Sorento XM - EZ 02/11 : Türleuchte ( an Türkante unten ) nicht in Betrieb?
Ein freundliches HALLO in die Run de.
Ich habe mir einen Sorento XM gekauft, Ausführung SPIRIT. Die Türleuchte ist vermutlich nicht verkabelt - dafür leuchtet die Einstiegsstufe. Zur Warnung des fließenden Verkehrs ( o. a. ) hätte ich gerne die Türleuchte in Betrieb, wenn die Fahrer- / Beifahrertüre geöffnet wird. Kann das umgeklemmt werden ? Wenn ja, wie ?
Ich würde mich über einen guten Rat freuen.
Die Version SPIRIT hat auch LWR- Motoren an den Scheinwerfern - aber eine Regelung von innen ( Armaturenbrett ) ist nicht möglich. Eine Antwort zu beiden Sachen konnte mir das Autohaus nicht geben. Kann es vielleicht sein, das die LWR automatisch selbsteinstellend ist ? Ich brauche die LWR für Anhängerbetrieb.
Im Voraus vielen Dank !!
In Deutschland sind nur die lichttechnischen Einrichtungen erlaubt, die in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und den mitgeltenden Richtlinien aufgeführt sind. Alle Leuchten müssen eine Bauartgenehmigung für den betreffenden Fahrzeugtyp aufweisen, erkennbar an einem Prüfzeichen (z.B. E...). Also müsste eine Türbeleuchtung speziell für den PKW bauartgenehmigt sein. Weil sie das bei Importfahrzeugen selten sind, werden sie einfach stillgelegt.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs könnte also erlöschen, wenn diese Leuchten in Eigenregie in Betrieb gesetzt werden. Ganz sicher läge zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies trifft für alle öffentlichen Verkehrszustände zu, also auch für den ruhenden Verkehr beim Parken oder im Stand.
Abgesehen davon würde ich mich hüten, bei einem Fahrzeug, das noch volle Herstellergarantie genießt, in der Elektrik rumzufuhrwerken.
Wie die Leuchtweitenregulierung funktioniert dürfte im Bedienungshandbuch stehen.
Vielen Dank für die Antwort. Allerdings bestehen für Importfahrzeuge die gleichen Vorschriften der StVZO, wie bei in Deutschland produzierten Fahrzeugen, da diese Fahrzeuge - wenn sie nicht den Ausrüstungsvorschriften Deutschlands entsprechen würden - hier nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wären. Da das geforderte E- Zeichen vorhanden ist, darf die " Einstiegsleuchte " auch in Betrieb genommen werden- dies habe ich schon vorher überprüft, sonst hätte ich diese Frage nicht gestellt.
Eine Beschreibung, wie die LWR funktioniert, ist der Betriebsanleitung nicht zu entnehmen.
Ich konnte in Erfahrung bringen, daß bei der Ausstattung meines Fahrzeuges mit Xenon- Scheinwerfern nicht nur eine Schweinwerferreinigungsanlage, sondern auch Sensoren vorgegeben sind, welche die manuelle Steuerung der LWR überflüssig machen, da diese Einstellung automatisch erfolgt.
Vielen Dank.