Habe Unfallwagen gekauft kann ein Gutachter das feststellen?
hallo, ich habe einen gebrauchten pkw gekauft und er wurde als unfallfreies Auto verkauft. ich wollte tüv machen und in der fachwerkstatt stellte man fest dass das auto einen unfall gehabt haben muss. der rahmen ist verzogen. die ölwanne ist ein wenig abgedichtet aber durch einen aufprall muss die einen schlag bekommen haben. anhand verschiedener anderer dinge sieht man dass das auto sozusagen ein totalschaden hat. für mcih wertlos es bekommt keinen tüv. ich habe also das auto montag gekauft. am di war es in der werkstatt und bekam noch neue bremsen. das war aber klar. da hat aber niemand unter das auto gesehn. am do. bekam ich es wieder. am fr wollte ich zum tüv und davor hat man das auto in der werkstatt nochmal ansehn wollen. dieses mal von unten. dann diese botschaft. ich habe geklagt und nun behauptet die gegenseite evtl. hätte ich ja den unfall verursacht. kann ein gutachter feststellen dass es nicht so ist? dass dies ein alter unfall ist?
Ein Gutachter kann feststellen das es ein Unfaller ist vieleicht auch noch das es ein alter Unfall ist. Der Tüv kann sagen das er an dem Tage kein Tüv gekriegt hat. Es ist kaum möglich ein so geschädigten Wagen in nur 1 Wochen wieder so hin zu kriegen das man es von oben kaum sieht.
Also ein Gutachter beauftragen über den Tüv oder eine andere Organisation.
Es war richtig ein Anzeige zu stellen. Wichtig den Wagen nicht Verschrotten er ist ein Beweismittel in dem Betrugsfall. Ach ja Diese Aussagen haben nirgendwo bestand weder vor Gericht noch sonst wo, dies ist ein offenes Forum.
auf jeden fall ab zu einem rechtsanwalt deines vertrauens.
der wird dich beraten und mit dir alles nötige in die wege leiten.
Zunächst mal sollte man doch mal den Verkäufer kontaktieren und ihn mit der Situation konfrontieren.
Wenn Du direkt mit dem Rechtsanwalt antanzst, lenkt der Verkäufer evtl. sofort ein und sagt zudem, dass er so auch ohne RA verfahren hätte .. und Du bleibst auf den RA-Kosten sitzen, da Dir eine Schadenminderungspflicht (hier bzgl. RA-Kosten) obliegt.
Einen Gutachter brauchst Du zunächst auch nicht; die HU des Tüv IST ja bereits ein "Gutachten" das die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs gerichtsfest dokumentiert.
FALLS die Unfallfreiheit im Kaufvertrag vermerkt ist - und der Verkäufer mit der geforderten Wandlung des Kaufvertrages, also Rücknahme des Autos durch den Verkäufer gegen Erstattung Kaufpreis incl. Auslagen (Zulassungsgebühren, Kennzeichen, Fahrtkosten etc.) nicht einverstanden ist, kann er wegen - mindestens - Nichterbringung zugesicherter Eigenschaften haftbar gemacht werden (unabhängig ob Privatkauf oder vom Händler)
Bei Kauf vom Händler haste eh' gute Karten; dann wird "von Amts" wegen im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung davon ausgegangen, dass bei Schäden innerhalb des ersten halben Jahres der Mangel bereits bei Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorhanden war; da biste mit einer Woche also noch dicke im Zeitrahmen
Lässt sich sogar nachweisen, dass der Verkäufer von dem Unfallschaden wusste, ist er wegen arglistiger Täuschung oder gar Betruges dran - spätestens nach Konfrontation mit diesem Vorwurf einer Straftat dürften viele Verkäufer "einknicken" und das Fahrzeug zurücknehmen.
Unfallschäden müssen unaufgefordert dem Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss offenbart werden; zudem ein solch gravierender (Rahmen?)Schaden im Raum steht.
Der "gerne genommene" Zusatz im Kaufvertrag gekauft wie gesehen ... ist gegenstandslos, wenn es sich um versteckte Mängel handelt, die von einem Laien nicht ohne Weiteres erkannt werdn kann/muss.
Bisher steht hier nur sehr viel Blödsinn, daher:
Gehe zu einem Anwalt und lass Dich beraten und stelle KEINE Anzeige.
hi
danke das sind sehr gute infos. ich muss evtl. noch hinzufügen dass die sache schon vor dem gericht ist. denn ich hatte den verkäufer drauf angesprochen und der hat mich sofort beschumpfen und zu gemacht. er sagte ich soll halt klagen. die werkstatt hat am tag des tüv bilder gemacht von den schäden. zum tüv bin ich dann ja nicht dran gekommen der meister sagte das kann ich mir sparen.
vor gericht behauptet die gegenseite strikt dass das auto nichts habe. und eben dass ich evtl. die schäden gemacht habe. mein anwalt hat auf arglistische täuschung geklagt und rücknahme mit schadenersatz.
ich habe einfach angst dass die sache nicht bewiesen werden kann.
Nun Da Die Sache vor Gericht ist wird der Richter einen Gutachter beauftragen und von der Werkstatt kann ja bewiesen werden das Du inerhalb eines kurzem Zeitraumes nach dem Kauf bei ihnen warst mit dem Schrottwagen entspann Dich erstmal.
ok dann sage ich danke
Hallo Liebe Community,
Ich kenn mich zwar nicht aus mit den Themengebieten aber ggf kann ich dir hier einen Tipp mit auf dem Weg geben.
Für Schäden, oder KFZ Unfallbewertung kann ich die Firma https://mygutachter.de empfehlen, habe hier mein Gutachten erstellen lassen, bin sehr zufrieden mit der Firma und mit der Beratung.
Liebe Grüße