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Kann das Schutzgitter zw.Lader. u.Fahrersitz im Standbetrieb entfallen?

R
RonaldFrederic
January 31, 2011

  1. Wie lange ist die Diagonale des Lade-
    raumes?
  2. Ist das Schutzgitter zw.Laderaum u.
    Fahrer/Beifahrerzelle für die LKW-Zulassung
    zwingend?
  3. Ist es erlaubt, das Gitter im Ruhebetrieb
    abzubauen (für Schlafen) oder muss es
    fest arrettiert sein?

A
anon18010486
January 31, 2011

Es muss eine feste Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum vorhanden sein

"Fest" bedeutet, dass sie nicht werkzeuglos demontierbar sein darf. Sie darf allerdings eine Durchgangs- oder auch Durchlade- Möglichkeit haben.

Ein derartiges "Loch" in der Trennwand muss mit dem Grundsatz eines LKW, der Transportfunktion von Gütern zusammenhängen.

Aufpassen, LKW-Zulassung bedeutet nicht automatisch LKW-Versteuerung.
Ob so ein Combo und Co. noch lange als LKW versteuert werden kann, ist fraglich, selbst mit fest verschweißter Trennwand ohne jedes Mauseloch.