Herr D
Ich hätte das Fahrzeug aber auch für 3000€ ohne Garantie kaufen können, die Garantie hat er mir lediglich zusätzlich angeboten.
Ich habe mir heute einen Gebrauchtwagen für 3000€ gekauft.
Mehr oder weniger habe ich mir zusätzlich eine Gewährleistung für 300€ über die Mapfre Asistance / Mapfre Warranty aufschwatzen lassen.
Beides habe ich auch unterschrieben. Nach genauerem Überlegen habe ich jetzt jedoch entschlossen auf die Garantie/Gewährleistung zu verzichten.
Ich habe eine Anzahlung von 500€ geleistet und den Fahrzeugbrief+TÜV-Bescheinigung erhalten.
Inwiefern stehen mir noch Rücktritts- oder Widerrufrechte zu dem Garantie'vetrag' zu? Das Auto möchte ich dennoch so kaufen.
In dem Vertrag zur Garantie stehen keine Details zu einem Widerrufrecht. AGB finde ich ebenfalls auch nicht im Netz.
Lediglich steht in der Erklärung, dass dem Garantiegeber ein 14-tägiges Widerrufrecht zusteht, nichts aber bezüglich des Garantienehmers..
Ich bräuchte dringend fundierte Hilfe, da ich das morgen regeln möchte
Darüber reden kann man immer und fragen kostet nichts, vielleicht lässt sich der Verkäufer darauf ein.
Aber einen "durchsetzbaren Anspruch", bzw. ein "Recht auf Rücktritt", hast Du nicht.
Hol Dir Rat vom Anwalt ist besser bevor wir hier ein Fehler machen
Von der (gesetzlichen) Gewährleistung kann man nicht zurücktreten. Für die muss man aber auch nichts bezahlen.
Hier handelt es sich um eine zusätzliche Garantie-Versicherung und da gibt es nur ein einseitiges Rücktrittsrecht seitens des Garantie- bzw. Versicherungsgebers.
Grundsätzlich gilt: geschlossene Verträge gelten.
Ausnahme sind die sogenannten "Haustür- oder auch Telefongeschäfte" oder Finanzierungen, also Ratenkredit- wie auch Leasingverträge.
Bei Versicherungen gibt es die weitere Ausnahme eines einseitigen Rücktrittsrechts durch die Versicherungsgesellschaft.
Versicherungen sind immer individuell und daher haben Versicherungsgesellschaften nach Vertragsschluss die Möglichkeit (das Recht), die individuellen, einzelfallabhängigen Gegebenheiten zu prüfen (zB. eine Gesundheitsprüfung bei Lebensversicherungen) und dann den Versicherungsvertrag abzulehnen, bzw. ein höheres Risiko gegen eine höhere Prämie anzubieten.
Vorab haben sie keine Möglichkeit der Prüfung, da ohne eine vertragliche Vereinbarung keine rechtliche Basis bzw. Möglichkeit einer Überprüfung vorliegt.
Für den Garantienehmer (Versicherten) sind jedoch keine individuellen Risiken bzw. eine Risikoveränderung durch den Vertragsabschluss vorhanden, somit hat der Versicherungsnehmer keine Rücktrittssrechte.
Sprich:
Ich bin selbst dran Schuld und muss den Aufpreis zahlen und kann nicht davon zurücktreten.
Schade, aber wohl nicht zu ändern.
Jeder gwewerbliche Verkäufer, der einen Gebrauchtwagen verkauft, muß eine mindestens 12monatige Gewährleistung geben.
Viele Händler schließen dazu eine Versicherung bei einer Assekuranz ab.
Die meisten Käufer wissen das nicht einmal.
Daher ist es unerheblich, ob Du ein Fahrzeug für € 3000,00 plus Versicherung für € 300,00 erhälst, oder für € 3.300,00 ein Fahrzeug incl. Versicherung.
So oder so wird der Betrag auf den Kaufpreis eingerechnet.
Dass sich ein Verkäufer seine Pflichten aus der gesetzlichen Gewährleistung rück-versichern kann, hat nichts mit einer zusätzlichen Gebrauchtfahrzeug-Garantie zu tun.
Die Behauptung einiger Händler, man möge für die Gewährleistungsansprüch sich bitte mit der Versicherung xy in Verbindung setzen oder darüber abwickeln, ist völliger Quatsch, reines abwimmeln.
Der Käufer hat gegen den Verkäufer - und niemand anderen - die gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer kann das nicht "abtreten" oder auf jemand anderen verweisen.
Er kann sich im Nachhinein irgendwelche Kosten, die ihm bei der Beseitigung eines Gewährleistungsmangels entstanden sind, gem. seines Versicherungsvertrages mit seiner Rückversicherung erstatten lassen, aber das ist ein reines Innenverhältnis zwischen Verkäufer und seiner Versicherung.
Ein gesetzlicher Anspruch, der zwischen A und B besteht kann nicht durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen B und C "umgewandelt" oder überhaupt irgendwie beeinflusst werden.
Würde ja bedeuten, dass man mit privat geschlossenen Verträgen Gesetze "ausschalten" kann.
Würde das funktionieren, dann würde ich mit meinem Nachbarn einen Vertrag schließen, der uns gegenseitig von der Zahlungspflicht zur Einkommenssteuer befreit.
Eine dem Käufer angebotene Garantie-(Versicherung) besteht immer zusätzlich und neben der gesetzlichen Gewährleistung, der Kunde hat dann zwei von einander völlig unabhängige und unbeeinflusste "Absicherungen".
Also ist die Garantie-Versicherung im Prinzip überflüßig?
Auf dem Zettel der Garantiepolice finden sich lediglich Datenschutzerklärungen und die Erklärung bezüglich des Vertrages, also, dass dem Garantiegeber das Recht eingeräumt wird, die Vereinbarung abzulehnen.
Aber habe ich als Verbraucher bei solchen Verträgen nicht ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen?
Im Klartext steht dort:
"Erklärung Händler / Garantiegeber und Käufer / Garantienehmer / Fahrzeughalter: Der Händler bestätigt, dass an den garantiegedeckten Teilen eine Funktions-, Geräusch- und Sichtprüfung vorgenommen wurde und keine erkennbaren Mängel bestehen. Dem Käufer ist bekannt, dass der Vertrag über die Garantiezusage zwischen ihm und dem Verkäufer/Garantiegeber zustande kommt. Die Mapfre Asistencia ist vom Garantiegeber mit der Abwicklung der Garantie gegenüber dem Kunden beauftragt und bevollmächtigt. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Für Schäden, die bereits vor Auslieferung es Fahrzeuges an den Garantienehmer vorhanden waren, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Unwahre Angaben führen zum Verlust des Garanteanspruchs. Der Mapfre Asistencia steht das REcht zu, die Garantievereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang abzulehnen, wenn diese den Annahmerichtlinien nicht entspricht. Der Käufer bestätigt den Empfang der ABschrift der Garantiepolice und erklärt sich mit den Versicherugnsbedingungen einverstanden."
Also kann ich weder gegenüber des Händlers noch gegenüber der Versicherungsgesellschaft von dem Vertrag zurücktreten?
Ob eine Garantie überflüssig ist, musst Du selber entscheiden.
Eine Garantie ist ein(e Sonderform) von einem Vertrag. Es werden Dinge zugesichert, "garantiert", wenn man diesen Vertrag schließt und die Gegenleistung erfüllt, also die "zugehörigen Kaufpreis", die Verssicherungsprämie bezahlst und eventuelle Auflagen erfüllst, zB. pünktliche Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
Was der Inhalt der Vertrages, der Garantie ist, das muss man sich durchlesen. Die Versprechungen mit dem geforderten Gegenleistungen (Prämie, ...) vergleichen und dann entscheiden, ob ja oder nein.
Eine Garantie ist etwas völlig anderes, als die gesetzliche Gewährleistung.
Gewährleistung besteht nur gegenüber dem Verkäufer, ist der Pleite, dann war es das.
Gewährleistung besteht ausschließlich auf Mängel, - die bereits VOR der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren,
- zu dem Zeitpunkt nicht erkennbar gewesen waren,
- keine übliche Alterung oder Abnutzung sind,
- nicht im Kaufvertrag genannt sind.
Was die angebotene Garantie-(Versicherung) beinhaltet, muss man in den Garantieunterlagen durchlesen. Es ist ein Vertrag, was da aufgeführt ist, das gilt, was da nicht aufgeführt ist, das existiert auch nicht.
Ein Rücktrittsrecht hast Du nicht, weil es grundsätzlich kein Rücktrittsrecht von einem geschlossenem Vertrag gibt.
Die bekannten Rücktrittsrechte bei Telefon-, Internet- und Haustürgeschäften oder bei Ratenkauf- oder Ratenfinanzierungsverträgen, wie auch Leasingvertrag, sind nur Ausnahmen der Grundregel.
Dass man irgendwo im Kaufhaus oder Elektromarkt 14 Tage etwas umtauschen kann, ist kein allgemeiner Rechtsanspruch, sondern eine individuelle Kulanzregelung des Geschäftsbetreibers gegenüber seinen Kunden.
bei diesem Garantievertrag kannst Du als die eine Vertragspartei im Vorfeld, bereits vor Vertragsschluss genau prüfen, auf was Du dich da einlässt und entscheiden ob oder nicht. Hast Du dich entscheiden, dann gilt das.
Die Versicherung als der andere Vertragspartner kann keine Detail-Prüfung vorab vornehmen. Das Angebot der Versicherung erfolgt immer nur pauschal auf Basis einer durchschnittlichen Risikobewertung.
Erst mit dem Vertragsschluss bestehen für die Versicherung Fakten, die auch im Detail überprüfbar sind.
Ist das Fahrzeug ein zusammengebastelte Unfallkiste oder Du als Kunde bereits wegen Versicherungsbetrug mehrfach rechtskräftig verteilt, dann existiert für die Versicherung ein vorher nicht zu kalkulierendes Risiko.
Versicherungen haben daher in bestimmten Bereichen ein Rücktrittsrecht, weil für sie keine Vorabprüfung und Entscheidung ob ja oder lieber nicht, unmöglich ist.