felgengröße
Kann ich für meinen Daihatsu Move L9 auch Felgengröße 4,5x13J brauchen? Meine jetzigen Felgen haben die Bezeichnung 4,5x13B.
üblicher Weise würde die Bezeichnung lauten: 4,5J x 13
... wobei J := Bezeichnung für die Felgenhornausführung (hier: Form J, entspricht einer Höhe von 17,3 mm), andere Ausführungen: H, P, K, JK, etc
Die Form "B" ist mir jetzt nicht geläufig; da Diese dann aber wohl eine andere Hornhöhe haben dürfte, darfste die "J"-Felgen nicht auf Deinem Daihatsu fahren, wenn sie nicht in der Freigabeliste des Herstellers stehen bzw. per Einzeleintragung bei TÜV/Dekra in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind.
Allerdings müssen auch die anderen Kenngrößen wie insbesondere Lochkreis, Mittenbohrung, Einpresstiefe und Traglast mit Deinem Move kompatibel sein ... und freigegeben bzw. eingetragen.
... schließe mich zum Teil meinem Vorredner an.
Mir ist die "B" ausführung ebenfalls nicht geläufig.
J ist bei PKW heute weltweit absoluter Standart. Daher würde ich mich wetten trauen, dass auch du auf "J" umsteigen kannst. Ob du 4 1/2 x 13 aufziehen darfst, kann so allgemein nicht beantwortet werden (tendenziell : ja). (Einige Faktoren sind hier unbekannt: Einpresstiefe, Bremsfreigängigkeit...)
Ich würde dir ganz einfach zu 14" oder evtl auch 15" Felgen raten, sind gängiger, sollten auf dien Fahrzeug passen (und da sie etwas größer sind, sehen sie auch viel besser aus)
Grunzätzlich verweise ich einfach ma auf den Reifenhändler deines Vertrauens.
um eine schnelle antwort zu erhalten: gehe doch einfach auf die homepage diverser Hersteller, die haben Felgenkonfiguratoren, passend zu (fast) allen Fahrzeugen:
(die geben für dein fahrzeug 14" und 15" an)
hier mal n paar links;
http://wheel-konfigurator.rial.de/
http://felgenanprobe.alutec.de/default.aspx
Da ist nur die Krux, dass Andere als die "serienmäßigen" Rad-/Reifenkombis's auf der Freigabeliste des herstellers stehen müssen .. bzw. eine evtl. technisch mögliche Einzelabnahme vorgenommen werden muss; auf jeden Fall aber die Abrollumfangsänderung anderer Rad/Reifenkombis im zulässigen Toleranzbereich liegen muss; da sonst eine Tachoangleichung erforderlich wird.
@ Lo: verstehe nicht, was genau du mir sagen willst!
soviel mal vorab:
--> eine mitgelieferte freigabe des zubehör-radhers ist für den betrieb nach stvo ausreichend (ausnahme bei dort aufgeführten evtl. auflagen)...
--> abrollumfang hat mit felgen absolut nix zu tun! (bei größeren felgen, dünnere reifen - no big deal)
(liess die einfach mal so ne freigabe pdf in ruhe durch)