- Wie lange ist die Diagonale des Lade-
raumes? - Ist das Schutzgitter zw.Laderaum u.
Fahrer/Beifahrerzelle für die LKW-Zulassung
zwingend? - Ist es erlaubt, das Gitter im Ruhebetrieb
abzubauen (für Schlafen) oder muss es
fest arrettiert sein?
Kann das Schutzgitter zw.Lader. u.Fahrersitz im Standbetrieb entfallen?
Es muss eine feste Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum vorhanden sein
"Fest" bedeutet, dass sie nicht werkzeuglos demontierbar sein darf. Sie darf allerdings eine Durchgangs- oder auch Durchlade- Möglichkeit haben.
Ein derartiges "Loch" in der Trennwand muss mit dem Grundsatz eines LKW, der Transportfunktion von Gütern zusammenhängen.
Aufpassen, LKW-Zulassung bedeutet nicht automatisch LKW-Versteuerung.
Ob so ein Combo und Co. noch lange als LKW versteuert werden kann, ist fraglich, selbst mit fest verschweißter Trennwand ohne jedes Mauseloch.