Winterreifenpflicht
Darf ich trotz der winterreifenpflicht zum Beispiel bei schönem Wetter mit einem"Sommerfahrzeug",nur mit Sommerreifen fahren,ohne eine Strafe befürchten zu müssen.
MfG Martin
Es gibt "lediglich" eine Verpflichtung nach StVO, ein Fahrzeug den Witterungsverhältnissen entsprechend angemessen auszurüsten. Das ist jetzt kürzlich konkreter gefasst und für "winterliche" Verhältnisse definiert worden.
Wenn in den Wintermonaten 15°C draußen (und auf der Straße) sind, kannst du mit Sommerreifen fahren.
Sind im Sommer 0°C und Schneefall, dann nicht.
Konkreter:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein
Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Antwort von PepeJons ist die einzig richtige früher sagte man Winterreifen von O bis O. (Oktober bis Ostern). Ich würde noch warten bis kein Schnee und kein Frost mehr kommt und dann erst die Sommerreifen aufziehen. Sonst hast Du nur kosten und lauferei bei ewigen Hin und Her mit den Reifen.
Hallo!
Die Sonne kann auch gut bei 30cm Schnee und -40° Scheinen.
MfG
Bei Temperaturen unter etwa +7° sind die Sommerreifen sehr hart und haben trotz trockener Straße deutlich weniger Haftung.
Ich könnte mir daher denken, daß ein gewiefter Anwalt Dir bei einem Unfall allein deswegen eine Mitschuld anhängen
könnte. In der Bestimmung s. PepeJones
steht davon nichts - dennoch....
Die Fragestellung war hier nach der Nutzung eines "Sommerfahrzeugs", also eher eines weiteren Fahrzeugs, was keine entsprechende Winterausrüstung hat.
Klar darf man damit auch im Winter fahren.
Das "Winterreifen-Gesetz" sind eine technische Geschichte, die sich nicht am Kalender, sondern an den tatsächlichen, "winterlichen" Bedingungen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn orientiert.
Sind diese "winterlichen" Bedingungen nicht vorhanden, dann kann und darf auch mit Sommerreifen gefahren werden.
Warum auch nicht, Sommerreifen sind Winterreifen in allen Bedingungen - Bremsweg, Nässeverhalten, Lenkpräzision, Spurtreue, mögliche Kurvengeschwindigkeiten, ..., weit überlegen, nur eben nicht bei Schnee und Eis als Kontaktfläche.
Diese "7°-Grenze" gibt es seit 15 Jahren nicht mehr. Durch Beimischungen von zB. Silika ist das Temperaturfenster, wo Sommerreifen ohne Einschränkungen weiterhin ihre Eigenschaften haben, deutlich größer.
Ein vernünftiger Sommerreifen hat heute seine "Funktionstemperatur" bis etwa -10°C. Erst darunter tritt eine spürbare Verhärtung der Lauflächenmischung ein und ist die veränderte Gummimischung eines Winterreifens auf trockener Fahrbahn im Vorteil.
Kann man auch selber nachlesen, wenn bei Winterreifentest als Vergleich ein Sommerreifen mit getestet wird oder auch direkt bei den Spezifikationen auf den Web-Seiten der Reifenhersteller, die diese "7°-Grenze" auch nicht mehr nennen. Obwohl sie ja daran verdienen würden.
Auch ein "gewiefter" Anwalt wird da nichts machen können, technische Grenzen sind technische Grenzen und keine auslegungsfähigen Grauzonen.
dann diskutier das mal mit nem Polizisten aus, die sind ganz schön stur was Winterreifen im Winter betrift. Hab da am 31.01. leidvolle Erfahrung mit so einem machen müssen. 15 euro soll ich zahlen.
iron77, laß es sein. Deine Erfahrung oder Erlebnisse sind ein Nichts gegenüber dem Wissen von Linksfahrer.
Es sei den Du kommst im Winter mit Sommerreifen den Grünen verzeihung ich meine den Blauen zu nahe die sehen das anders und es giebt ne Geldstrafe. Fragt die Jungs doch mal.
Wieso sollten die das anders sehen?
Die ursprüngliche "Winterreifenpflicht" ist genau wegen der Unklarheit der Situation - Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot - einkassiert worden:
Es war nicht definiert, was "winterlich" ist.
Nun ist es das und jetzt soll irgendwer diskutieren können?
Weil es auslegungsabhängig ist, und eine Fahrbahn trocken und die Temperatur von +4°C auch "eisglatt" bedeuten kann?
Das stimmt soweit solange an ALLEN 4 Rädern Sommerreifen hast. Pech ist nur wen Du das Ersatzrad drauf machst und das ist ein Sommerreifen. Frag mal nach. Kommte nämlich den Platten nicht vorweisen da grad ein Neuer aufgezogen werden sollte
Einspruch dagegen wurde übrigends eingelegt. Und Nein es war kein Abgelaufender Reifen weder vom Datum noch Profil
@Iron;Dann hätte ich die Polizisten mal gefragt seit wann ein Reserverad auch der W-Reifenverordnung entsprechen muß.Viiiiiiele Autos haben garkeins mehr.
Also ich glaube das mit den 15€ nicht!
Originaltext: Mischbereifung auf einer Achse, die nicht den Witterungsverhältnissen entspricht...
Ahndung: 15 Euro Verwahrnug
Einspruch ist da Zulässig
Habe mich an dem Tag schlau gemacht und dazu nichts gefunden außer ein Entwurf des Vekehrsministeriums der Vorsah 15 Euro pro Reifen also 60 Euro Verwahngeld + 2 Punkte .
Erkläre mir das so das gewisse Leute bei den Blauen falsche infos haben. Aber Die Blauen haben schon ganz schön ein Auge drauf was für ne Bereifung wann drauf ist.
Nein so ist mit Datum nun auch nicht gemeint aber fährst Du mit 10 Jahre alten Schlappen rum? Ich nicht. Wollte damit ausdrücken das der reifen 1 Jahr alt ist und einmal mit den anderen Sommerreifen auf dem Auto war. ansonsten wirst Du ja die Dot Nr. kenne wo der Herstellungszeitrahmen draufsteht versuch mal mit alten Reifen durch den Tüv zu kommen. Die Frischen Prüfer lassen dich bestimmt nicht damit durch wen sie genau hinsehen
Sicher Doch Linksfahrer erzähl das mal deine Tüv Fritzen das du mit alten Reifen von 11 Jahern unterwegs bist.Die sind ausgehärtet die sind Schrott. Mischbereifung wurde nach den Diagonal- Reifen - Radial-Reifen auch die Kombination Winterreifen- Sommerbereifung genannt, such nicht nur auf wiki geh mal in die Werkstätten. Du legst Dich hier mit nem KfZ- Meister an. Ich behaupte mal ich bin der Älteste hier. Ich bin 80 jahre alt und habe manchmal vieleicht Schwierikeiten mich so auszudrücken das es junge Hüpfer verstehen. Und zu der anderen sache die Nr ist 9022 mit den Unterschriften der beiden Beamten sieht ein bißchen aus wie nen Mängelzettel, ist aber keiner, und nachdem ich mit 5 anderen eben darüber geschrieben habe, hat das keinen Bestand laut deren Auskunft. werd noch mal das ding nen Anwalt zeigen malsehen was der sagt.
danke Iron78 für den Tipp ich hab den Zettel bei den richtigen Blauen abgegben und Anzeige erstattet schon heut Mittag nach meinen Besuch beim Anwalt.
Scheinbar hast Du Dir meine AliAS ausgeliehem viel glück damit
Eure Weisheiten sollte Ihr doch mal dem "Bundesverband für den Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V" (BRV), den Fachingenieuren des DIN (DIN 7716) und den Fachleuten der internationalen ISO (ISO 2230).
Oder auch den Jungs von Goodyear/Dunlop, die doch glatt selber schreiben:
"Es ist inzwischen allgemein anerkannter Stand der Technik, dass ein fehlerfrei hergestellter und ordnungsgemäß gelagerter Reifen eine grundsätzliche Lebensdauer von auch deutlich über 10 Jahren besitzt und bei vorschriftsmäßiger Lagerung 5 Jahre ihre vollen Gebrauchswerteigenschaften beibehalten."
Am Besten noch einen Polizisten als Beweismittel mitnehmen, der einem Reifenentwickler und -Produzenten mal erklären kann wie so ein schwarzes Ding überhaupt funktioniert.
Der weltweit drittgrößte Reifenhersteller, der von möglichst kurzen Lebens- und Nutzungsdauer seiner Produkte lebt, der bestätigt je nach Nutzung auch weit mehr als 10 Jahre für einen PKW-Reifen, ohne das vorher mit Stammtischwissen abzustimmen - einfach unglaublich, das gehört vermutlich verboten.
Wie gut, dass es solche Vollprofis mit Kenntnissen in Jura und Reifentechnologie wie Euch beide gibt - Danke.
Ja oder son Profi wie Du mit 11 Jahre alten Reifen.
Von wiki abschreiben kann jeder aber dann solltest du auch wissen das wiki nicht Fehlerfrei ist. Ich mache den Job schon lange und nach meiner Erfahrung mit Reifen ist 11 Jahre einfach zu alt.
iron77 oder iron78,was denn nu??
Schon klar,und der Weihnachtsmann verteilt gerade die Ostereier und fährt anschließend zu Frau Holle die Kissen ausschütteln
Und warum schreiben die von Goodyear/Dunlop
was von über 10 Jahre lebensdauer und 5
Jahren volle Gebrauchswerteigenschaften BEI ODNUNGSGEMÄßER LAGERUNG?. Wir haben die Reifen nicht gelagert, sondern an unseren Autos, und da müssen sie arbeiten, statt ordnungsgemäß zu lagern.
Ich hatte hier schon mal angedeutet, daß alles Quatsch, oder Stammtischwissen ist, was nicht von Linksfahrer kommt.
Gelagerte Reifen halten auch länger, als 10 Jahre. Nicht aber, wenn man sie statt sie ordnungsgemäß zu lagern, an ein Auto montiert und benutzt. Sie nutzen sich ab und altern, werden rissig, allein durch mehrere Tage unter starker Sonneneinstrahlung.
Dies für iron 78: Wir sind uns völlig einig, daß ein 10 oder 11 Jahre alter Reifen zu alt ist. In dem von Linksfahrer angeführten Schreiben von Goodyear/Dunlop wird ausdrücklich die "...ordentliche Lagerung.."als Voraussetzung für lange Haltbarkeit angeführt. Sobald die Dinger am Auto montiert sind, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, und da ändert auch alles rumreden von Linksfahrer nichts dran. Von dem Moment an unterliegen die Reifen nicht mehr den Lagerungs-
bedingungen, nur wird das niemand von uns ihm klar machen können.
Vielleicht ein TÜV-Mann, aber er wird sicher nicht in die Verlegenheit kommen, sein Auto dort mit 10 oder mehr Jahre gelagerten Reifen vorzuführen.