Hallo
Hallo ich habe eine frage eine bekannte hat sich ein nagelneues auto mit ihrer tochter bei einem autohändler bestellt. Das sind 2 Autos eines für sich und eines für die Tochter. Doch die Lieferzeit des Autos meiner freundin zieht sich immer mehr hinnaus. Jetzt sind sie aut die Idee gekommen das sie 2 andere Autos nehmen würden die einen höheren Preis haben doch der Autohändler möchte das Auto meiner Freundin nicht zurücknehmen aus dem Grund das sie es ohne Klimaanlage bestellt hat. Obwohl Sie zwei größere und teuere Autos kaufen würden. Gibts es irgendwie die möglichkeit nach der frist des Rücktrittsrechtes des Vertrages irgendetwas machen zu können das meine freundin das auto nicht kaufen muss und einfach aus den Vertrag aussteigen kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten was man Nachfragen könnte oder klären könnte mit dem Autohändler. ? ---weil es immer noch 12 Wochen sind bis ihr auto kommen würde!!
Über Antworten würde ich mich sehr freuen !
Für die rechtlichen Fragen ist hier Linksfahrer zuständig.
Man kauft kein Auto mit Lieferzeit. Oder wartet der Händler nach Lieferung die gleiche Zeit auf sein Geld ?? Ich denke, nein.
Hier kann vom Vertrtag eurerseits nur wirksam zurückgetreten werden, wenn der Schuldner (Autohaus) den Verzug vertreten muss und bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Das Autohaus muss sich zunächst in Verzug befinden. Das ist nur der Fall, wenn ein nach dem Kalender festgelegter Termin nicht eingehalten wurde
oder
- wenn ihr das Autohaus angemahnt habt, die Leistung am Tage xy zu erbringen.
Von welchen Zeiträumen sprechen wir hier überhaupt? Wann wurden die Autos denn bestellt, wann also der Kaufvertrag abgeschlossen? Bei Fahrzeuglieferungen kann nicht erwartet werden kann, dass das Auto innerhalb von 2 Wochen da ist, wenn völlig üblich ist, dass sowas sonst bspw. 2 Monate dauert und das Autohaus einen entsprechenden Zeitraum bereits, wenn auch nicht rechtsverbindlich, in Aussicht gestellt hat.
Es ist für das Autohaus auch überhaupt nicht interessant, den Auftrag zugunsten eines anderen zu stornieren, da vermutlich bereits eine Bestellung beim Werk vorliegt und das Autohaus damit bereits in eine gewisse Vorleistung getreten ist. Die sind an diese Bestellung genauso gebunden wie ihr an eure und sind ebenso wie ihr im Gläubigerverzug (Nichtannahme), wenn die bestellten Autos nicht abgenommen werden. Aus solchen Konstruktionen können dann schnell mal Schadenansprüche gegen den Gläubiger erwachsen, auch ohne das er die Leistung erhält. Das wiegt alles schwerer, als die Klimaanlage oder das kleine Extra für 500€, das ihr beim neuen Vertrag zusätzlich oben drauf nehmen würdet.
Von der Beschreibung etwas schwer nachvollziehbar und zuzuordnen, was hier von wem gemacht wurde.
Könnte man etwas präzieser beschrieben, denn mit Freundin, Mutter und Bekannte sind hier 3 Personen vorhanden.
ZB. Etwas neutraler mit Person A, B, Vertrag 1, Vertrag 2, ... kann man bedeutend mehr anfangen.
Ist schon ein Fahrzeug geliefert und zugelassen oder beide noch offen?
Handelt es sich um einen Kauf oder um ein Leasing?