Kann ich meinen Nachbarn abschleppen lassen?
ich beurteile hier nach dem bild und sehe genug platz. vielleicht, weil ich einen llkw von 7,2 meter länge fahre. gruss
Hallo,
wir haben hier eine sehr schmale Straße im Dorf und am Haus gegenüber parkt immer jemand aus der Nachbarschaft auf der Straße (nicht der Besitzer des Hauses). Das Problem ist, er parkt gegenüber unseren Parkplätzen, sodass wir kein Platz zum wenden haben, d.h. die Straße ist dann gerade mal so breit, dass ein Auto noch durchfahren kann. Also es ist nicht einfach da rein und raus zu kommen und schon gar nicht bei dem Wetter momentan. Gibt es vllt. eine Regel, die besagt, wie viel Platz man zu den Parkplätzen freihalten muss, damit man ordentlich ein und ausparken kann und kann ich ihn bzw. auch dann abschleppen lassen? Zudem ist es unmittelbar hinter einer Kurve, was ja zur Fahrbahn gehört und eigentlich laut StVO nicht erlaubt ist. Und eine bisherige Aufforderung, dort nicht mehr zu parken, hat leider nichts bewirkt.
LG Justine
Wenn da kein Parkverbot ist, dann kann man schwerlich was gegen tun. Auf dem Foto parkt allerdings einer auf der falschen Seite - linksparken ist nur in
Einbahnstraßen gestattet, wenn rechts
Schienen verlegt sind für Straßenbahn.
Vielleicht mal beim Gemeindeamt anfragen, ob nicht hinsichtlich Parkverbot auf der Seite was zu machen ist.
Davon würde ich die Finger lassen. Du bist weder Eigentümer des von ihm "beparkten" Grundstückes, sodass keine Besitzstandstörung vorliegt, noch sehe ich da ehrlich gesagt eine aktute Behinderung deinerseits. Das Abschleppen lassen kann da mächtig in die Hose gehen und zwar dergestalt, dass du zunächst als Auftraggeber die Abschleppkosten vom Unternehmen in Rechnung gestellt und diese möglicherweise nicht mal vom Parkenden erstattet bekommst, weil das Abschleppen nicht verhältnismäßig war. Bestenfalls wäre ein Versatz des Fahrzeugs im Rahmen der Schadenminderungspflicht drin, aber auch dafür muss ein hinreichender Grund vorliegen.
Hier ist das nach StVO nur der Fall, wenn er unzulässigerweise parkt
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
im Bereich von scharfen Kurven,
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
Letzteres ist hier fraglich.
Ich würde mich daher eher über das Ordnungsamt erkundigen, was machbar ist.
Parkverbote müssen nicht zwingend ausgeschildert sein, da gibt es noch mehr im §12 StVO
"Enge Stellen" fallen darunter und das dann, wenn eine Durchfahrtsbreite ("lichte Weite") weniger als 3,05 Meter ist,
oder auch gegenüber von Parkplätzen oder Einfahrten, wenn deren Nutzung "stark behindert" wird.
Da haben wir dann wieder eine diskutable Gummibeschreibung. Selbst vorhandene Gerichtsurteile liefern dazu nichts sonderlich konkretes.
Relevant wäre hier eventuell ein Urteil, wonach ein auch dreimaliges Rangieren noch als zumutbar gilt. (Wobei nicht mal gesagt wurde, dass viermaliges Rangieren unzumutbar wäre).
Hier am Foto noch: eventuelle Behinderungen durch Schnee oder Bauabsperrungen müssen auch relativiert werden.
Als Beispiel mal der rote Golf "gegen" den silbernen Ford (wenn ich das richtig erkenne - nee doch nicht richtig erkannt):
Wenn der Golf wegen eines Schneehaufens nicht dicht genug am Fahrbahnrand steht, dann ist das das Problem des Golf(fahrers), nur weil er nicht vernünftig parken kann, darf er niemand anderen behindern.
Liegen allerdings irgendwelche Schneewälle neben dem silbernen Ford und der Ford(fahrer, der ein 206 ist) kann deshalb nicht eng genug rangieren, dann ist ganz sicher nicht das Problem des gegenüber parkenden Golf(fahrers).
Abschleppen lassen kannst Du natürlich immer, fraglich ist nur, ob Du auch die Kosten dafür zurück bekommst.
Bei privat beauftragten Abschleppereien muss immer der Auftraggeber den Abschlepper bezahlen - wer die Musik bestellt, der zahlt auch die Kapelle.
Daher bei Behinderungen im öffentlichen Verkehrsbereich immer das Ordnungsamt holen. Wenn die eine Umsetzung dann anordnen, dann haben die die Musik bestellt und ist deren Problem an das Geld zu kommen.
Rein vom ersten Eindruck her würde ich sagen,dass der Streifen auf dem die Wagen Parken zu diesem Grundstück gehört(Heckenbewuchs rechts).Dann ist absolut nichts zu machen!
Man sollte das erst mal abklären und auch bei der Gemeinde nachfragen,ob dort das Parken erlaubt ist.
Natürlich gibt es Regeln zum Parken,die sind in der STVO festgelegt.
Andererseits sollte(muß) man selbst auch alles tun,um selbst leichter auf seinen Parkplatz zu kommen oder ihn zu verlassen.Die beiden Wagen im Vordergrund links machen es richtig,die parken rückwärts ein,um den Parkplatz besser verlassen zukönnen.Der blaue Wagen rechts im Vordergrund ist sehr" dumm" geparkt(Vorwärts und vermutlich nicht bis zum Ende des Parkplatzes gefahren).
Dann,braucht man sich auch nicht zu wundern,wenn man schlecht aus der Lücke kommt.Und in diesem Fall sollte man erst mal richtig einparken lernen!
Wenn man selbst nichts dazu beiträgt hat man sehr oft schlechte Karten das rechtlich durchzusetzen
Und sorry wenn ich das so sage, aber ich verstehe nicht, wo das Problem ist, den silbernen 206 nach links oder nach rechts hin aus dieser Parklücke zu fahren.
Sehe das wie PepeJones. So viel Platz zum Autofahren haben wir in ganz England nicht.
wir treffen uns mal zum lustigen autoraten...
Sers,
ich denke da wird nichts zu machen sein. Da ist soviel Platz wie es scheint, dass ich nicht weiss wo das Problem liegen soll... Der Platz wäre ausreichend um zum Bsp den silbernen 206CC VOR den blauen Ford zu stellen- der LÄNGE nach. Macht einen Platz von ca 4m. Wer da nicht rauskommt- na ich weiss ja nicht.
Frohes neues Jahr euch
Gruss blacklion406
welcher ford? rechts in blau steht ein mazda 6, links in schwarz ein mx5 nbfl.
War schon irgendwie klar, dass ihr sagt, dass platz genug ist aber glaubt mir, es sieht nur so aus. Aber egal. Trotzdem danke für eure Antworten. Und der Streifen hat mit dem Grundstück nichts zu tun, die ganze Straße hier ist so ein geflicktes Fleckchen
oder so... diesen blöden designtechnischen einheitsbrei der europäischen autobauer kann ja keiner mehr auseinanderhalten... füher war das anders.
na ja. stell mal einen e34 und einen e30 oder einen w124 und einen w201 mit der nase zum betrachter nebeneinander. da kommt manch einer auch ins grübeln...
du ich bin ossi und damals VOR der wende konnten wir kinder einen alten MB diesel schon erkennen wenn er noch zwei km weit weg war. und nur am motorengeräusch erkannten wir dass es in "ausländer" war und haben uns am zaun die nasen plattgedrückt um einen blick darauf zu erhaschen
wer aus dieser parklücke nicht rauskommt, soll sich paar fahrstunden nehmen oder neue brille kaufen.
.... und WER behindert hier wen ??? NIEMAND
ach so, ja der schnee.
ja gut, das ist was anderes zwischen veb sachsenring, wartburg und den unaussprechlichen udssr-marken einen mercedes rauszuhören und zu -sehen
Frohes neues Jahr! Den LKW kannste aber nicht quer da parken, jedenfalls nicht lange.