Verschwiegener Totalschaden
Ich habe vor 17 Monaten von einem örtlich bekannten Autohaus einen PKW Opel Zafira gekauft Bj. 2001 mit 110 000 km gekauft. Optisch sehr guter Zustand, leiser Motor und keine Fremdgeräusche. Anfangs auch keinerlei Probleme. Nervig war nur das ständig diese gelbe Motor Warnleuchte aufleuchtete. In der Werkstatt stellten sie immer irgendwas mit der Lambdasonde fest. Nach ca. 8 Monaten (wobei ich sagen muss, wenig gefahren da Zweitwagen) trat im oberen Drehzahlbereich ein „Klingeln“ auf welches sich in ein Knacken steigerte. Danach lief der Motor nur noch auf zwei Zylindern. Als ich in meiner Werkstatt um Rat suchte, öffneten sie den Zylinderkopf. Wirtschaftlich Irreparabeler Motorschaden da von den Kolben Teile abgeplatzt sind und sich in die Zylinderwand gefressen haben.
Weiß nicht was da passiert war. ÖL und Wasser waren aber OK.
Nachdem das Verkäufer Autohaus mich aufklärte das ich beweisen müsste dass der Schaden bei der Übergabe schon bestanden habe, bewegte ich das Auto in die Garage und warte nun auf bessre Zeiten bis ich mir eine neue Austauschmaschine leisten kann.
Doch nun der eigentliche Schock. Beim überführen in die Garage (bei Tageslicht) fiel eine seltsame Schweißnaht in der Nähe der Fahrgastzelle im Motorraum auf. Beim genaueren Hinsehen geht diese Naht von unten nach oben. Sehr unsauber und Laienhaft geschweißt. Vor allem dort wo die Achsträger sind was an sich schon sehr gefährlich ist. Der sofort herangezogene KFZ Meister stellte auch fest das hier ein Totalschaden vorgelegen haben muss der in einer Hinterhofwerkstatt zusammengeschustert wurde. Übel uns stupide zusammengeschweißt. Nicht zu sehen da die Anbauteile und die Verkleidung des Motors alles verdeckten. Ob der Händler davon wusste ???
Was soll ich nun tun. Ich möchte den Händler noch nicht damit konfrontieren da er mir im Nachhinein einen sehr gerissenen Eindruck macht und irgendetwas finden wird die Sache von sich zu weisen. Das Problem ist, dass ich durch die Scheidung meine frühere Rechtsschutzversicherung nicht mehr habe. Ich kann es mir jetzt nicht noch leisten das ich noch auf einer Menge Gutachter und Anwaltskosten sitzen bleibe wenn bei dem Händler eventuell nichts zu holen ist. Da hat man ja schon die tollsten Dinger erlebt. Wie kann ich am besten beginnen.
Die Beweislastumkehr hat in der Tat bereits stattgefunden. Ich bezweifle daher stark, daß da ohne Anwalt was zu machen ist.
Erkundige Dich mal bei der Innung fürs KFZ-Gewerbe, wie die die Sache einschätzt. Vielleicht geht da ja doch was.
Die Beweisführung im Bezug auf den Motorschaden halte ich für schwierig bis unmöglich. Einen reparierten Unfallschaden, erst recht wenn wie Du schreibst laienhaft durchgeführt, hätte der Händler als Fachmann erkennen und nenne müssen. Dort solltest Du den rechtlichen Hebel ansetzen. ABER MIT ANWALT, sonst strandest Du.
Lieber Gruß
Matthias
Anwalts- und Gutachterkosten plus die Rennereien und Telefon sowie Arbeitsausfall und Fahrtkosten übersteigen hier deutlich den Wert des Fahrzeugs.
Wenn man dann noch den Motorschaden abzieht,wird hier nicht mehr viel zu holen sein.
Ich würd mir eine gebrauchte Austauschmaschine besorgen und den Wagen weiterfahren.
Bis das der TÜV Euch scheidet.
Eigentlich ist das eine sichere Bank, Fahrzeug muss zurückgenommen werden und der Kaufpreis erstattet.
Für die bisherige Nutzung stehen dem Verkäufer 0,67% des gezahlten Kaufpreises je genutzte 1.000 km zu, der Motorschaden ist sein Problem, und daran gibt es keinen Zweifel.
Da dies jedoch dem Verkäufer erheblich Geld kostet, wird der natürlich strampeln, was das Zeug hält, daher wird das ohne entsprechenden Fachanwalt vermutlich eher nicht möglich sein.
Etwaig entstehende Anwalts, wie auch Gutachterkosten muss natürlich auch der Verkäufer erstatten. Man benötigt "nur" Nerven bei der Sache und muss das vermutlich auch vorfinanzieren.
Unfallschäden gehören zu den Pflichtangaben eines Kaufvertrags, werden die nicht gemacht oder beschönigend oder verharmlosend beschrieben, dann ist der Kaufvertrag bei Einrede durch den Käufer nichtig und muss gewandelt, rückabgewickelt werden.
Da der Kaufvertrag nichtig ist, hat er nie existiert, das Fahrzeug war immer im Eigentum des Verkäufers und wurde von dem nur genutzt.
Für die Nutzung sind die oben genannten, pauschalisierten Kosten zu erstatten, gegen zu rechnen. Etwaige in dieser Nutzungszeit aufgetretene Mängel oder auch Schäden (ausgenommen selbstverursachte Unfallschäden) sind das übliche Kostenrisiko und trägt der Eigentümer des Fahrzeugs, der (nun ehemalige) Verkäufer.
Vergleichbar wie bei einer Mietwohnung, Schäden an der Mietsache muss der Vermieter tragen, so lange sie nicht durch den Mieter verursacht. Als Gegenleistung kassiert der Vermieter schließlich die Miete, eine "Nutzungsgebühr".
Ob der Verkäufer etwas von dem Unfallschaden nun wusste oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Selbst wenn er beim Ankauf des Fahrzeugs "belöffelt" wurde, ergibt sich daraus nicht das Recht, den Nächsten dann auch wieder zu "belöffeln".
Hat er davon gewusst, dann liegt sogar zusätzlich der Straftatbestand des Betruges vor: Bewusste Vortäuschung falscher Tatsachen/ arglistige Täuschung zum eignen wirtschaftlichen Vorteil zum wirtschaftlichen Nachteil eines Anderen; das ist Betrug.
Hier sollte vorab juristisch der Kaufvertrag geprüft werden, ob da ein Unfallschaden eventuell doch aufgeführt ist. Vielleicht bei deiner Verbraucherberatung im Rahmen einer reinen Beratung bei einem Fachanwalt. Bist Du Mitglied in einem Automobilclub, dann wird manchmal eine derartige Beratung übernommen, oder ist das eventuell mit in der KFZ-Versicherung bei Dir mit eingeschlossen.
Dann bei einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ, ...) kurz den Unfallschaden begutachten und schriftlich bestätigen lassen, insbesondere dass der Schaden/ Reparatur vor dem Kauftermin liegt (liegen muss). Kostet unter 100 Euro und wird als neutrale Feststellung benötigt. Die Aussage eines Werkstattmeisters ist nicht ausreichend, weil immer vermutet werden kann, dass dessen Aussagen in einem nicht unerheblichen persönlichen Interesse steht, einen Reparaturauftrag zu erhalten.
Vielen Dank, da ist mir schon mal gut weiter geholfen. So habe ich wenigstens eine Richtung!
Sorry, ich habe das Bewertungssystem das erste Mal probiert.Wollte sehen wie das funktioniert. Dabei habe ich zuerst auf den unteren Pfeil gedrückt was natürlich ein Fehler war und nicht rückgängig ging.
Hi.
Bei einem Arbeitskollegen war es so ähnlich. Er hatte einen Xedos 6 damals gekauft. Nach ein paar Monaten ist seine Frau gegen ein Schild rückwärts gefahren. Bei einer Mazdawerkstatt war der Wagen bekannt und die sagten ihm, das der Wagen ein Totalschaden war. Er hat den Wagen reparieren lassen müssen und hat den Wagen an den Händler, wo er ihn gekauft hat, mit Nutzungsgebühren wieder zurückgegeben. Da er damals nicht so ein dollen Schaden hatte, ging das ja noch. Allerdings bei Dir, mit Motorschaden, wird die Sache wohl zu teuer, denke ich mal. Neuen oder gebrauchten Motor und die Nuzungsgebühr und dann den Wagen wieder abgeben. Da wird wohl nicht mehr viel über bleiben. Ist Scheiße, aber ich denke das muss man realistisch sehen und das ganze als teures Lehrgeld sehen.
Viel Glück, das Du wenigstens noch nen günstigen Motor findest und den Wagen noch ein bisschen fahren kannst.
Viele Grüße
Nobby