Gewährleistung und Arglistige Täuschung
Ich habe am 04.02.2011 einen Peugeot 407 Premium-Kombi ;2 liter Diesel ;EZ 03.2005 ; 146 TKM beim Händler in Raisdorf erworben .Mit Hädlergarantie 1 Jahr .Jetzt bin ich ca. 1000 Km gefahren und mußte feststellen das die Servo-Lenkung ; die hinteren Bremsscheiben ; der Anlasser ;die Radioanzeiger ( auch Bordcomputer ) defekt sind .Dieses wußte der Händler auch ( Aussage des GTÜ ,deshalb gab es eine Nachuntersuchung und dann auch noch das Tüvsiegel ! Die Mängel sind so gravierend das die Servolenkung teils ausfällt und die Bremsen hinten so starke Geräusche machen und beim abbremsen quietschen und vibrieren .Der Händler will nur den Anlasser und die Servolenkung reparieren lassen bei einer freien Werkstatt ,wobei diese nur den Dichtungsring der Servopumpe austauschen soll obwohl die gesamte Lenkung im Ar..... ist .Ich habe den Händler daraufhin kontaktiert das ich nicht gewillt bin dieses zu akzeptieren und er dieses Fahrzeug abholen soll und mir mein Geld wieder gibt .Wie sind eure Erfahrungen in diesem Bereich ?
Vor Allem sind Bremsen Verschleissteile. D.h. die kannst du auf keinen Fall über die Garantie reparieren lassen. Es sei denn, die Bremszylinder sind defekt und du kannst nachweisen, dass er dir bewusst ein Fahrzeug mit defekten Bremsen verkauft hat.
Bremsscheiben und -Belege musst du selbst austauschen oder austauschen lassen. ca. 200 EUR excl. Einbau. Je nach Werkstatt ca. nen Hunni. Was Bordcomputer und Servolenkung angeht, muss nachgebessert werden. Hierbei musst du aber beachten, dass der Händler drei mal den selben Mangel nachbessern darf, bevor du das Fzg. wieder zurückgeben kannst. Solltest du aus dem Kaufvertrag zurücktreten wollen, steht dem Händler eine Vergütung für die Nutzung des Fahrzeugs zu. So sind leider die deutschen Gesetze.
Melde ihn aber auf jeden Fall bei der Verbraucherzentrale und bei der Innung. Wenn die ihm auf dei Füße stehen passiert eher etwas.
In Zukunft einfach Finger weg von gebrauchten Franzosen.
Gruß
DerBarT
Vor allen Dingen Finger weg von Händlern ohne angeschlossene Werkstatt. Da kann man verstehen das riesige kosten auf ihn zu kommen wenn er das nich selbst verrechnen kann.
Du kannst dich hier mal schlau lesen: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?ComponentId=38640&SourcePageId=39146
Dort ist auch eine kleine Liste zu finden was nach einer Sachmängelbeseitigung fertig gemacht werden muß.