Kupplung Probleme
bei meinem i20 ist nach 11 Monaten und 20.000KM die Kupplung verschließen. Gibt es da Probleme?? Ausrücklager oder so. Es ist angeblich kein Garantiefall. Verschleiß!!
Wieso keine garantie? Hast du das fahrzeug erst 11 monate und er ist in wirklichkeit aus zweiter hand und deshalb viel älter? Die km zahl kann auch nicht der grund sein, es sei denn du hast eine 0 vergessen. Hill
Den gibts erst seit März 2009, da ist also in jedem Fall noch Garantie drauf. Ausgenommen sind lediglich Taxis und Mietfahrzeuge.
es gibt fahrer, bei denen hält die kupplung keine 1000km.
am berg mit schleifender kupplung stehen, beim einparken vollgas und kupplung schleifen lassen, kupplung als bremse benutzen und so weiter mögen kupplungen sehr gern.
Er hat wirklich erst 20000KM gelaufen und Zulassung 23.01.2010. Hyundai I20. Der Händler will mir keine Garnatie geben. Darum ja die Frage ob es ein Bekanntes Problem gibt. Ausrücklager... Führungshülse oder oder warum die Kupplung jetzt schon am A.... ist. Es ist nicht mein erstes Auto.. um Sprüchen vorzubeugen. Hab schon 20 Jahr erfahrung und mehrer 100000Km . Also ich behaupte an mir liegt es nicht das die Kupplung runter ist!!
Danke für eure Hilfe
Niemand gibt eine Garantie, wenn ein Problem eingetreten ist, sondern man erhält sie, wenn man den Wagen kauft.
Wenn man eine erhalten hat, dann muss man lesen, was da drin steht - nur das gilt. Kein Hersteller gibt eine Garantie auf Verschleißteile, wie Bremsbeläge, Lampen oder auch die Kupplung.
Der Händler kann keine "Garantie geben", weil nie eine auf diesem Bauteil vorhanden war.
Ob andere Kunden auch Probleme mit diesem Bauteil haben, ist völlig unerheblich, da nach deutschem Recht jeder einzelne Fall auch einzeln betrachtet werden muss.
Nur weil ein Fehler gehäuft auftritt, muss Dein Fehler auch damit zu tun haben; und nur weil ein Fehler nirgends anders auftritt, kann es doch trotzdem ein konstruktiver oder auch produktionstechnischer Fehler bei Dir sein.
Du kannst schließlich auch der Erste sein, bei dem ein Konstruktionsfehler auftritt, einer ist schließlich immer der Erste.
Und selbst bei einem tatsächlich konstruktiven Mangel kann Dein Fehler auch an etwas anderem liegen, zB. einer falschen Handhabung, und ist dann nicht vom Hersteller zu übernehmen.
Daher muss immer am individuellen Einzelfall geprüft werden, was der Auslöser ist. Und auch 20 Jahre oder 100.000de von Kilometern Erfahrung schützen niemanden vor eigenen Fehlern. Besonders nicht, wenn es sich um bisher unbekanntes Produkt handelt, von dem man eben noch keine Erfahrung im Umgang hat.
Was existiert, ist die gesetzliche Gewährleistung nach BGB. Dort gibt es keinen Ausschluss von Verschleißteilen, aber einen Ausschluss von Verschleiß. Das Bauteil selber ist "geschützt", eine nutzungsbedingte, übliche Alterung oder auch Abrieb bzw. Verbrauch natürlich nicht.
Da hier mehr als 6 Monate seit Übergabe des Kaufgegenstandes vergangen sind, liegt die Beweislast beim Kunden, also Dir.
Du musst, zB. per Sachverständigengutachten beweisen, dass hier die Ursache für einen Defekt bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war und jetzt erst, zB. durch unüblichen, weil stark erhöhten Verschleiß erkennbar wurde.
Dass hier ein Verschleiß unüblich hoch ist, ist ohne jeden Zweifel. Aber ob der Grund dafür beim Produkt selber und damit in der Verantwortung des Herstellers/ Händlers liegt, oder bei einer falschen Nutzung/ Bedienung liegt und damit bei Dir, das ist nach 6 Monaten ab Kauf Dein Part. So wie es in den ersten 6 Monaten ab dem Kauf der Part des Verkäufers ist.
Grundsätzlich ist ja alles so.. Aber " Normal" ist es ja nicht das eine Kupplung so früh die Grätsche macht. Da erwartet man als Kunde schon was Verständnis vom Händler. Und keine Blöden sprüche von wegen sie können nicht Auto fahren. Da kommt aber nichts.. das verärgert und laäßt halt den verdacht aufkommen das da schon was bekannt ist. Das Ausrücklager brauch ja nur was zu hängen.. als Fahrer merkt man es nicht.. nur wenn es zu spät ist. Trotzdem vielen Dank.
Es sagt auch niemand, dass dies "normal" wäre, aber dass der Grund für eine überhöhte Abnutzung an einem fast ausschließlich nutzungsabhängiges Bauteil nun automatisch am Produzenten liegt, ist ebenso wenig "normal".
In der Größenordnung von 99% liegt der Auslöser für einen derartigen Zustand beim Nutzer und da soll nun der Händler in die Hände klatschen und Verständnis für einen Herstellerfehler zeigen?
Deine Erwartungshaltung ist doch bei diesem Thema höchst unrealistisch. Eine Garantie erwarten, die nie gegeben wurde und bereits vor dem Kauf nachlesbar gewesen wäre, bei keinem Hersteller und entgegen einer 99%-Begründung heraus existieren soll?
Das restliche 1% hat doch uneingeschränkt durchsetzbare Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung.
Dass dies aufgrund der notwendigen Beweisführung schwer ist, mag sein; aber genauso schwer hat es ein Händler, wenn dies innerhalb der ersten 6 Monate eintritt, somit hat hier jede Seite die "gleichen Waffen" und hat auch wegen der Beweislast unter Umständen völlig unberechtigte Forderungen zu erfüllen.
WENN Deine Forderungen berechtigt sind, dann werden die erfüllt werden. Ansonsten ist das auch keinerlei Problem dann gerichtlich durchzusetzen.
ABER OB Deine Forderungen berechtigt sind, ergibt sich nicht daraus, dass sie aufgrund einer 1%-Chance berechtigt sein könnten.
Dass eine Ablehnung von unbegründet und unbewiesen vorgetragenen Forderungen nun im Gegenzug der Beweis für die Rechtmäßigkeit der Forderung sind - dafür muss man aber auch ausreichend quer denken können.
Wenn ich von Dir 1.000 Euro fordere, weil es zwar sehr unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen sein könnte, dass Du sie mir tatsächlich schuldest, dann ist gerade Deine Zurückweisung meiner unbegründeten und unbewiesenen Forderung ein deutlicher Anscheinsbeweis, dass da doch was sein muss und Du mir wirklich etwas schuldest - das glaubst Du doch selber nicht ernsthaft!
Na du scheinst von Hyundai bezahlt zu werde so wie du dich ins Zeug legst. Meine Frage war lediglich ob jemand weiß ob es beim Ausrücklager oder so Probleme gibt... Aber dazu hast du sicher auch wieder einen Text von Hyudai.
Solche Sprüche udn Belehrungen brauch man nicht. Danke.
Möchte das gleiche Thema mal bei andeen Herstellern hören. Kann mir schlecht vorstellen das bei VW, Opel oder sonst ein Kleinwagenhersteller das SO abgetan wird.
Natürlich wird es überall so "abgetan".
Kein einziger Hersteller hat Verschleißteile in der Herstellergarantie mit drin und kein Hersteller wird kostenlos Verschleißteile ersetzen, wenn ihm nicht eindeutig nachgewiesen wurde, dass es sich um einen Mangel und nicht um reine Abnutzung oder Verbrauch handelt.
Das Einzige, was bei allen Herstellern gleich ist, sind die Kunden, die alle wissen, dass es nicht an ihnen liegt.
Bitte schau mal was ich geschreiben habe... es geht mir nur um die Info ob jemnad weiß ob am Ausrücklager ode sonst wo Problem sind. Wenn da was bekannt ist würde Hyundai auch Garantie auf die Kupplung übernehmen weil es ein FOLGESCHADEN wäre. Wenn du nichst dazu weiß.... auch nicht schlimm.
Bitte schaue Du doch, was ich geschrieben habe:
Es handelt sich grundsätzlich immer um eine Einzelfallbetrachtung,
nur weil 100 Andere einen Gewährleistungsmangel haben, muss es sich bei Dir auch nicht darum handeln, das Gesetz verlangt immer den Einzelnachweis, um den Zahlungspflichtigen vor sogenannten "Trittbrettfahrern" zu schützen.
nur weil niemand Anderes ein Problem damit hat, kann es sich bei Dir um einen Gewährleistungsmangel handeln, den der Hersteller Dir im Rahmen des Verbraucherschutzes uneingeschränkt ersetzen muss.
Somit ist es völlig unerheblich, ob schon mal was und wie viele schon mal was, es ist und bleibt immer eine individuelle Sache.
Dass dies auch bei deutschen Herstellern so gehandhabt wird, beweist doch derzeitig VW bei den 7-Gang DSG am 170 PS TDI, oder den Kühlwasserumwälzpumpen bei werksseitig verbauten Standheizungen im Passat.
Bei meinem NEUEN Hyundaii20 hatte ich auch solches Problem. Nach 10.000km krachte der 2te Gang, egal beim Hinauf-, als auch beim Herunterschalten, als
würden alle Zahnräder davon fliegen.
Habe den PKW seit ein paar Monaten. KULANTZ Garantie, nur Getriebeöl muss ich bezahlen und Arbeitszeit. Denn lt. Händler, fahre ich zu wenige km und beim i20 gehört alle 10/m km das Getriebeöl nachgefüllt. Vor einem Monat war mein Hyundai auf Service.
Kaufe mir jetzt einen Ford Ecosport, denn nach 10.000 km darf das Getriebe noch nichts haben.
Angeblich "Ring gebrochen".
Grüße aus Österreich, Burgenland
Bei meinem NEUEN! erst ein paar Monate alten Hyundai i20, kracht nach 10.000km das Getriebe, 2ter Gang, egal beim Hinauf, als auch, beim Herunter schalten, als würden alle Räder davon fliegen.
KULANZ Garantie, aber das Getriebeöl und Arbeitszeit muss ich bezahlen. Lt. Händler, ist dieses, da ich SEHR WENIG fahre und muss man beim Hyundai alle 10/m km, Getriebeöl nachfüllen.
Angeblich ist ein "Rad gebrochen", ich stelle ihn erst in den nächsten Tagen in die Werkstatt.
Dann trenne ich mich von Hyundai, kann nicht sein, nach 10/m km dass, das Getriebe kaputt ist und kommt man sich vor, als wäre man das erste Mal im Auto. (Seit 1981 fahre ich mehrere PKWs).
Kaufe mir einen FORD ECOSPORT und Hyundai, soll Hyundai bleiben.