt einleuchtend - im wahrsten Sinne des Wortes
Vielen Dank für die schnelle und umfassende Auskunft !!!
Vielleicht noch als Zusatz:
Licht, Helligkeit sind vom Auge nicht objektiv neutral "messbar", sondern immer nur relativ, in Abhängigkeit mit der Umgebung zu empfinden.
5 Watt in finsterer Nacht sind nicht so übermäßig weit weg von 35 Watt am "hellerlichten" Tag.
"Früher" sind diese 5 Watt auch immer praktisch im normalen Abblendlich "untergegangen", weil sie direkt im Hauptsacheinwerfer integriert waren, "heute" wesentlich deutlicher auffällig, wenn sie weit neben dem Hauptscheinwerfer angebaut sind.
Ein "grell" weißer, konzentrierter Lichtpunkt aus einer LED sind auch vom Empfinden anders, als ein eher glimmender Draht, obwohl vom reinen Messwert in 1 Meter Entfernung beides gleich ist.
Ein wenig Potenzial in Form einer "optischen Täuschung" ist da auch schon vorhanden.
Ist aber eine deutliche Blendung zu vernehmen, dann kann man schon mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass da was ist, was so nicht sein darf.
Joo, wahrgenommene (subjektive) Helligkeit ist immer Abhängig von der Umgebungshelligkeit und der Leuchtstärke pro Fläche ... entsprechend "reguliert" ja auch das Auge per Pupillenverkleinerung bzw. -vergrößerung.
... und aus dieem Grunde wurden ja damals die DE-Linsensysteme der 1. Generation so sehr als Blender verteufelt, weil der sichtbare Lichtaustritt ggü. den damals konventionellen Systemen zu "punktförmig" ausgeführt war.
Anber?
Ich bin Hart wie Kruppstahl!
Wieso? Zäh wie Leder...naja egal;)
Das war nur ein Scherz...Ich weiß wo das her stammt...ich war Klassenbester in Geschichtskurs voller deutscher Gymnasialschüler...
Liebst du mich?