LED- Positionslicht
Ja, ziemlich interessant, der Papierkram. Viel interessanter finde ich, daß bei uns vieles legal ist, was bei Euch verboten ist und umgekehrt.
Hallo, ich habe auf meinem Fahrzeug nun seit 2 Jahren ein LED- Positionslicht von Devil eyes.
Heute hat mich die Polizei aufgehalten und gemeint, dass das LED- Licht nicht zeitgleich mit dem Abblendlicht (Fahrlicht) leuchten darf.
Auf der Homepage der Firma steht zwar das gegenteil aber vll gilt das ja nur in Deutschland, ich lebe in Österreich.
Kann mir vll jemand weiter helfen?? Oder muss ich die LEDs jetzt umrüsten mit einer Tagfahrlichtschaltung??
Lg Markus
Wir kennen die Vorschriften in Österreich nicht. In Deutschland ist es völlig legal, daß Begrenzungsleuchten zusammen mit dem Fahrlicht leuchten dürfen.
Weißt du vll wo ich da am besten nachfragen kann??
Danke trotzdem
Die Bestimmungen für die lichttechnischen Einrichtungen sind in Ö wie D und ansonsten in der EU komplett identisch, es handelt sich um die "Weltnorm" ECE-R48.
Ich vermute, dass hier die Polizei die Dinger mit dem Tagfahrlicht verwechselt hat, TFL muss bei eingeschaltetem Licht, nicht nur Abblend- sondern auch schon Standlicht aus gehen.
Oder die Dinger sind falsch angeschlossen oder angebaut.
Positionslicht, umgangssprachtlich Standlicht, amtlich Begrenzungslicht oder Umrissleuchte, Prüfkennzeichen "A"
- muss beim Abblend- und Fernlicht eingeschaltet bleiben,
- vordere Begrenzungsleuchten nur zusammen mit den hinteren Begrenzungsleuchten ("Rücklicht")
- es dürfen 2 Paar verbaut sein, wenn ein Paar im Hauptscheinwerfer integriert sind
- Mindesthöhe über der Fahrbahn 350 mm
Tagfahrlicht, Prüfkennzeichen "RL"
- darf nur bei eingeschaltetem Motor leuchten
- muss bei eingeschalteter Beleuchtung (auch Standlicht) ausschalten
- Mindesthöhe über der Fahrbahn 250 mm
Die Bestimmungen für die lichttechnischen Einrichtungen sind in Ö wie D und ansonsten in der EU komplett unterschielich, denn Zulassungsbestimmungen sind nationales Recht. Die "Weltnorm" ECE-R48 ist lediglich der größte gemeinsame Nenner.
Natürlich sind es immer nationale Bestimmungen, aber die sind in der EU völlig einheitlich.
In D ist es der §49a StVZO, der auf die EU-Richtlinie 76/756/EWG verweist und in der 76/756/EWG wird auf die ECE-Regeln verwiesen, allen voran als "Gesamtverzeichnis" die ECE-R48
Die 76/756/EWG ist seit 1998 in allen Staaten der EU verbindlich, abgesehen von Übergangsregelungen für EU-Neumitglieder und Fahrzeugen, die nicht den Klassen M und N, also "PKW" und "LKW" entsprechen.
Wie zB. Motorräder, landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, Baubuden, Schleppachsen, Bootsanhänger, ...
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__49a.html
"Unsere" StVZO und den §49a da drin gibt es nur in Deutschland und ganz sicher nicht in Ö, F, B oder sonstwo in der EU, aber was da drin steht und den Verweis auf die 76/756/EWG und damit in die ECE-R48, das hat jedes Land in der EU. Die ECE ist immerhin eine UN-Norm.
Ansonsten auch hier nachzulesen:
http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Fahrzeuge/KfZ-technischeVorschriften/kfz-technische-vorschriften_node.html
unter "Internationale Harmonisierung ..."
Lies es doch einfach durch, dann findest Du auch die national möglichen Ausnahmen.
Dann hättest Du auch gefunden, dass Abweichungen eine Sonderzulassung benötigen, also in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden müssen.
Genau der "Trick", dass man in D etwas über eine Abnahme gem. §19.3 bzw. §21 StVZO zulässig bekommt, oder in Ö über eine Typisierung gem. der "Ö-StVZO", oder in I überhaupt nichts, weil es dort keine technische Organisation gibt, die Abnahmen durchführen kann bzw. darf.
Aber das ist das grundsätzlich Problem mit Links und dann noch Text in den Links: Viel zu Umständlich zu lesen, also lässt man es, denn Vorurteile lassen sich ohnehin nicht durch Fakten erschüttern - viel bequemer.