Unfallwagen Volvo V 50
Habe mir soeben in Köln bei einem Händler einen Volvo V 50 angesehen. Preis und Leistung waren ok. Erst Zul. März 2008 - 7.500 Km. 21.950,- mein Gebrauchtwagen wurde bewertet und wir haben über den Preis des Gebrauchtwagens gesprochen. Ups mir war aufgefallen das die Reifen aus 04 / 2008 waren und die Zulassung März. 2008 . Erst nachdem ich nach dem warum gefragt habe wurde der Unfallschaden genannt. Muss der Händler dies nicht im Preisschild vermerken ??
Im Preisschild? weiß nicht, an sich gibts imho "nur" die Auskunftspflicht, über die Form kann man sich streiten.
So eine negative Eigenschaft des Fahrzeugs würde ich aber auch nicht unbedingt als erstes offenbaren, mit einem Kunden redet man ja in der Regel auch.
Hat er den Unfallschaden denn freiwillig genannt oder mußtest du raten?
EDIT: "Ein Gebrauchtwagenhändler muss dem Autokäufer nicht nur offenbaren, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Der Kunde kann vielmehr auch Aufklärung über das Ausmaß des Vorschadens erwarten. Teilt ihm der Verkäufer nicht die ganze Wahrheit mit, kann er sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen."
So wohl die Rechtslage (gefunden bei http://www.rechtsanwalt-kuprat.de)
Nein nicht unbedingt auf dem Preisschild, aber er muss es Dir auf alle Fälle vor dem Kauf bekannt machen.
Sollte sich selbst nach dem Kauf rausstellen,dass er diesen Schaden nicht benannt hat, darf er das Fahrzeug wieder bei sich einreihen.
Ich hoffe du ziehst beim Autokauf in diesen Preisregionen immer einen Sachverständigen hinzu(tüv,dekra,ect.) damit kannst du böse überraschungen in den meisten fällen vorgreifen.Oder du bist selbst einer.wichtig ist das du diesen beauftragst und nicht der händler!
dies geht übrigens auch bevor du dich auf eine evtl.längere reise zum verkäufer begibst.(http://www.diepruefer.de/)
Nein, die Aufschrift Unfallwagen wird sich selten/nie auf solchen Schildern finden.
Mann wird dies beim Verkaufsgespräch kurz erwähnen.
Allerdings im Kaufvertrag muss es vermerkt sein.
Man muss es auch etwas relativieren. Nicht jedes Unfallfahrzeug ist Schrott.
Allerdings eine Wertminderung bringt ein Unfall immer mit sich. Diese sollte sich im Verkaufspreis niederschlagen.
Auf dem Preisschild muß meines Wissens außer dem Preis gar nichts stehen. Auch ob auf den Unfallschaden ausdrücklich hingewiesen werden muß, ist mir nicht bekannt. Aber auf die Frage nach Unfallschäden muß wahrheitsgemäß geantwortet werden.
Wie von mir schon öfters erwähnt ist ein reparierter Unfallschaden für mich kein Grund, ein Auto nicht zu kaufen, solange die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde. Gut finde ich die, die mir das per Fotodokumentation zeigen. Und noch lieber sind mir unreparierte Unfallschäden, deren Instandsetzung ich dann selbst organisieren und überwachen kann.