Belgischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug
Einfach mal den fragen, von dem man sich den Anhänger ausleiht.
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Bei der Steuer sieht das üblicherweise so aus, dass man sich bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll melden muss.
Dort erhält man eine Bescheinigung mit der man sich dann "unverzüglich" (innerhalb 3 Arbeitstagen) bei der KFZ-Steuerstelle melden und die Steuer für den Nutzungszeitraum im Voraus entrichten muss.
Mindestbetrag sind 1 Monat (30 Tage). Man muss ein Fahrtenbuch führen und Zettel sammeln - jedes mal bei Aus- und dann wieder Einreise aus/ nach Deutschland zu Zoll. Kann man keine Zollbelege über eine tageweise Nutzung vorlegen, gilt es als dauerhafte Nutzung im Inland.
Hat man nur den Mindeststeueranteil über 30 Tage gezahlt und kommt über diese 30 Tage, muss man (sofort, am 31. Steuertag) wieder zur Steuerstelle und neu entrichten.
Wird man ohne den Zollzettel oder (nach 3 Tagen) gültigem Steuerbescheid irgendwo erwischt, wird automatisch ein Steuerstrafverfahren eröffnet.
Dieses "üblicherweise" bezieht sich auf das Steuerverfahren bei PKW mit entsprechend hoher Steuerpflicht, bei einem Anhänger kann die Steuerpflicht auch deutlich geringer sein und daher alles etwas anders aussehen.
Die Steuerpflicht wird bei Anhängern nach den zulässigen Gesamtgewicht berechnet, daher kann es sein, dass man
- überhaupt nicht zahlungspflichtig ist Die Steuerschuld (bei 12 monatiger Nutzung) liegt unter dem Grenzwert der Mindestsumme (Schuld ist geringer als der Verwaltungsaufwand), zB. bei kleinen Anhängern mit sehr geringem zGG, dafür ist dann eine Freistellungserklärung des Finanzamtes für etwaige Kontrollen notwendig
- der Mindestzeitraum für die Vorkasse höher ist,
damit der Zahlbetrag zumindest dem Verwaltungsaufwand entspricht
Natürlich ist das alles "Irrsinn".
Nur sollte man dabei nicht vergessen, dass dieses Verfahren für den den "Normalfall" entwickelt ist und das ist ein deutscher Mitarbeiter einer ausländischen Firma, der mit seinem ausländischen Firmenwagen hier in Deutschland als Außendienstler oder Monteur die Kunden besucht.
Bei erster Einreise fährt der beim Zoll ran, lässt sich den Zettel geben, fährt damit zum Finanzamt, zahlt die Steuer für den Nutzungszeitraum, was in dem Falle üblicherweise das ganze Jahr ist und das war es dann auch schon wieder.
Im Folgejahr fährt er Anfang Januar zum Finanzamt, zahlt die Steuer und ist nach 30 Minuten wieder raus. Es muss ja dann nichts mehr geprüft werden, sondern nur "verlängert".
Der "Irrsinn" in diesem Falle hier, kommt aus dem völlig unüblichen Nutzungsverhalten eine PKW-Anhängers mit (vermutlich) geringer Steuerpflicht und dann immer auch nur ein paar Tage im Jahr.
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Hier sollte man sich vorab mit den genauen Daten des Anhängers beim Finanzamt, KFZ-Steuerstelle erkundigen, wie und was; sich aber nicht wundern, wenn da ein "Irrsinn" von einem verlangt wird.
Und sich dann vermutlich in einer "deutschen" Anhängervermietung oder Bekannten ab und zu mal einen "deutschen" Anhänger mieten.
Hallo Auskenner,
kann mir jemand sagen, was zu beachten ist, wenn man mit einem in Deutschland zugelassenem PKW einen in Belgien (ggf. auch NL o.ä.) zugelassenen Anhänger ziehen möchte? Abgesehen von den Gewichten und Anhängelasten natürlich.
Gibt es Besonderheiten oder Fallen, was die Versicherung oder die Steuer angeht?
Angenommen ist eine nicht gewerbliche und nur gelegentliche Nutzung, falls das von Bedeutung ist.
Vielen Dank schonmal
Neben den Gewichten und Anhängelasten auch die dazu passende Fahrerlaubnis nicht vergessen.
Der Anhänger ist vermutlich versicherungspflichtig. Ist er bereits in seinem Zulassungsland Haftpflicht-versichert und entspricht diese Versicherung "unseren" Mindestansprüchen, dann wird das anerkannt.
Dann könnte der Anhänger in Deutschland vermutlich auch steuerpflichtig sein. Jeder "Deutsche", der in Deutschland ein Fahrzeug zur Nutzung bereit hält oder nutzt, muss die entsprechende Steuer dafür entrichten.
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen ist und eventuell auch dort schon Steuern dafür entrichtet werden.
Sollte die Nutzung in Deutschland oder auch Bereithaltung zur Nutzung mehr als 186 Tage innerhalb 12 Monaten betragen, dann ist das Fahrzeug auch hier zulassungspflichtig.
Das geht nur dann, wenn in den entsprechenden Ländern Anhänger auch zugelassen sind. Verhält es sich in Belgien und Holland wie in England, ist es nicht möglich so einen Anhänger mit einem Auto aus einem anderen Land zu ziehen. In England brauchen nämlich Anhänger keine Zulassung. Sie werden im Bedarfsfall mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs versehen und fertig. Daher rührt übrigens die enorme Popularität von Caravans, die ja in Holland und Belgien auch zu beobachten ist. Also wäre zunächst zu prüfen, ob Anhänger in Holland und Belgien überhaupt eine eigene Zulassung haben.
Hallo,
danke für die schnellen Antworten.
Weiß denn zufällig jemand, ob Anhänger in Belgien üblicherweise (oder sogar notwendigerweise) zugelassen und versichert sind?
Wie ist es denn steuerlich zu sehen, wenn der Anhänger nicht in Deutschland zum Gebrauch vorgehalten wird, sondern in Belgien ausgeliehen und nach Gebrauch dorthin zurück gebracht wird.
Viele Grüße
Einfach nachfragen, ob der auszuleihende Hänger eigene Zulassungspapiere hat.
In Frankreich ist es z.B. auch so wie von @Bestatter beschrieben: Kennzeichen des Zugfahrzeugs an den Hänger dübeln und losfahren .... FALLS für das Gespann gültige Fahrerlaubnis des Gespannführers vorhanden
@linksfahrer
Die Sache mit dem Zoll ist schon zienlich weit hergeholt und völliger Blödsinn. Die von Dir beschriebene Vorgehensweise betrifft Fahrzeuge usw. aus Drittländern. Belgien und die NL gehören aber zur EU und haben auch das Schengener Abkommen unterzeichnet. Ein Anhänger, der in den Niederlanden oder Belgien zugelassen ist, darf auch hier gefahren werden. Verkehrstüchtigkeit natürlich vorausgesetzt. Nicht wie hier letztens passiert, dass ein Belgiern mit Anhänger für vier Räder nur mit 2 Räder unterwegs war.
Ein EU Bürger fährt schon seit 1993 nicht mehr beim Zoll "ran". Eine Steuer für einen in den NL angemeldeten Anhänger fällt in der BRD nicht an da diese, wenn überhaupt, ja bereits in den NL entrichtet wurde.
Natürlich darf ein belgischer Anhänger hier gefahren werden, habe ich auch nicht anders behauptet.
Nur wenn das von einem Deutschen (Wohnrecht) erfolgt, ist das Fahrzeug steuerpflichtig.
EU oder auch Schengen regelt den innergemeinschaftlichen Handel und für die Handelstätigkeit fallen keine IMPORT-Abgaben an, wenn es sich bereist um versteuerte Produkte handelt.
Aber hier geht es nicht um Steuern aus Handelsgeschäften, sondern aufgrund einer Nutzung und danach ist ein Fahrzeug steuerpflichtig.
AUCH wenn dafür bereits Steuern im Zulassungsland abgeführt werden, das interessiert den deutschen Fiskus keinen Deut.
Hier draufklicken, das ist das Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz direkt von Server des Finnazminsteriums.
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
Dann gleich oben §1 - Steuergegenstand
und dort findet sich:
"(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. ...
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. ..."
Dann weiter der §3 - Ausnahmen von der Besteuerung
"13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. DIE STEUERBEFREIUNG ENTFÄLLT, WENN DIE FAHRZEUGE der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder VON PERSONEN BENUTZT WERDEN, DIE IHREN WOHNSITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IM INLAND HABEN;"
Der Niederländer, der mit seinem Wohnwagen in Deutschland Urlaub herum fährt, der unterliegt nicht der Steuerpflicht, ein (schon rein) aufenthaltsrechtlicher Deutscher mit diesem niederländischen Anhänger, ist steuerflichtig.
Steuer ist immer noch eine sogenannte "Bringepflicht", der Fahrer ist nachweispflichtig, dass für das genutzte Fahrzeug die KFZ-Steuer entrichtet wird und das funktioniert nur, wenn man den Steuerbescheid über die Zahlung vom FA mitführt oder sich innerhalb den ersten 3 Werktatgen seit Grenzübertritt befindet und dies mit der Zollbescheinigung nachweisen kann.
Zoll hat nicht nur etwas mit "Import" oder "Handel" zu tun, sondern ist seit Jahren nur der "Außendienst" des Finanzamtes, somit hat man sich da zu melden, weil es der Anmeldung beim Finanzamt entspricht.
Hallo Linksfahrer.
Mit Gesetzen mag's Du Dich auskennen. Aber vom Zoll hast Du keine Ahnung. Du berufst Dich auf nationale Gesetze. In diesem Falle greifen aber die EU-Richtlinien. Wie die für o.g. Anhänger sind, weiß ich nicht. Der Zoll ist nicht nur der "Außendienst" des FA, sondern schützt auch die heimische Wirtschaft ( z.B. durch Antidumpingzölle )und Arbeitsplätze. Es ist schon technisch gar nicht machbar das sich die Fahrer bei Zollämtern beim Grenzübertritt melden, weil es kaum noch welche gibt. Schon gar nicht an den ehemaligen EU-Grenzen. Ich werde mich aber morgen mal erkundigen, wie das mit den Anhängern genau ist. Ich arbeite übrigens seit mehr als 26 Jahren mit dem Zoll zusammen. Ich bin Inhaber einer Zollagentur.
Schon klar.
Es steht im KFZ-Steuergesetz und deshalb habe ich keine Ahnung.
Weil wenn ich Ahnung hätte, so wie Du, dann würde es nicht im KFZ-Steuergesetz stehen.
Du bist so ein Held.
Also, das deutsche Gesetz kann erzählen was es will. EU - Recht ist übergeordnet.
Ich stelle mir gerade die Stau's an den EU-Grenzen vor, die durch die Mischung von Fahrzeuggespannen entstehen. Was bitte ist denn mit den Speditionen, die einen im Ausland angemeldeten Trailer und eine deutsche Zugmaschine haben ? Beispiel : Ein Spediteur mit Sitz in Köln hat eine holl. Zugmaschine und einen franz. Trailer. Der muss dann an der Grenze halten und den Zoll suchen, den es nicht mehr gibt, um irgendwelche erfundenen Steuern zu zahlen ???
Wenn ein deutscher Privatmann sich einen belgischen Anhänger leiht ( auch über einen längeren Zeitraum) fallen keine Steuern an. Der Anhänger ist ja von einem belgischen Bürger angemeldet und zugelassen. An wen und wie lange er diesen verleiht ist allein sein Problem.